Common use of REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG Clause in Contracts

REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Falls Sie Ihre Reise wegen eines der unten aufgeführten, versicherten Ereignisse stornieren oder verschieben müssen, gilt: Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten (nicht erstattungsfähige Reisekosten, Anzahlungen und Umbuchungsgebühren - abzüglich etwaiger Rückerstattungen) bis zu der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür aufgeführten maximalen Versicherungs-Leistung. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur greift, solange Sie die Reise noch nicht angetreten haben. Wenn Sie und Ihre Reisebegleitung eine gemeinsame Unterkunft im Voraus gebucht haben, gilt: Falls Ihre Reisebegleitung die Reise wegen eines oder mehrerer der unten aufgeführten versicherten Ereignisse storniert, erstatten wir alle zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. WICHTIG (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, die Reise innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des versicherten Ereignisses zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter), um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten und deshalb höhere Stornokosten entstehen oder Sie eine geringere Rückerstattung erhalten, wird die Differenz nicht von uns übernommen. Sollten Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sein, innerhalb dieser 48-Stunden-Frist zu stornieren, müssen Sie dies unverzüglich nachholen, sobald Ihnen das möglich ist. Wenn Sie sich beim Eintritt des versicherten Ereignisses unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung) wenden, werden Sie dort beraten. Empfiehlt dieser, noch abzuwarten, und folgen Sie diesem Rat, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.

Appears in 5 contracts

Samples: www.riw-touristik.de, www.magroup-online.com, Versicherungsbedingungen

REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Falls Sie müssen Ihre Reise wegen stornieren oder sie verspätet antreten. Grund ist eines der unten aufgeführten, genannten versicherten Ereignisse stornieren oder verschieben müssen, gilt: Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten (Stornokosten. Das sind die nicht erstattungsfähige erstattungsfähigen Reisekosten, Anzahlungen Anzahlungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren - abzüglich etwaiger Rückerstattungen) / Nachreisekosten. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir ab. Wir ersetzen höchstens die Kosten bis zu der zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür aufgeführten maximalen Versicherungs-Leistungangegeben. Bitte beachten Sie, dass dieser : Dieser Versicherungsschutz nur greiftgreift nur, solange Sie die Reise noch nicht angetreten haben. Wenn Sie und Ihre Reisebegleitung haben eine gemeinsame Unterkunft im Voraus gebucht haben, gilt: Falls gebucht. Ihre Reisebegleitung storniert die Reise wegen eines oder mehrerer der unten aufgeführten versicherten Ereignisse storniert, erstatten wir alle zusätzlichen Ereignisse. Zusätzliche Kosten für die Unterkunft, die Unterkunft werden Ihnen in Rechnung gestellt werdengestellt. Diese Kosten erstatten wir Ihnen. WICHTIG (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, die Reise innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des versicherten Ereignisses zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter), um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Sobald ein versichertes Ereignis eintritt, müssen Sie daher die Reise innerhalb von 48 Stunden stornieren. (Das Storno erfolgt bei Ihrem Reiseanbieter.) Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten und deshalb einhalten, kann es sein, dass Sie höhere Stornokosten entstehen zahlen müssen oder Sie eine geringere niedrigere Rückerstattung von Ihrem Reiseanbieter erhalten, wird die . Diese Differenz nicht von uns übernommenübernehmen wir nicht. Sollten Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sein, innerhalb dieser 48-Stunden-Frist von 48 Stunden zu stornieren, müssen Sie dies unverzüglich nachholen, sobald Ihnen das möglich ist. Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, kontaktieren Sie sich beim Eintritt des versicherten Ereignisses unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung) wenden). Dort beraten wir Sie, werden Sie dort beratenob eine sofortige Stornierung zu empfehlen ist. Empfiehlt dieser, noch abzuwarten, und folgen Sie diesem Rat, Es liegt keine Verletzung der Obliegenheiten vor, wenn Sie dem Rat folgen. Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung vorim Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.

Appears in 2 contracts

Samples: www.klassenfahrten-feisinger.de, www.canusa.de