Allgemeine Nutzungsbedingungen. Nachfolgende Ausführungen gelten für die Anmietung der Gruppen- und Veranstaltungsräume, des Festsaales und der Kapelle. Nachfolgend nur Veranstaltungsräume genannt. In Ziffer II. und III. finden sich Sonderregelungen für die Anmietung des Festsaales und der Kapelle.
(1) Das Jugendgästehaus Hauptbahnhof stellt den Nutzern die im Ver- anstaltungsvertrag aufgeführten Veranstaltungsräume zur Anmietung für die Veranstaltung zur Verfügung.
(2) Die Nutzer werden bereits in der Veranstaltungsanmeldung einen Veranstaltungsleiter benennen, der bei Übergabe der Veranstaltungs- räume und während der Veranstaltung anwesend ist.
(3) Die Nutzer erhalten eine schriftliche Veranstaltungsbestätigung. Die Veranstaltungsbestätigung darf vom Jugendgästehaus Hauptbahn- hof nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Art der Veranstaltung oder der geladene Teilnehmerkreis befürchten lassen, dass die Veranstaltung wesentlichen Grundsätzen der Arbeit der Berliner Stadtmission zuwider läuft.
(4) Für die Nutzung der Räume gilt Folgendes:
a) Die Nutzer verpflichten sich, nur die in der Veranstaltungsbe- stätigung zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten zu betre- ten. Dazu gehören auch die Toilettennutzung und das Betreten des Eingangsbereichs.
b) Den Nutzern wird es ermöglicht, sich vor Überlassung mit den Räumen bekannt zu machen. Für die Eignung der Räume und deren Ausstattung übernimmt das Jugendgästehaus Haupt- bahnhof keine Gewähr.
c) Den Nutzern werden die Räumlichkeiten gereinigt übergeben. Diese verpflichten sich, die Räume unmittelbar nach Ende der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu über- geben. Bei grober Verunreinigung der Räumlichkeiten bzw. der an das Haus angrenzenden Grünanlagen durch die Nutzer bzw. die Veranstaltungsteilnehmer werden die notwendigen Reinigungskosten den Nutzern gesondert in Rechnung ge- stellt.
d) Die Veranstaltungsräume verfügen grundsätzlich über eine Standardbestuhlung. Für einen etwaigen erforderlichen Um- bau im Hinblick auf die Bestuhlung, ist das Jugendgästehaus Hauptbahnhof berechtigt, gesondert eine Rechnung zu stel- len.
e) Das Jugendgästehaus Hauptbahnhof weist darauf hin, dass in allen Räumen inkl. Fluren und Nebenräumen ein Rauchverbot besteht. Der Nutzer hat dies zu beachten und auch im Rah- men seiner Veranstaltungen darauf hinzuwirken, dass dieses beachtet wird.
f) Schäden innerhalb der Veranstaltungsräume und dem direkt umliegenden Gelände sind vor Beginn einer Veransta...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 1. Die gemieteten Räume werden dem Mieter nur zu dem vertraglich festgelegten Zweck bereitgestellt. Das Mietverhältnis bezieht sich ausschließlich auf die im Mietvertrag angegebenen Räume. Der Mieter hat kein Mitspracherecht darüber, an wen und zu welchem Zweck zum gleichen Zeitpunkt andere Räume des Jugendkulturzentrums überlassen werden, insbesondere auch darüber, wie und wann diese Räume für andere Veranstaltungen vorbereitet werden. Auch hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung oder Erlass der vereinbarten Miete und Kosten, wenn gleichzeitig Foyers oder Durchgangsbereiche von Dritten genutzt werden.
2. Der Mieter muss dafür sorgen, dass keine Türen offen stehen, durch die Lärm nach außen dringen kann. Das gilt besonders für die Notausgänge von Xxxx, Foyer und Disco / Konzertraum.
3. Für Menschen mit Handikap und deren Begleitpersonen sind geeignete Plätze freizuhalten. Für beide gemeinsam ist nur der Eintritt für eine Person zu berechnen.
4. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Lärmschutzverordnung eingehalten wird.
5. Das JUKUZ stellt zwei Ordner für den Außenbereich (Kirchhofweg) sowie - wenn erforderlich - einen Techniker. Der Veranstalter muss zu diesen Kosten mit einer Pauschale beitragen. Diese beläuft sich für die Ordner auf 40 Euro und für den Techniker auf 80 Euro. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass seine Ordner mit denen des JUKUZ gut zusammenarbeiten und vor Veranstaltungsbeginn ein einheitliches Verhalten absprechen.
6. Verunreinigungen im Außenbereich (Kirchhofweg, Friedhofseingänge) müssen während der Veranstaltung möglichst gering gehalten und anschließend beseitigt werden.
7. Dekorationen, Reklame und sonstige Auf- und Einbauten müssen den Feuersicherheitsbedingungen und -soweit erforderlich - den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden. Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.
8. Die Brand- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
9. Alle Dekorationen oder Veränderungen am Saal, an der Einrichtung oder der Technik müssen spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mit dem Haustechniker des JUKUZ verbindlich vereinbart werden. Darüber muss ein schriftliches Protokoll (JUKUZ-Vereinbarung) angefertigt werden. Wird das nicht erledigt, erfolgt ein Kautionsabzug von mindestens 20 Euro.
10. Auf der Bühne, in den Garderoben, dem Stuhllager und der Technik-Galerie dürfen...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Ich bestätige, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Kurzzeitbetreuung des Studierendenwerks Thüringen (ANB) erhalten zu haben und erkenne sie an. Im Falle der Antragsbestätigung werden die ANB Vertragsbestandteil.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 1 Benutzung
1. Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.
