Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Xxxxxx von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.B. Naturkatastro- phen oder Pandemien, geschädigt werden. Diese Ereignisse können unter anderem durch die fehlende Beachtung von Nachhaltigkeitsanforderungen eines Emittenten und/oder des Fondsmanagements hervorgerufen oder verstärkt werden. Computerkriminalität (Cyber Crime) Der Fonds, die Verwahrstelle oder die Dienstleister oder Kontrahenten, mit denen der Fonds zusammenarbeitet, kön- nen von Vorfällen betroffen sein, die die Sicherheit der elektronischen Datenverarbeitung beeinträchtigen, wodurch sich operationelle und Datenschutzrisiken realisieren können. Diese Vorfälle können aus gezielten Angriffen oder un- beabsichtigten (Neben-)Wirkungen anderer Ereignisse resultieren, z.B. nicht autorisierter Zugang zu elektronischen Systemen durch sogenanntes Hacking, Trojaner, Viren, Phishing oder Pharming um sich Vermögenswerte oder sen- sible Daten widerrechtlich anzueignen, Daten zu verändern, oder den Ausfall eines oder mehrerer Systeme zu verur- sachen. Letzteres kann auch ohne die Verschaffung von unberechtigtem Zugang zu Datenverarbeitungssystemen ge- schehen, indem beispielsweise eine Internetseite durch eine Vielzahl externer Aufrufe für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Adressaten verlangsamt oder gesperrt wird. Sind der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, Portfolioma- nager, Verwahrstelle oder Finanzintermediäre von Beeinträchtigungen der IT-Sicherheit betroffen, kann der opera- tive Geschäftsbetrieb beeinträchtig sein, z.B. die Fähigkeit des Fonds, seinen Nettoinventarwert zu bestimmen oder Transaktionen vorzunehmen, Anteilscheine auszugeben oder zurückzunehmen. Hieraus können finanzielle Verluste entstehen, für die der Fonds unter Umständen keine Entschädigung erhält. Weiterhin können Verstöße gegen Daten- schutz oder anwendbare regulatorische Anforderungen zu Bußgeldern, Kosten und Schäden einschließlich Reputati- onsschäden führen, die unter Umständen der Fonds zu tragen hat. Ähnliche Konsequenzen können aus der Beein- trächtigung der IT-Sicherheit von Emittenten von Vermögensgegenständen, in die der Fonds investiert, Kontrahenten von Transaktionen des Fonds, staatliche Behörden und andere Regulierer, Börsen und Betreiber von Finanzmärkten, Banken, Broker, Händler, Versicherer und anderer Parteien erwachsen. Zwar wurden Systeme zum Management von Informationsrisiken, und Planungen zur Kontinuität des Geschäfts im Notfall ausgearbeitet, welche die genannten Ri- siken mindern, diese Maßnahmen weisen jedoch inhärente Grenzen auf, einschließlich des Risikos, dass bestimme Ri- siken nicht identifiziert wurden.
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Samples: Sales Contracts, Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Xxxxxx von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.B. Naturkatastro- phen oder Pandemien, geschädigt werden. Diese Ereignisse können unter anderem durch die fehlende Beachtung von Nachhaltigkeitsanforderungen eines Emittenten und/oder des Fondsmanagements hervorgerufen oder verstärkt werden. Computerkriminalität (Cyber Crime) Der Fonds, die Verwahrstelle oder die Dienstleister oder Kontrahenten, mit denen der Fonds zusammenarbeitet, kön- nen von Vorfällen betroffen sein, die die Sicherheit der elektronischen Datenverarbeitung beeinträchtigen, wodurch sich operationelle und Datenschutzrisiken realisieren können. Diese Vorfälle können aus gezielten Angriffen oder un- beabsichtigten (Neben-)Wirkungen anderer Ereignisse resultieren, z.B. nicht autorisierter Zugang zu elektronischen Systemen durch sogenanntes Hacking, Trojaner, Viren, Phishing oder Pharming um sich Vermögenswerte oder sen- sible Daten widerrechtlich anzueignen, Daten zu verändern, oder den Ausfall eines oder mehrerer Systeme zu verur- sachen. Letzteres kann auch ohne die Verschaffung von unberechtigtem Zugang zu Datenverarbeitungssystemen ge- schehen, indem beispielsweise eine Internetseite durch eine Vielzahl externer Aufrufe für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Adressaten verlangsamt oder gesperrt wird. Sind der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, Portfolioma- nager, Verwahrstelle oder Finanzintermediäre von Beeinträchtigungen der IT-Sicherheit betroffen, kann der opera- tive operative Geschäftsbetrieb beeinträchtig sein, z.B. die Fähigkeit des Fonds, seinen Nettoinventarwert zu bestimmen oder Transaktionen vorzunehmen, Anteilscheine auszugeben oder zurückzunehmen. Hieraus können finanzielle Verluste Ver- luste entstehen, für die der Fonds unter Umständen keine Entschädigung erhält. Weiterhin können Verstöße gegen Daten- schutz Datenschutz oder anwendbare regulatorische Anforderungen zu Bußgeldern, Kosten und Schäden einschließlich Reputati- onsschäden Re- putationsschäden führen, die unter Umständen der Fonds zu tragen hat. Ähnliche Konsequenzen können aus der Beein- trächtigung Be- einträchtigung der IT-Sicherheit von Emittenten von Vermögensgegenständen, in die der Fonds investiert, Kontrahenten Kontra- henten von Transaktionen des Fonds, staatliche Behörden und andere Regulierer, Börsen und Betreiber von FinanzmärktenFinanz- märkten, Banken, Broker, Händler, Versicherer und anderer Parteien erwachsen. Zwar wurden Systeme zum Management Manage- ment von Informationsrisiken, und Planungen zur Kontinuität des Geschäfts im Notfall ausgearbeitet, welche die genannten Ri- siken ge- nannten Risiken mindern, diese Maßnahmen weisen jedoch inhärente Grenzen auf, einschließlich des Risikos, dass bestimme Ri- siken be- stimme Xxxxxxx nicht identifiziert wurden.
