Risiko durch zentrale Kontrahenten. Ein zentraler Kontrahent (Central Counterparty „CCP") kann als zwischengeschaltete Institution in bestimmte Geschäfte für den AIF eintreten, insbesondere in Geschäfte über derivative Finanzinstrumente. In diesem Fall wird er als Käufer gegenüber dem Verkäufer und als Verkäufer gegenüber dem Käufer tätig. Ein CCP sichert seine Gegenparteiausfallrisiken durch eine Reihe von Schutzmechanismen ab, die es ihm jederzeit ermöglichen, Verluste aus den eingegangenen Geschäften auszugleichen, etwa durch sogenannte Einschusszahlungen (z.B. Besicherungen). Es kann trotz dieser Schutzmechanismen nicht ausgeschlossen werden, dass ein CCP ausfällt, wodurch auch Ansprüche des AIF betroffen sein können. Hierdurch können Verluste für den AIF entstehen, die nicht abgesichert sind.
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Samples: Fondsvertrag, Treuhandvertrag, Fondsvertrag