Allgemeine Nutzungsbedingungen. 1 Benutzung des Lastenrades
1. Xxxx Xxxxxxxx ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
2. Weitergehende Nutzungen sind im Einzelfall und nach Verfügbarkeit durch gesonderte Vereinbarung möglich.
1. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen verkehrstüchtigen Zustand des Fahrrades.
2. Vor Fahrtbeginn muss die Nutzerin die Fahrtauglichkeit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades prüfen und sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen und einen Bremstest durchführen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss die Nutzerin einen Lichttest machen.
3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat die Nutzerin dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sollen dem Anbieter unverzüglich gemeldet werden.
1. Das Fahrrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
2. Das Fahrrad darf nicht benutzt werden: – von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn nicht Erwachsene die Nutzerin begleiten, – für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe, – zur Weitervermietung
3. Das Fahrrad darf nicht mithilfe anderer Fahrzeuge transportiert werden (PKW, LKW, S- Bahn etc.).
4. Der Nutzerin ist es untersagt, die Transportvorrichtungen des Fahrrades unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last zu überschreiten. Die Nutzerin hat sich zudem beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
5. Die Nutzerin ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.
6. Der Nutzerin ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen.
7. Der Nutzerin ist es untersagt, das Fahrrad unter Drogen- und Alkoholeinfluss zu benutzen.
8. Für folgende Nutzungen ist die schriftliche Zustimmung des Anbieters einzuholen: – Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland – mehrtägige Fahrten außerhalb Hamburgs – Nutzung zu gewerblichen Zwecken, Werbeaktionen, poltischen Veranstaltungen – regelmäßige Nutzung durch gemeinnützige Initiativen o.Ä.
9. Bei unberechtigter Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Herausgabe des Fahrrades von der Nutzerin zu verlangen.
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Allgemeine Nutzungsbedingungen. Ich bestätige, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Kurzzeitbetreuung des Studierendenwerks Thüringen (ANB) erhalten zu haben und erkenne sie an. Im Falle der Antragsbestätigung werden die ANB Vertragsbestandteil.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 1 Dauer des Überlassungverhältnisses
1. Das Überlassungverhältnis beginnt mit der Reservierung. Ab dem Betreten des Bootes ist der Nutzer für das Boot verantwortlich.
2. Das Überlassungverhältnis endet mit Abschluss des Überlassungsvorgangs gemäß § 3 Ziff. 2.
1. Der Nutzer kann über das Internet beim Anbieter Reservierungen vornehmen.
2. Jede Reservierung gilt als verbindlich.
3. Reservierungen können bis zu 4 Stunden vor Beginn der reservierten Uhrzeit kostenfrei storniert werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Nutzerkonto gutgeschrieben.
4. Nicht stornierte Reservierungen werden voll berechnet, unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen worden sind oder nicht.
5. Windstärken ab 6 Beaufort führen zur Stornierung, sofern ab 1 Stunde vor Beginn der reservierten Uhrzeit keine anhaltende Verbesserung zu erwarten ist. Der Rechnungsbetrag wird dem Nutzerkonto gutgeschrieben, nachdem die Umstände vom Nutzer angezeigt und vom Anbieter geprüft wurden.
6. Ein Erstattungsanspruch aufgrund ungefährlicher schlechter Witterung, wie Windstille oder Regen, besteht nicht, selbst wenn diese erst nach Antritt der Reservierung auftritt.
1. Der Überlassunungsvorgang beginnt mit der Bestätigung des Reservierungssystems, die der Nutzer erhält, wenn er sich auf dem Anbieter - Smartboard im Clubhaus zu Beginn des reservierten Zeitraums identifiziert. Erst mit der Bestätigung erlangt der Nutzer das Recht, das Boot zu betreten.
2. Der Überlassungsvorgang endet mit dem Abstellen und Verlassen des Bootes an dem ihm zugewiesenen Liegeplatz. Eine direkte Übergabe an eine nachfolgende Reservierung an jeder anderen Stelle ist zulässig. In diesem Fall endet der Überlassungsvorgang des ersten Nutzer mit dem Anruf des nächsten Nutzer.
1. Die Kosten für die Überlassung sind dem aktuellen Preisverzeichnis (xxx.xxxx0xxxxx.xx) zu entnehmen.
2. Die Abrechnung erfolgt stündlich.
3. Reservierte Zeiten werden in jedem Fall voll berechnet.
4. Sofern das reservierte Boot bereits verfügbar ist, wird dem Nutzer ein kostenfreier dreißigminütiger Zeitraum vor Beginn des reservierten Zeitraums zur Vorbereitung und Prüfung von Boot und Ausrüstung gewährt.
5. Ist der Überlassungsvorgang mit Ende des reservierten Zeitraums nicht ordnungsgemäß nach $ 3 Nr. 2 beendet worden, so entstehen dem Nutzer Kosten aufgrund der Zeitüberschreitung gemäß aktuellem Preisverzeichnis.