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Samples: Sales Contracts
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Xxxxxx Fehler von Mitarbeitern Mitar- beitern der Gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.B. Naturkatastro- phen Naturkatastrophen oder PandemienPan- demien, geschädigt werden. Diese Ereignisse können unter anderem durch die fehlende Beachtung von Nachhaltigkeitsanforderungen Nachhaltigkeitsan- forderungen eines Emittenten und/oder des Fondsmanagements hervorgerufen oder verstärkt werden. Computerkriminalität (Cyber Crime) Der Fonds, die Verwahrstelle oder die Dienstleister oder Kontrahenten, mit denen der Fonds zusammenarbeitet, kön- nen können von Vorfällen betroffen sein, die die Sicherheit der elektronischen Datenverarbeitung beeinträchtigen, wodurch sich operationelle operatio- nelle und Datenschutzrisiken realisieren können. Diese Vorfälle können aus gezielten Angriffen oder un- beabsichtigten unbeabsichtigten (Neben-)Wirkungen Ne- ben-)Wirkungen anderer Ereignisse resultieren, z.B. nicht autorisierter Zugang zu elektronischen Systemen durch sogenanntes sogenann- tes Hacking, Trojaner, Viren, Phishing oder Pharming um sich Vermögenswerte oder sen- sible sensible Daten widerrechtlich anzueignenanzu- eignen, Daten zu verändern, oder den Ausfall eines oder mehrerer Systeme zu verur- sachenverursachen. Letzteres kann auch ohne die Verschaffung von unberechtigtem Zugang zu Datenverarbeitungssystemen ge- schehengeschehen, indem beispielsweise eine Internetseite Internet- seite durch eine Vielzahl externer Aufrufe für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Adressaten verlangsamt oder gesperrt ge- sperrt wird. Sind der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, Portfolioma- nagerPortfoliomanager, Verwahrstelle oder Finanzintermediäre von Beeinträchtigungen der IT-Sicherheit betroffen, kann der opera- tive operative Geschäftsbetrieb beeinträchtig sein, z.B. die Fähigkeit des Fonds, seinen Nettoinventarwert zu bestimmen oder Transaktionen vorzunehmen, Anteilscheine auszugeben oder zurückzunehmenzu- rückzunehmen. Hieraus können finanzielle Verluste entstehen, für die der Fonds unter Umständen keine Entschädigung erhält. Weiterhin können Verstöße gegen Daten- schutz Datenschutz oder anwendbare regulatorische Anforderungen zu Bußgeldern, Kosten Kos- ten und Schäden einschließlich Reputati- onsschäden Reputationsschäden führen, die unter Umständen der Fonds zu tragen hat. Ähnliche Konsequenzen Konse- quenzen können aus der Beein- trächtigung Beeinträchtigung der IT-Sicherheit von Emittenten von Vermögensgegenständen, in die der Fonds investiert, Kontrahenten von Transaktionen des Fonds, staatliche Behörden und andere Regulierer, Börsen und Betreiber von Finanzmärkten, Banken, Broker, Händler, Versicherer und anderer Parteien erwachsen. Zwar wurden Systeme zum Management von Informationsrisiken, und Planungen zur Kontinuität des Geschäfts im Notfall ausgearbeitet, welche die genannten Ri- siken Risiken mindern, diese Maßnahmen weisen jedoch inhärente Grenzen auf, einschließlich des Risikos, dass bestimme Ri- siken be- stimme Risiken nicht identifiziert wurden.
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Samples: Verkaufsprospekt