Ressourcenplanung betreffend Doppeladern Musterklauseln

Ressourcenplanung betreffend Doppeladern. Bei Kollokationsersatzlösungen wird A1 Telekom Austria, insb. bei erkennbarer Knappheit von Kabelrohren zur Ausführung von Kupferdoppeladerkabeln aus dem betreffenden Gebäude, das Ausführungskabel, welches die Funktion des Verbindungskabels hat, bedarfsorientiert dimensionieren; dies gemessen an der Anzahl der am betreffenden HVt angeschalteten Teilnehmer. Kann A1 Telekom Austria der Bestellung zusätzlicher Doppeladern eines Netzbetreibers oder Diensteanbieters, der mit A1 Telekom Austria einen dieses Vertrages vergleichbaren Vertrag abgeschlossen hat, nicht nachkommen, weil keine weiteren Kabelrohre verfügbar sind, fordert A1 Telekom Austria alle anderen Netzbetreiber oder Diensteanbieter, die bereits am betreffenden Kupferschwerpunkt angeschaltet sind, auf, überschüssige Kapazitäten an auf den Verteilern aufgeführten Kupferdoppeladern zurückzugeben. Der Entbündelungspartner kommt einer solchen Aufforderung nach, widrigenfalls A1 Telekom Austria das Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. Lässt sich das Problem auf diese Art nicht lösen, schafft A1 Telekom Austria, falls dies möglich ist, zusätzliche Kabelausführungskapazitäten (Mauerdurchbrüche, falls erforderlich). Ist es nicht möglich, derartige zusätzliche Ausführungskapazitäten zu schaffen, gilt das Prinzip „first come – first served“. A1 Telekom Austria ist berechtigt, eine gewisse Reserve an Kabelausführungskapazitäten für Zusammenschaltungsverbindungen frei zu halten.
Ressourcenplanung betreffend Doppeladern. Bei Kollokationsersatzlösungen wird LKW, insb. bei erkennbarer Knappheit von Kabelrohren zur Ausführung von Kupferdoppeladerkabeln aus dem betreffenden Gebäude, das Ausführungskabel, welches die Funktion des Verbindungskabels hat, bedarfsorientiert dimensionieren; dies gemes- sen an der Anzahl der am betreffenden HVt angeschalteten Teilnehmer. Kann LKW der Bestellung zusätzlicher Doppeladern eines Netzbetreibers oder Diensteanbieters, der mit LKW einen diesem Vertrag vergleichbaren Vertrag abgeschlossen hat bzw. Adressat einer entsprechenden Anordnung ist, nicht nachkommen, weil keine weiteren Kabelrohre verfügbar sind, fordert LKW alle anderen Netzbetreiber oder Diensteanbieter, die bereits am betreffenden Kupferschwerpunkt angeschaltet sind, auf, überschüssige Kapazitäten an auf den Verteilern auf- geführten Kupferdoppeladern zurückzugeben. Der Entbündelungspartner kommt einer solchen Aufforderung nach, widrigenfalls LKW das Recht zur ausserordentlichen Kündigung zusteht. Lässt sich das Problem auf diese Art nicht lösen, schafft LKW, falls dies möglich ist, zusätzliche Kabelausführungskapazitäten (Mauerdurchbrüche, falls erforderlich). Ist es nicht möglich, derartige zusätzliche Ausführungskapazitäten zu schaffen, gilt das Prinzip „first come – first served“. LKW ist berechtigt, eine gewisse Reserve an Kabelausführungskapazitäten für Zu- sammenschaltungsverbindungen frei zu halten.
Ressourcenplanung betreffend Doppeladern. Bei Kollokationsersatzlösungen wird A1TA, insb. bei erkennbarer Knappheit von Kabelrohren zur Ausführung von Kupferdoppeladerkabeln aus dem betreffenden Gebäude, das Ausführungskabel, welches die Funktion des Verbindungskabels hat, bedarfsorientiert dimensionieren; dies gemessen an der Anzahl der am betreffenden HVt angeschalteten Teilnehmer. Kann A1TA der Bestellung zusätzlicher Doppeladern eines Netzbetreibers oder Diensteanbieters, der mit A1TA einen dieses Vertrages vergleichbaren Vertrag abgeschlossen hat, nicht nachkommen, weil keine weiteren Kabelrohre verfügbar sind, fordert A1TA alle anderen Netzbetreiber oder Diensteanbieter, die bereits am betreffenden Kupferschwerpunkt angeschaltet sind, auf, überschüssige Kapazitäten an auf den Verteilern aufgeführten Kupferdoppeladern zurückzugeben. Der Entbündelungspartner kommt einer solchen Aufforderung nach, widrigenfalls A1TA das Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. Lässt sich das Problem auf diese Art nicht lösen, schafft A1TA, falls dies möglich ist, zusätzliche Kabelausführungskapazitäten (Mauerdurchbrüche, falls erforderlich). Ist es nicht möglich, derartige zusätzliche Ausführungskapazitäten zu schaffen, gilt das Prinzip „first come – first served“. A1TA ist berechtigt, eine gewisse Reserve an Kabelausführungskapazitäten für Zusammenschaltungsverbindungen frei zu halten.

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