Common use of Reisekosten und Spesen Clause in Contracts

Reisekosten und Spesen. Der Verein wird dem Zuchtrichter seine entstandenen Kosten nach den Vorgaben der VDH-Spesenordnung (Stand: 1. Xxxx 2009), die dieser Vereinbarung in Kopie als Anlage 1 hinzugefügt wird und Bestandteil die- ser Vereinbarung ist, erstatten. Die Kosten werden bar auf der Ausstellung vom Verein gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattet. Der Verein bietet dem Zuchtrichter eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung frühestens vom Tag vor bis spätestens zum Tag nach dem vereinbarten Leistungszeitraum der Richtertätigkeit an. Fol- gende Kosten werden vom Verein übernommen: Flugticket: Economy / Bahnticket: bei Entfernungen bis 200 km (eine Fahrt): 2. Klasse, darüber hinaus 1. Klasse. Hinzu kommen etwaige Zuschläge / Anreise mit dem PKW: Kilometergeld von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) Xxxxxxx Ja Nein Begleitperson Samstag Ja Nein Begleitperson Sonntag Ja Nein Begleitperson

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Samples: Vereinbarung Über Die Zuchtrichtertätigkeit

Reisekosten und Spesen. Der Verein wird dem Zuchtrichter seine entstandenen Kosten nach den Vorgaben der VDH-Spesenordnung (Stand: 1. Xxxx 2009gültig ab 01.01.2019), die dieser Vereinbarung in Kopie als Anlage 1 hinzugefügt wird und Bestandteil die- ser dieser Vereinbarung ist, erstatten. Die Spesen und Kosten werden bar auf der Ausstellung per Überweisung vom Verein gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattetüberwiesen. Der Verein bietet dem Zuchtrichter eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung frühestens vom Tag vor bis spätestens zum Tag nach dem vereinbarten Leistungszeitraum der Richtertätigkeit an. Fol- gende Folgende Kosten werden vom Verein übernommen: • Spesen: 50,00 EUR pro Tag der Richtertätigkeit sowie 35,00 EUR für den An- und Abreisetag Flugticket: Economy / Bahnticket: bei Entfernungen bis 200 km (eine Fahrt): 2. Klasse, darüber hinaus hinaus 1. Klasse. Hinzu kommen etwaige Zuschläge / Zuschläge. Anreise mit dem PKW: Kilometergeld von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) Donnerstag Ja Nein Begleitperson Xxxxxxx Ja Nein Begleitperson Samstag Ja Nein Begleitperson Sonntag Ja Nein Begleitperson

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Samples: Vereinbarung Über Die Zuchtrichtertätigkeit

Reisekosten und Spesen. Der Verein Veranstalter wird dem Zuchtrichter seine entstandenen Kosten nach den Vorgaben der VDH-Spesenordnung Spesenord- nung (Stand: 1. Xxxx 2009), die dieser Vereinbarung in Kopie als Anlage 1 hinzugefügt wird und Bestandteil die- ser dieser Vereinbarung ist, erstatten. Die Kosten werden bar auf der Ausstellung vom Verein Veranstalter gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattet. Der Verein Veranstalter bietet dem Zuchtrichter eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung frühestens frü- hestens vom Tag vor bis spätestens zum Tag nach dem vereinbarten Leistungszeitraum der Richtertätigkeit an. Fol- gende Folgende Kosten werden vom Verein Veranstalter übernommen: Flugticket: Economy / Bahnticket: bei Entfernungen bis 200 km (eine Fahrt): 2. Klasse, darüber hinaus 1. Klasse. Hinzu kommen etwaige Zuschläge / Anreise mit dem PKW: Kilometergeld von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) Xxxxxxx Ja Nein Begleitperson Samstag Ja Nein Begleitperson Sonntag Ja Nein Begleitperson)

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Samples: Zuchtrichtervereinbarung

Reisekosten und Spesen. Der Verein wird dem Zuchtrichter seine entstandenen Kosten nach den Vorgaben der VDH-Spesenordnung (Stand: 1. Xxxx 2009), die dieser Vereinbarung in Kopie als Anlage 1 hinzugefügt wird und Bestandteil die- ser Vereinbarung ist, erstatten. Die Kosten werden bar auf der Ausstellung vom Verein gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattet. Der Verein bietet dem Zuchtrichter eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung frühestens vom Tag vor bis spätestens zum Tag nach dem vereinbarten Leistungszeitraum der Richtertätigkeit an. Fol- gende Kosten werden vom Verein übernommen: Flugticket: Economy / Bahnticket: bei Entfernungen bis 200 km (eine Fahrt): 2. Klasse, darüber hinaus 1. Klasse. Hinzu kommen etwaige Zuschläge / Anreise mit dem PKW: Kilometergeld von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) Donnerstag Ja Nein Begleitperson Xxxxxxx Ja Nein Begleitperson Samstag Ja Nein Begleitperson Sonntag Ja Nein Begleitperson

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Samples: Vereinbarung Über Die Zuchtrichtertätigkeit

Reisekosten und Spesen. Der Verein Veranstalter wird dem Zuchtrichter seine entstandenen Kosten nach den Vorgaben der VDH-Spesenordnung Spesenord- nung (Stand: 1. Xxxx 2009), die dieser Vereinbarung in Kopie als Anlage 1 hinzugefügt wird und Bestandteil die- ser dieser Vereinbarung ist, erstatten. Die Kosten werden bar auf der Ausstellung vom Verein Veranstalter gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattet. Der Verein Veranstalter bietet dem Zuchtrichter eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung frühestens frü- hestens vom Tag vor bis spätestens zum Tag nach dem vereinbarten Leistungszeitraum der Richtertätigkeit an. Fol- gende Folgende Kosten werden vom Verein Veranstalter übernommen: Flugticket: Economy / Bahnticket: bei Entfernungen bis 200 km (eine Fahrt): 2. Klasse, darüber hinaus 1. Klasse. Hinzu kommen etwaige Zuschläge / Anreise mit dem PKW: Kilometergeld von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) Xxxxxxx Ja Nein Begleitperson Samstag Ja Nein Begleitperson Sonntag Ja Nein Begleitperson

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Samples: Zuchtrichtervereinbarung