Rechtliches Risiko Musterklauseln

Rechtliches Risiko. Die Gesellschaft muss sich an aufsichtsrechtliche Vorgaben oder sie selbst, ihre Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffende Gesetzesänderungen halten, was eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds erforderlich machen kann. Das Fondsvermögen, der Referenzindex oder der Referenzwert und die derivativen Techniken, die zur Koppelung der beiden angewandt werden, können ebenfalls Änderungen der Gesetze oder Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, die sich auf ihren Wert auswirken können.
Rechtliches Risiko. Die rechtliche Behandlung von Investmentvermögen kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Dies kann dazu führen, dass das Teilgesellschaftsvermögen nicht mehr wie bisher und entsprechend der Anlagestrategie verwaltet werden kann. Es kann hierdurch zu wirtschaftlichen Einbußen kommen; Gleiches gilt für Vermögensgegenstände, in welche das Teilgesellschaftsvermögen investiert ist oder sein kann und die Ge- genstand rechtlicher Änderungen sind. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Teilgesellschaftsvermögens für vorange- gangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen) kann bei einer für die Aktionäre steu- erlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass Aktionäre die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen haben, obwohl diese unter Umständen in dem betreffenden Zeitraum noch nicht in dem Teilgesellschaftsvermögen investiert waren. Umgekehrt kann für Aktionäre der Fall eintreten, dass ihnen eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Ge- schäftsjahre, in denen sie an dem Teilgesellschaftsvermögen beteiligt waren, nicht mehr zugutekommt, weil sie ihre Aktien vor Inkrafttreten der Korrektur zurückgegeben oder veräußert haben. Zudem kann eine Korrektur von Besteuerungsgrundlagen dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steu- erliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veran- lagt werden und sich dies bei den Aktionären negativ auswirkt. Die vorliegenden Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind sehr weit gefasst und könnten sowohl Transaktio- nen des Teilgesellschaftsvermögens mit Finanzinstrumenten wie auch Transaktionen mit den Aktien des Teilge- sellschaftsvermögens selbst betreffen. Dies hätte eine entsprechende Erhöhung der Kosten für die Durchführung der besteuerten Transaktionen zur Folge.
Rechtliches Risiko. Das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro:
Rechtliches Risiko. Aufgrund des Einsatzes von Derivaten, wie beispielsweise Terminkontrakten, Swapvereinbarungen und Differenzkontrakten, unterliegt der Fonds dem Risiko, dass die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation des OTC- Derivatekontrakts nicht exakt die Intention der beteiligten Parteien widerspiegelt. Sonstige Risiken: Zu den sonstigen Risiken in Verbindung mit Derivaten gehört das Risiko, dass es aufgrund verschiedener zulässiger Bewertungsmethoden unterschiedliche Bewertungen für solche Derivate gibt. Viele Derivate sind komplex und werden oft subjektiv bewertet, und die Bewertung kann nur durch eine begrenzte Anzahl von Marktexperten vorgenommen werden, die oft als Gegenparteien an der zu bewertenden Transaktion beteiligt sind. Fehlerhafte Bewertungen können zu höheren Barzahlungsanforderungen an Gegenparteien oder zu einem Wertverlust eines Fonds führen. Der Wert eines Derivats ist derjenige Wert, der von der zugelassenen Gegenpartei oder der Verwaltungsgesellschaft bezogen wird. Er muss täglich neu berechnet werden. Solche Bewertungen müssen von einem von der Gegenpartei unabhängigen Dritten mindestens wöchentlich genehmigt oder überprüft werden, wie vom Verwaltungsrat festgelegt und von der Verwahrstelle genehmigt. Alternativ kann die in Abschnitt 8.2 erläuterte Bewertungsmethodik verwendet werden. Derivate korrelieren nicht immer vollkommen oder auch nur stark mit dem Wert der Wertpapiere, Sätze oder Indizes, die sie nachbilden sollen. Daher ist der Einsatz von derivativen Anlagetechniken durch einen Fonds nicht immer effektiv und kann manchmal kontraproduktiv sein, wenn es darum geht, das Anlageziel eines Teilfonds umzusetzen. EPM-Risiko: Die Gesellschaft kann im Auftrag des Fonds Techniken und Instrumente mit Bezug auf übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente nutzen, in die sie zu Zwecken eines effizienten Portfoliomanagements investiert. Zahlreiche der Risiken bei der Nutzung von Derivaten, wie sie im vorstehenden Abschnitt „Verwendung von Derivaten“ beschrieben sind, gelten ebenso beim Einsatz solcher Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement. Zusätzlich zum Unterabschnitt
Rechtliches Risiko. In den Entwicklungsländern sind viele Gesetze neu und größtenteils nicht erprobt. Daher kann ein Fonds einer Reihe von Risiken ausgesetzt sein, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) eines unangemessenen Anlegerschutzes, widersprüchlicher Gesetzgebung, unvollständiger, nicht eindeutiger und sich verändernder Gesetze, eines Mangels an anerkannten Wegen zur Erlangung von Rechtsschutz und mangelnder Durchsetzung bestehender Vorschriften. Darüber hinaus kann es schwierig sein, ein Urteil in bestimmten Ländern, in denen die Vermögenswerte eines Fonds investiert sind, zu erwirken und zu vollstrecken.
Rechtliches Risiko. Die Rechtssysteme in den Schwellenmärkten sind noch nicht ausgereift und weisen unter Umständen nicht den Entwicklungsstand eines Systems in einem westlichen Land auf. Das aufsichtsrechtliche Umfeld ist möglicherweise mit Unsicherheit behaftet und der Erlass von Vorschriften hält nicht immer mit den Marktentwicklungen Schritt und führt so zu Unklarheiten und Widersprüchen. Vorschriften zu SFTs sind möglicherweise nicht vorhanden oder können auf willkürliche oder uneinheitliche Art und Weise ausgelegt und angewandt werden. Es besteht unter Umständen das Risiko, dass die Vorschriften und Verordnungen lokaler, regionaler und nationaler Regierungen kollidieren. Die Unabhängigkeit der Gerichte von wirtschaftlichen, politischen oder nationalen Einflüssen ist möglicherweise unerprobt, und die Gerichte und Richter weisen unter Umständen kaum Erfahrung im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Ausländischen Anlegern kann bei Verletzung der örtlichen Gesetze, Bestimmungen oder Verträge keine Entschädigung garantiert werden.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………