Beitragsordnung. Antrag auf Aufnahme in die Ärztenetz Landkreis Reutlingen Hiermit beantrage ich ( Titel, Vorname, Name) (Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung) (Praxisanschrift) Meine Aufnahme in die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR Als Gesellschafter. Die Aufnahme wird mit schriftlicher Erklärung der Geschäftsführung der Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR wirksam.
Beitragsordnung. FRAUNHOFER-ALUMNI E.V.
Beitragsordnung des 1. Fußball-Club Nürnberg Verein für Leibesübungen e. V. (lt. § 15 Abs. 10 der Satzung) Der Austritt aus dem Verein ist gem. Satzung § 10 Abs. 2 nur jeweils zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich abgefasst werden und spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres dem Verein zugehen. Ein austretendes Mit- glied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
Beitragsordnung. Anlage zur Satzung § 1 Einnahmen Der Verein erhebt zur Bewältigung seiner selbst gestellten Aufgaben von seinen Mitgliedern Gebühren, Beiträge, Ersatzzahlungen und Umlagen. § 2 Gebühren
Beitragsordnung gemäß § 4 der Satzung des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (von der Mitgliederversammlung beschlossen am 29.11.2016). § 1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
Beitragsordnung. 1. Zur Durchführung von Förderungsmaßnahmen und zur Bestreitung der laufenden Verwaltungs- kosten sind von den Mitgliedern Beiträge und Gebühren zu entrichten. Diese werden vom Beirat in einer Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.
Beitragsordnung. 12 Mitgliederversammlung § 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung § 14 Geschäftsführender Vorstand § 15 Erweiterter Vorstand § 16 Beirat § 17 Ehrenrat § 18 Vereinsjugendversammlung § 19 Abteilungen § 20 Vereinsjugendausschuss § 21 Rechnungsprüfer § 22 Vereins-Ehrenamtsbeauftragter
Beitragsordnung b. Geschäftsordnung des Vorstandes
Beitragsordnung. (mit Geltung ab 15.11.2014) Zur Deckung der durch die Erfüllung der Verbandszwecke und der laufenden Verbandsgeschäfte entstehenden Kosten werden von den ordentlichen Mitgliedern nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine Aufnahmegebühr und ein monatlicher Beitrag erhoben. Der Monatsbeitrag setzt sich dabei aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag (variabler Anteil) zusammen. Der monatliche Beitrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig.
Beitragsordnung des 2021