Remote-Monitoring Musterklauseln

Remote-Monitoring. Soweit PICS Systeme zum Remote- Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet PICS für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Soweit XXXXXX XXXXXXXXX Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet XXXXXX XXXXXXXXX für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Soweit medienworx Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet medienworx für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Soweit Alpha 148 Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, schuldet Alpha 148 keine Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme.
Remote-Monitoring. Soweit AHD Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet AHD für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Soweit CN-Solutions Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, schuldet CN-Solutions keine Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme.
Remote-Monitoring. Soweit PCODE Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet PCODE für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Eine automatisierte Rund-um-die-Uhr-Überwachung wichtiger Bestandteile des Gesamtsystems durch eine automatische Software ist enthalten. Daraus folgende notwendige Handlungen erfolgen im Servicezeitraum.
Remote-Monitoring. Soweit ALGO Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfä- higkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet ALGO für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
Remote-Monitoring. Soweit Shapepress Systeme zum Remote- Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, schuldet Shapepress keine Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme. Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von Shapepress die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet Shapepress nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet. Zudem schuldet Shapepress lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.