Rehabilitationsbeihilfe. Wir erstatten Kosten therapeutischer Anwendungen der Rehabilitation insgesamt bis zu 5.000 EUR. Als Nachweis benötigen wir die Originalrechnungen. Voraussetzungen für die Erstattung sind, dass die versicherte Person unfallbedingt - innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag und - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt hat. Diese Voraussetzungen weisen Sie uns durch den ärztlichen Entlassungsbericht und die Bewilligungsunterlagen zur Rehabilitationsmaßnahme - der Deutschen Rentenversicherung Bund oder - der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder - des Sozial- oder Versorgungsamts nach. Wir leisten auch bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen, wenn die versicherte Person, mit Ausnahme der Übernachtung, ein Therapieprogramm wie stationäre Patienten erhält. Wir leisten nicht bei - Intensiver Rehabilitations-Nachsorge (XXXXX), - Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt, - Berufsgenossenschaftlich-Stationärer Weiterbehandlung (BGSW), - sonstiger vollstationärer Heilbehandlung, für die Krankenhaustagegeld aus einer Unfall- oder Krankenversicherung bei uns oder einer anderen Gesellschaft bezogen wird.
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Rehabilitationsbeihilfe. Wir erstatten Kosten therapeutischer Anwendungen der Rehabilitation insgesamt bis zu 5.000 10.000 EUR. Als Nachweis benötigen wir die Originalrechnungen. Voraussetzungen für die Erstattung sind, dass die versicherte Person unfallbedingt - innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag und - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt hat. Diese Voraussetzungen weisen Sie uns durch den ärztlichen Entlassungsbericht und die Bewilligungsunterlagen zur Rehabilitationsmaßnahme - der Deutschen Rentenversicherung Bund oder - der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder - des Sozial- oder Versorgungsamts nach. Wir leisten auch bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen, wenn die versicherte Person, mit Ausnahme der Übernachtung, ein Therapieprogramm wie stationäre Patienten erhält. Wir leisten nicht bei - Intensiver Rehabilitations-Nachsorge (XXXXX), - Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt, - Berufsgenossenschaftlich-Stationärer Weiterbehandlung (BGSW), - sonstiger vollstationärer Heilbehandlung, für die Krankenhaustagegeld aus einer Unfall- oder Krankenversicherung bei uns oder einer anderen Gesellschaft bezogen wird.
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Rehabilitationsbeihilfe. Wir erstatten Kosten therapeutischer Anwendungen der Rehabilitation insgesamt bis zu 5.000 EUR. Als Nachweis benötigen wir die Originalrechnungen. Voraussetzungen für die Erstattung sind, dass die versicherte Person unfallbedingt - innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag und - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Wochen eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt hat. Diese Voraussetzungen weisen Sie uns durch den ärztlichen Entlassungsbericht und die Bewilligungsunterlagen zur Rehabilitationsmaßnahme - der Deutschen Rentenversicherung Bund oder - der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder - des Sozial- oder Versorgungsamts nach. Wir leisten auch bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen, wenn die versicherte Person, mit Ausnahme der Übernachtung, ein Therapieprogramm wie stationäre Patienten erhält. Wir leisten nicht bei - Intensiver Rehabilitations-Nachsorge (XXXXX), - Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt, - Berufsgenossenschaftlich-Stationärer Weiterbehandlung (BGSW), - sonstiger vollstationärer Heilbehandlung, für die Krankenhaustagegeld aus einer Unfall- oder Krankenversicherung bei uns oder einer anderen Gesellschaft bezogen wird.,
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