Regulierungsmethodik. Für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiven risiko- bezogenen Kriterien abgrenzbar sind (wie z. B. die Alters- gruppe, die Größe und Nutzungsart der Wohnung / des Ge- bäudes, ihre Bauart oder ihre geographische Lage, rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung) kann zur Ermitt- lung des Anpassungsbedarfs mittels mathematischsta- tistischer und geographischer und spezieller EDV-techni- scher Verfahren eine Zusammenfassung erfolgen. Für die jeweilige Gruppe wird das Risiko auf der Grundlage der aner- kannten Versicherungsmathematik berechnet. Auf Basis dieser Informationen können zu Beginn jeder neuen Versicherungsperiode gegenüber dem Beitrags- satz Nachlässe eingeräumt oder Zuschläge erhoben werden. Die Nachlässe oder Zuschläge gelten nur für die jeweils neue Versicherungsperiode.
Regulierungsmethodik. U-240-2020-04 21/28 Für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiven risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind (wie z. B. die Altersgruppe, die Betriebsart und -größe, die geographi- sche Lage, rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbei- träge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertrags- beziehung) kann zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs mittels mathematisch-statistischer und geographischer und spezieller EDV-technischer Verfahren eine Zusam- menfassung erfolgen. Für die jeweilige Gruppe wird das Risiko auf der Grundlage der anerkannten Versicherungs- mathematik berechnet. Auf Basis dieser Informationen können zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahrs gegenüber dem Beitragssatz Nachlässe eingeräumt oder Zuschläge erhoben werden. Die Nachlässe oder Zuschläge gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr.
Regulierungsmethodik. PR-100-2022-01 Für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiven risiko- bezogenen Kriterien abgrenzbar sind (wie z. B. die Alters- gruppe, die Größe und Nutzungsart der Wohnung / des Ge- bäudes, ihre Bauart oder ihre geographische Lage, rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung) kann zur Ermitt- lung des Anpassungsbedarfs mittels mathematischsta- tistischer und geographischer und spezieller EDV-techni- scher Verfahren eine Zusammenfassung erfolgen. Für die jeweilige Gruppe wird das Risiko auf der Grundlage der an- erkannten Versicherungsmathematik berechnet. Auf Basis dieser Informationen können zu Beginn jeder neuen Versicherungsperiode gegenüber dem Beitrags- satz Nachlässe eingeräumt oder Zuschläge erhoben werden. Die Nachlässe oder Zuschläge gelten nur für die jeweils neue Versicherungsperiode.