Common use of Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens Clause in Contracts

Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Ver- pflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umset- zung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte kom- plexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen er- bringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens er- forderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolven- zen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verän- derungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel, Finanzierungs- und Zinsänderungsri- siken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifizier- tem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesell- schafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die er- forderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das ein- gesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Ver- pflichtungen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umset- zung Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse Baumaßnahmen mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen oder vollständig ausfallen. Erforderliche Für das Vorhaben erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen Anforderungen, wie beispielsweise Zulassungs- oder Homologationsbedingungen von Leichtkraftfahrzeugen in der EU und den USA, könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens er- forderlich erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolven- zen Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verän- derungenVeränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel, Finanzierungs- und Zinsänderungsri- sikenZinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifizier- tem qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesell- schafter- Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die er- forderlichen erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das ein- gesetzte eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Ver- pflichtungen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umset- zung Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens er- forderlich erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolven- zen Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verän- derungenVeränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel, Finanzierungs- und Zinsänderungsri- sikenZinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifizier- tem qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesell- schafter- Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die er- forderlichen erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das ein- gesetzte eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Ver- pflichtungen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umset- zung Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens er- forderlich erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolven- zen Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verän- derungenVeränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel, Finanzierungs- und Zinsänderungsri- sikenZinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifizier- tem qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesell- schafter- Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die er- forderlichen erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das ein- gesetzte eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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