1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Boot vor Ablegen oder Übernahme im Fall des § 3 Nr. 1 auf offensichtliche Schäden und fehlende Ausrüstung...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 1 Benutzung
1. Der Mieter hat das eBike sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.
2. Sofern ein Mieter ein von ihm angemietetes eBike einem Dritten zur Nutzung überlassen darf, , hat der Mieter sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen beachtet. Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter das Handeln des Dritten unabhängig davon wie eigenes Handeln zu vertreten. § 2 Dauer des Mietverhältnisses
1. Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der Übergabe/Abholung des eBikes an der vereinbarten Mietstation des Vermieters.
2. Bei Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses ist der Mieter zur Rückgabe des eBikes an der vereinbarten Mietstation verpflichtet. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den Rückgabebedingungen nach § 7 gestattet. § 3 Besondere Bedingungen für die Nutzung von eBikes
1. Vor der ersten Fahrt mit einem eBike des Vermieters muss sich der Mieter mit der allgemeinen Funktionsweise des eBikes vertraut machen und die Bedienungsanleitung lesen. Diese ist in der movelo-App im Menü „Hilfe & Feedback“ hinterlegt.
2. Das Mindestalter für die Nutzung eines eBikes liegt bei 16 Jahren. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können das eBike mit Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s benutzen.
3. Dem Mieter wird im Interesse der eigenen Sicherheit die Benutzung eines Helms empfohlen. § 4 Zustand des gemieteten eBikes
1. Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter davon überzeugen, dass das eBike frei von offensichtlichen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mängel ist.
2. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des eBikes sofort zu unterlassen. Auch Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sollen unverzüglich gemeldet werden. § 5 Nutzungsvorschriften
1. Der Mieter ist verpflichtet, die auf dem jeweiligen Territorium der Benutzung des eBikes (StVO) geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
2. Der Mieter hat sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
3. Dem Mieter ist es untersagt: — das eBike freihändig zu fahren, — das eBike unter Drogen- und Alkoholeinfluss zu benutze...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 2 Geltungsbereich 2 Vermittlungsplattform 2 Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Registrierung 3 Abschluss eines Vermittlungsvertrages 4 Widerrufsrecht 4 Kundenbetreuung 4 Laufzeit, Kündigung 5 Nutzung der Plattform 5 Zugangsdaten 6 Verantwortlichkeit für Inhalte 6 Rechteeinräumung 7 Kontaktaufnahme, Newsletter 8 Gewährleistung 9 Bewertungen und Rezensionen 9 Servicegebühren, Zahlungsabwicklung 10 Kaution 11 Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter 12 Stornierung des Mietvertrags durch den Vermieter 12 Gutscheine und Guthaben 13 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxx Gewalt 13 Datenschutz 13 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle 13 Anwendbares Recht 14 Schlussbestimmungen 14 Anbieterkennzeichnung 14 II. Allgemeine Mietbedingungen 15 Geltungsbereich 15 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss 15 Beginn und Dauer des Vertrages, Kündigung 16 Mietpreis, Zahlungsbedingungen 16 Kaution 16 Pflichten des Mieters 16 Rückgabe der Mietsache 17 Gewährleistung 17 Haftungsbeschränkung 17 Haftungsfreistellung 18 Schlussbestimmungen 18
Allgemeine Nutzungsbedingungen. (1) Von der Medizinischen Hochschule Hannover - im Folgenden MHH genannt - können Einrichtungen und Material - im Folgenden Einrichtungen genannt - natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen oder Organisationen auf Antrag zur Nutzung überlassen werden, wenn dadurch die Erfüllung der der MHH obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Personal.
(2) Der Nutzungsantrag wie auch Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Aus organisatorischen Gründen muss der Antrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin vorliegen.
(3) Die Nutzung von Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Personal kann abgelehnt werden, wenn - die Veranstaltung nicht dem Leitbild und dem Auftrag der MHH entspricht, - eine Gefahr i. S. des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes besteht, - der Veranstalter mit der Zahlung der Miete für eine frühere Nutzung oder der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen aus einer früheren Nutzung mehr als 90 Tage im Rückstand ist, - in dem Antrag unrichtige Angaben gemacht worden sind, - zu befürchten ist, dass die Ordnung der Hochschule gestört wird, Personen oder Sachen zu Schaden kommen könnten, - für die MHH ein Eigeninteresse besteht.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Das Lastenrad „NEPOMUK“ und seine Benutzung
Allgemeine Nutzungsbedingungen. □ Ich bestätige, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die flexible Kinderbetreuung des Studierendenwerks Thüringen (ANB) erhalten zu haben und erkenne sie an. Im Falle der Antragsbestätigung werden die ANB Vertragsbestandteil.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Die nachstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung sämtlicher zum Sportstättenverein Marswiese gehörenden Sportanlagen sowie der dazugehörigen Infrastruktur (Umkleiden, Sanitär-, Aufenthalts-, Geräte- und Nebenräume bzw. -flächen).
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und bekanntgegebenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie Nutzungsentgelte. Der Nutzer bestätigt, dass ihm diese vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden und erklärt, dass diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.