Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken: (a) Emittentenrisiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems besteht auch für Beträge unter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende Bestimmungen gelten. (b) Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. (c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro: (a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei Rückzahlung der Einlage unter dem Wechselkurs bei Abschluss, kommt es zu einem Wertverlust. (b) Transferrisiko bei Fremdwährungseinlagen: Wirtschaftliche oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z.B. Kurs oder Maximalbetrag zur Konversion) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags über die relevanten Risiken aufgeklärt worden zu sein.
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Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken:
(a) EmittentenrisikoEmittenten Risiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems besteht auch für Beträge unter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende Bestimmungen gelten.
(b) Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein.
(c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro:
(a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei Rückzahlung der Einlage unter dem Wechselkurs bei Abschluss, kommt es zu einem Wertverlust.
(b) Transferrisiko bei Fremdwährungseinlagen: Wirtschaftliche oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z.B. Kurs oder Maximalbetrag zur Konversion) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags Vertrages über die relevanten Risiken aufgeklärt worden zu sein.
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Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken:
(a) 1. Emittentenrisiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme Einlagensumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems besteht auch für Beträge unter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende Bestimmungen gelten.
(b) 2. Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein.
(c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro:
(a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei Rückzahlung der Einlage unter dem Wechselkurs bei Abschluss, kommt es zu einem Wertverlust.
(b) Transferrisiko bei Fremdwährungseinlagen: Wirtschaftliche oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z.B. Kurs oder Maximalbetrag zur Konversion) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags über die relevanten Risiken aufgeklärt worden zu sein.
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Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen unter- liegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen ge- setzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes Anlegerentschädigungs- gesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken Ri- siken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg Unternehmens- erfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken:
(a) EmittentenrisikoEmittenten Risiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb in- nerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigtüber- steigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems Einla- gensicherungssystems besteht auch für Beträge unter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende Bestimmungen Bestim- mungen gelten.
(b) Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen Beschränkun- gen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit Zahlungsfähig- keit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten er- halten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen Gesetzesänderun- gen sein.
(c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische regulatori- sche Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards Be- richterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro:
(a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Wäh- rung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei Rückzahlung der Einlage unter dem Wechselkurs bei Abschluss, kommt es zu einem WertverlustWert- verlust.
(b) Transferrisiko bei Fremdwährungseinlagen: Wirtschaftliche Wirtschaftli- che oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z.B. Kurs oder Maximalbetrag zur KonversionKon- version) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit Zahlungsfähig- keit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten er- halten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen Gesetzesänderun- gen sein. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags Vertrages über die relevanten Risiken aufgeklärt worden zu sein.
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Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen unter- liegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen ge- setzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes Anlegerentschädi- gungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen Ein- lagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko Geschäftsri- siko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg Unterneh- menserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken:
(a) Emittentenrisiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems besteht auch für Beträge unter un- ter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende abwei- chende Bestimmungen gelten.
(b) Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen Beschrän- kungen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen jeweili- gen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit Zah- lungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise bei- spielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen Ge- setzesänderungen sein.
(c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische regulatori- sche Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards Be- richterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro:
(a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Wäh- rung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei Rückzahlung der Einlage unter dem Wechselkurs bei Abschluss, kommt es zu einem Wertverlust.
(b) Transferrisiko bei Fremdwährungseinlagen: Wirtschaftliche Wirtschaftli- che oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z.B. Kurs oder Maximalbetrag zur KonversionKon- version) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit Zahlungsfähig- keit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten er- halten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen Gesetzesände- rungen sein. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags Vertrages über die relevanten relevan- ten Risiken aufgeklärt worden zu sein.
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