Registrierungsprozess Musterklauseln

Registrierungsprozess. Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx-xxx.xxxx downloaden und speichern. Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Registrierungsprozess. Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links xxxxx://xxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx-xxx-xxx-xxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx- patientenakte/ xxxxx://xxx-xxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxxx- patientenakte/ downloaden und speichern. Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Registrierungsprozess. Der Antragsteller füllt den auf der Website von Swissgrid (xxx.xxxxxxxxx.xx) abrufbaren Vertrag und insbesondere den sich ebenfalls dort befindlichen Anhang 3 aus und übersendet die Unterlagen und Informationen in jeweils zweifacher, vom Antragsteller rechtsgenügend unterzeichneter Ausfertigung an Swissgrid (Vertragsangebot). Die Anforderungen an die Nachweise zur Vertretungsberechtigung sind ebenfalls in Anlage 3 vorgegeben. Mit dem Übersenden der Vertragsunterlagen überweist der Antragsteller Swissgrid die für den Registrierungsprozess vorgesehene Registrierungsgebühr. Nach Eingang der Registrierungsgebühr wertet Swissgrid die bereitgestellten Unterlagen und Informationen aus. Im Anschluss an die Auswertung der bereitgestellten Unterlagen und Informationen (in jedem Fall aber vor der Aktivierung der Bilanzgruppe i.S.d. Ziffer 3.2.) bestätigt Swissgrid dem Antragsteller die für ihn geltende Limite für die Bilanzgruppe und teilt dem Antragsteller die zu stellende Sicherheit mit. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinen Bilanzgruppenvorschriften. Der Antragsteller hat die Sicherheit an Swissgrid zu erbringen. Hierbei handelt es sich um eine zwingende Voraussetzung zur Aktivierung der Bilanzgruppe. Im Falle von Vertragsangeboten von Antragstellern, die nicht alle erforderlichen Unterlagen und Informationen enthalten und/oder die Registrierungsgebühr nicht zahlen, kann die Swissgrid den Registrierungsprozess entsprechend den Vorgaben aus Ziffer 1 der Allgemeinen Bilanzgruppenvorschriften beenden. In diesem Fall sind Antragssteller nicht daran gehindert, ein erneutes Vertragsangebot an Swissgrid zu richten.
Registrierungsprozess. Zur Nutzung von My Porsche ist eine Registrierung auf der Porsche Infrastruktur erforderlich. Die Registrierung kann nach Ihrer Xxxx auf zweierlei Weise erfolgen:
Registrierungsprozess. 1. Bei der Verschaffung von Domains wird concreativ im Verhältnis zwischen Ihnen als Registranten und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Sie können von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. concreativ hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Eine Gewähr für die Zuteilung und Registrierung von bestellten Domains und/oder dass die zugeteilten Domains frei von Rechten Dritter sind, kann nicht übernommen werden. 2. Sie sind damit einverstanden, dass die Registrierung einer Domain ausgesetzt, gelöscht oder übertragen, sowie, dass der Status des Domainnamen geändert werden, bzw. auf den Domainnamen eine Registrierungssperre gesetzt und dort gehalten werden kann, um (1) Fehler des Registrars oder der Registy bei der Registrierung der Domain zu korrigieren, (2) um Streitigkeiten über die registrierte Domain zu lösen, soweit es einer Regelung der ICANN, der Registry oder des Registrars entspricht, (3) um die Integrität, Sicherheit und Stabilität des Registrierungssystems der jeweiligen Top-Level-Domain zu schützen, oder (4) um allen anwendbaren Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder –anforderungen, (rechtmäßigen) Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen relevanten Behörden zu entsprechen. 3. Um die Dienste zu erbringen und die Registrierungs- und ICANN-Anforderungen einzuhalten, stimmen Sie der Verwendung, der Veröffentlichung und der sonstigen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einschließlich personenbezogener Daten durch die Registry und deren Beauftragte zu. Diese Daten werden im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen gespeichert und an Organisationen (Registries, Registrare und die Denic als Betreiberin des Escrow Services für Registrare) innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die am Registrierungsprozess beteiligt sind, weitergeleitet und auf die übliche Weise einschließlich des öffentlichen Zugangs zu Whois-Datenbanken veröffentlicht.
Registrierungsprozess. 3.1 Bei der Verschaffung von Domains wird Cronon im Verhältnis zwischen Ihnen als Registranten und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Sie können von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Cronon hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Eine Gewähr für die Zuteilung und Registrierung von bestellten Domains und/oder dass die zugeteilten Domains frei von Rechten Dritter sind, kann nicht übernommen werden.
Registrierungsprozess. Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links xxxxx://xxx.xxxxx-xxx.xx/xxx/xxx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/ downloaden und speichern. Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des IAM der Merck BKK, Version 2.1 vom 15.11.2021

Related to Registrierungsprozess

  • Registrierung 1. Um die Plattform vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Privatperson ist natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nicht-natürliche Personen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Investoren müssen auf eigene Rechnung handeln. Die mehrfache Registrierung ein und derselben Person ist nicht gestattet. 2. Die Registrierung hat zwingend unter vollständiger wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zu erfolgen. 3. Um als Nutzer ein Vertragsangebot eines Emittenten annehmen zu können, ist des Weiteren eine vollständige wahrheitsgemäße Angabe der investorenspezifischen Daten notwendig, die bei oder nach der Registrierung abgefragt werden. 4. Nach Abschluss der Registrierung sendet der Plattformbetreiber dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu. Durch Betätigung des dort angegebenen Links wird die Registrierung abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kann der Nutzer seine Daten unter „Mein Konto“ jederzeit einsehen und ändern. 5. Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten oder die Angabe falscher investorenspezifischer Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Nutzers von der Plattform. 6. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Plattform sämtliche gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen. 7. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich er ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzeraccount ablaufenden Handlungen. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzeraccounts bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend gegenüber dem Plattformbetreiber anzuzeigen. 8. Der Plattformbetreiber wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Kündigung nach Versicherungsfall 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn – vom Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.