2. Sofern ein Mieter ein von ihm angemietetes Fahrrad einem Dritten zur Nutzung überlässt, hat der Mieter sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen beachtet. Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.
1. Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der Übergabe des Fahrrades am Entleihpunkt durch den Vermieter.
2. Die Anmietung endet mit der Rückgabe des Fahrrades am Rückgabepunkt durch den Mieter. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den Rückgabebedingungen nach § 8 gestattet. 1.Vor der ersten Fahrt mit einem Pedelec des Vermieters muss sich der Mieter mit dem Pedelec vertraut machen und die Bedienungsanleitung lesen. Diese ist im Entleihpunkt sowie unter diesem Link xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx hinterlegt. 2.Das Mindestalter für die Nutzung des Pedelecs liegt bei 16 Jahren. 1.Vor der ersten Fahrt mit einem Lastenpedelec des Vermieters muss sich der Xxxxxx mit dem Lastenpedelec vertraut machen und die Bedienungsanleitung lesen. Diese ist im Entleihpunkt sowie unter diesem Link xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx hinterlegt. 2.Das Mindestalter für die Nutzung des Lastenpedelecs liegt bei 16 Jahren.
1. Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen und dieses auf offen-sichtliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel untersuchen.
2. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sollen unverzüglich gemeldet werden.
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln (StVO) zu beachten.
2. Der Mieter hat sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
3. Dem Mietern ist es untersagt: – Das Fahrrad freihändig zu fahren. – Das Fahrrad unter Drogen- und Alkoholeinfluss zu benutzen (Null-Promillegrenze). – Die Transportvorrichtungen des Fahrrades unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 15 kg z...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Diensteanbieter ist die Gaugele GmbH Xxxxxxxxxxx Xxx. 00 X-00000 Xxxxxxxxx vertreten durch: Geschäftsführer Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx Handelsregistereintrag: HRB 215984, Amtsgericht München im Folgenden bezeichnet als GAUGELE
Allgemeine Nutzungsbedingungen. (1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden die vereinbarte Edition der Shop-Software „Shopware“ des Herstellers Shopware AG zur Verfügung.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. 2.1. CHATEAU PRISON stellt die Veranstaltungsräumlichkeiten entsprechend der schriftlichen Einzelvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung zur Verfügung.
2.2. Die Veranstaltungsräumlichkeiten dürfen nur für den vereinbarten Zeitraum und ausschließlich zum vereinbarten Zweck benutzt werden es gilt absolutes Rauchverbot.
2.3. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Veranstaltungsräumlichkeiten samt vereinbarter Infrastruktur und Mobiliar bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand befanden, es sei denn, der Vertragspartner meldet Schäden an den Räumlichkeiten oder am Inventar in schriftlicher Form vor der Veranstaltung.
2.4. Sämtliche etwaige baulichen oder sonstigen Veränderungen der Veranstaltungsräumlichkeiten bzw. der Einrichtungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des CHATEAU PRISON zulässig, wobei der Vertragspartner sämtliche diesbezüglichen Kosten zu tragen hat. Sofern eine Zustimmung zu Änderungen erteilt wird, hat der Vertragspartner nach Ende der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.
2.5. Der Vertragspartner hat die überlassenen Veranstaltungsräumlichkeiten samt Einrichtung pfleglich, widmungsgemäß und zweckangemessen zu behandeln und unter Berücksichtung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen in dem sie sich vor der Benutzung befunden haben.
2.6. Das Einbringen von eigenen oder fremden Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten, Bühnen, Dekoration, Blumenschmuck oder ähnlichem ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des CHATEAU PRISON zulässig, wobei XXXXXXX PRISON keine diesbezüglichen Haftungen übernimmt. XXXXXXX PRISON behält sich das Recht vor, nach Auffassung von XXXXXXX PRISON nicht geeignete Lieferanten abzulehnen bzw. Lieferanten, die mit den örtlichen und technischen Verhältnissen vertraut sind, zu bestimmen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung der eingebrachten Gegenstände zu sorgen. Jedenfalls hat der Vertragspartner etwaige polizeiliche oder behördliche Vorschriften zu beachten.
2.7. CHATEAU PRISON übernimmt keine wie immer geartete Haftung für vom Vertragspartner eingebrachte Gegenstände. Werden eingebrachte Gegenstände nicht zu den vereinbarten Terminen entfernt, ist CHATEAU PRISON berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu entfernen.
2.8. CHATEAU PRISON haftet nicht, wenn dem Vertragspartner, dessen Beschäftigten, Gästen oder diesem zuzurechnenden Personen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung...
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und bekanntgegebenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie Nutzungsentgelte. Der Nutzer bestätigt, dass ihm diese vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden und erklärt, dass diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.
Allgemeine Nutzungsbedingungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für Ihre Nutzung der Webseite abrufbar über xxx.xxxxxxxxxxxx.xx, sowie unsere mobilen und Desktop-Apps, („Ticketmaster Webseite“) sowie zu Gunsten der Nutzung der Webseiten bzw. mobilen Apps unserer Partner für Vertrieb, wenn Sie Tickets über deren Webseiten bestellen (gemeinsam auch „die/eine Webseite“), und die jeweils dort angebotenen Dienste und Produkte, inklusive für Bestellungen über die Webseite oder über die telefonische Ticketmaster Hotline (zusammen die „ Dienste“).
Allgemeine Nutzungsbedingungen. □ Ich bestätige, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die flexible Kinderbetreuung des Studierendenwerks Thüringen (ANB) erhalten zu haben und erkenne sie an. Im Falle der Antragsbestätigung werden die ANB Vertragsbestandteil.