Risikofaktoren in Bezug auf gedeckte Schuldverschreibungen Musterklauseln

Risikofaktoren in Bezug auf gedeckte Schuldverschreibungen. Sofern Forderungen der Anleihegläubiger unter den gedeckten Schuldverschreibungen nicht von den Vermögenswerten des jeweiligen Deckungsstocks gedeckt sind, sind die Anleihegläubiger dem Risiko einer gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht ausgesetzt. Im Fall einer Insolvenz der Emittentin haben bestimmte Einlagen und bestimmte andere Forderungen einen höheren Rang als die Forderungen unter den gedeckten Schuldverschreibungen, sofern ihre Forderungen nicht von den Vermögenswerten des jeweiligen Deckungsstocks gedeckt sind. Die Deckungswerte der gedeckten Schuldverschreibungen könnten nicht immer ausreichen, um die Verpflichtungen der Emittentin aus den gedeckten Schuldverschreibungen zu decken, oder die Ersatzwerte könnten dem jeweiligen Deckungsstock nicht rechtzeitig hinzugefügt werden. Im Fall einer Fälligkeitsverschiebung könnten die gedeckten Schuldverschreibungen nach ihrem Endfälligkeitstag zurückgezahlt werden und wenn eine Fälligkeitsverschiebung für eine bestimmte Serie von gedeckten Schuldverschreibungen ausgelöst wird, erhalten die Anleihegläubiger anderer Serien von gedeckten Schuldverschreibungen, deren Endfälligkeitstag in den Zeitraum der Fälligkeitsverschiebung einer bestimmten Serie von gedeckten Schuldverschreibungen fallen würde, ihren Rückzahlungsbetrag nicht wie erwartet am jeweiligen Endfälligkeitstag.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.