Restrictions on the insurance coverage Musterklauseln

Restrictions on the insurance coverage. The following are not insured: – Accidents where the means of transport is leased; – Consequences of warlike events in Switzerland; – Consequences of warlike events abroad. If, however, war breaks out in the country where the insured person is staying and if the insured person is caught unaware by it, then the insurance cover will remain in force for 14 days after the outbreak of war; – Accidents sustained while wilfully committing a crime or other offence; – Suicide, self-mutilation or attempts to commit such acts; – Accidents occurring during the operation of aircraft where the insured person deliberately contravenes official regula- tions, or does not possess the requisite official documents and permits, or if he/she knew or given the circumstances should have known that the aircraft used or its crew did not have the requisite documents and permits; – Effects of ionising radiation, unless the radiation treatment was ordered by a medical doctor as a consequence of an insured event; – Accidents in foreign military service and during participation in armed conflicts; – Participation in terrorist acts and gang-related crimes; – Involvement in fights, unless the insured person was injured by the persons fighting while trying to assist a defenceless person or was an innocent bystander; – Participation in disturbances. Maximum indemnification per aircraft (maximum liability) is CHF 15 million.

Related to Restrictions on the insurance coverage

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz Section 1 Company Name and Registered Seat (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die direkte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Gründung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unternehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, Online-Dienste, E-Commerce, Telekommunikation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT-Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Personalbeschaffung, Finanzierung, Programmierung, Projektmanagement sowie Start-Up- und Wachstumsunternehmen. (1) The Company’s purpose is the direct or indirect management of its own assets, in particular the incorporation of new companies or the acquisition of existing companies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Germany or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommunications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, recruitment, financing, programming, project management and start-up and growth companies. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen führen lassen oder auf solche übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding beschränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indirectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Germany or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially delegate management of its operations, including its participation in other companies, to affiliated companies or transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine itself to operation as a management holding company. The Company may also establish branch offices and permanent establishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform. (1) Company notices shall be published in the Federal Gazette. If another form of notice is required by mandatory provisions of law, such form shall replace the notice in the Federal Gazette. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - berechtigt, diese Mitteilungen auch auf anderem Weg zu versenden. (2) Notices to the shareholders of the Company may, to the extent permitted by law, also be communicated by data transmission. Notices pursuant to Section 125 para. 1 in conjunction with 128 para. 1 of the German Stock Corporation Act (AktG) as well as pursuant to Section 125 para. 2 of the AktG must be delivered by electronic communication. The Management Board is entitled, but not obliged, to deliver such notices also by other means.

  • FINAL PROVISIONS Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amendments or supplements by the customer are invalid.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (zum Beispiel Eigentümer oder Mieter) (1) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung, (2) eines Einfamilienhauses (auch Doppelhaushälfte bzw. Reihenhaus) oder eines Zweifamilienhauses, wenn mindestens eine Wohneinheit darin vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird, Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-2.1.1. (3) eines Wochenend-/Ferienhauses oder dauerhaft abgestellten und fest installierten, nicht zugelassenen Wohnwagens, (4) eines Gartenhauses (Laube/Schrebergartenhäuschen), sofern sie ausschließlich zu Wohnzwecken – mit Ausnahme eines vom Versicherungsnehmer genutzten Arbeitszimmers – verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools und Teiche, (5) eines unbebauten Grundstücks bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 m². Der Versicherungsschutz für die vorgenannten Immobilien gilt innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins und Islands. A1-6.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht (1) aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft; (2) aus der Vermietung von • nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen. • nicht mehr als einer vermieteten Wohnung. Dies gilt ausschließlich für eine Einliegerwohnung oder eine Wohnung im selbst genutzten Wohnhaus des Versicherungsnehmers gemäß A1-6.3.1 (2) oder für eine Eigentumswohnung des Versi- cherungsnehmers in einem Mehrfamilienhaus, einschließlich Ferienwohnung – nicht jedoch für eine vom Versiche- rungsnehmer selbst gemietete Wohnung, die er an Dritte weiter- oder untervermietet. • nicht mehr als einer Garage bzw. eines Stellplatzes Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-2.1.2. Wenn die jeweilige Anzahl der vorgenannten vermieteten Wohn- räume, Wohneinheiten oder Garagen bzw. Stellplätze überschritten wird, entfällt der entsprechende Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. (3) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu ei- ner Bausumme von 000.000 € je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. (4) aus dem Besitz und Betrieb von Solaranlagen (Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Versorgung von Endverbrauchern sowie Haft- pflichtansprüche des Strombetreibers. (5) aus dem Besitz und Betrieb von Treppenliften und Treppenschrägaufzügen. (6) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; (7) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).

  • Haftung des Hotels 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

  • Kenntnis und Verhalten a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.