Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen Musterklauseln

Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind insbesondere folgenden Risiken ausgesetzt, deren Eintritt einen maßgeblichen nachteiligen Effekt auf den Wert der Schuldverschreibungen haben kann: • Schuldverschreibungen können ein ungeeignetes Investment sein - komplexe Finanzinstrumente sind nicht für alle Anleger geeignet, da sie ein im Vergleich zu nicht komplexen Finanzinstrumenten wesentlich höheres Verlustrisiko aufweisen • Die Inhaber von Schuldverschreibungen sind dem Kreditrisiko der Emittentin ausgesetzt • Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder Verkauf von Schuldverschreibungen und/oder der Depotführung können zu Kostenbelastungen führen, die den mit einem Wertpapier verbundenen Gewinn maßgeblich reduzieren können • Von einem Kauf der Schuldverschreibungen auf Kredit wird aufgrund des deutlich höheren Verlustrisikos abgeraten • Keine Gewissheit eines liquiden Sekundärmarktes für die Schuldverschreibungen • Es besteht ein Risiko, dass der Handel mit den Schuldverschreibungen oder den Basiswerten ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird • Schuldverschreibungsinhaber unterliegen möglicherweise einem Wechselkursrisiko • Eine Wiederveranlagung von Erträgen und Kapital der Schuldverschreibungen zu den Bedingungen, die für die Schuldverschreibungen gelten, ist ungewiss • Schuldverschreibungsinhaber sind dem Risiko nachteiliger Entwicklungen der Marktpreise ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt • Bei einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit sind die Schuldverschreibungsinhaber dem Risiko ausgesetzt, dass ihre Kapitalanlage eine geringere Rendite als erwartet aufweist und eine Wiederveranlagung nur zu schlechteren Bedingungen möglich ist (Risiko vorzeitiger Rückzahlung) • Es ist der Emittentin nicht verboten, weitere Verbindlichkeiten einzugehen, die im Vergleich zu den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen vorrangig oder gleichrangig sind • Anleger, die in Schuldverschreibungen investieren, gehen das Risiko ein, dass sich der Credit Spread (Zinsaufschlag) der Emittentin verändert (Credit Spread-Risiko) • Die Inhaber von fixverzinsten Schuldverschreibungen und Schuldverschreibungen mit fixverzinsten Perioden sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Wert der Schuldverschreibungen als Ergebnis einer Änderung des Marktzinssatzes fällt • Die Inhaber variabel verzinster Schuldverschreibungen sind bedeutenden Zinsschwankungsrisiken ausgesetzt • Steuerrechtliche Veränderungen können sowohl den Wert der Schuldverschreibungen al...
Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Potentielle Inhaber von Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen sind, sollten die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, die spezifisch für die Schuldverschreibungen und wesentlich für das Treffen einer informierten Anlageentscheidung sind, berücksichtigen und eine solche Entscheidung nur auf der Grundlage dieses gesamten Prospekts, einschließlich der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen und der emissionsspezifischen Zusammenfassung, treffen. Keine Person sollte die Schuldverschreibungen erwerben, ohne eine genaue Kenntnis der Funktionsweise der jeweiligen Schuldverschreibung zu besitzen und sich des Risikos eines möglichen Verlusts bewusst zu sein. Jeder potenzielle Anleihegläubiger sollte genau prüfen, ob für ihn unter den gegebenen Umständen und vor dem Hintergrund seiner persönlichen Verhältnisse und Vermögenssituation eine Anlage in die Schuldverschreibungen geeignet ist. Potentielle Investoren sollten auch die detaillierten Informationen an anderen Stellen dieses Prospekts lesen und ihre eigenen Berater konsultieren (einschließlich Finanzberater, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Rechtsberater) und sich selbst ein Bild machen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Begriffe und Ausdrücke, die im Abschnitt "6. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt "2.2 Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" dieselben Bedeutungen. Die folgenden Risikofaktoren sind entsprechend ihrer Art in Kategorien eingestuft (für jede Kategorie wird der wesentlichste Risikofaktor an erster Stelle genannt): Anleihegläubiger fixverzinslicher Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Marktpreis dieser Schuldverschreibungen aufgrund einer Änderung des Marktzinssatzes fällt. Während der nominelle Zinssatz fixverzinster Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Schuldverschreibungen fix ist, verändert sich der tatsächliche Zinssatz für Emissionen mit gleicher Laufzeit typischerweise täglich. Wenn sich der Marktzinssatz ändert, ändert sich typischerweise auch der Marktpreis fixverzinster Schuldverschreibungen, aber in die andere Richtung. Wenn der Marktzinssatz steigt, fällt der Marktpreis fixverzinster Schuldverschreibungen typischerweise, bis die Rendite dieser Schuldverschreibungen etwa gleich hoch wie der Marktzinssatz (einschließlich dem Credit Spread) ist. Wenn der Marktzinssatz fällt, steigt der Marktpreis fixverzinster Schuldverschreibungen typischerweise...
Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Potentielle Inhaber von Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen sind, sollten die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, die spezifisch für die Schuldverschreibungen und wesentlich für das Treffen einer informierten Anlageentscheidung sind, berücksichtigen und eine solche Entscheidung nur auf der Grundlage dieses gesamten Prospekts, einschließlich der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen und der emissionsspezifischen Zusammenfassung, treffen. Keine Person sollte die Schuldverschreibungen erwerben, ohne eine genaue Kenntnis der Funktionsweise der jeweiligen Schuldverschreibung zu besitzen und sich des Risikos eines möglichen Verlusts bewusst zu sein. Jeder potenzielle Anleihegläubiger sollte genau prüfen, ob für ihn unter den gegebenen Umständen und vor dem Hintergrund seiner persönlichen Verhältnisse und Vermögenssituation eine Anlage in die Schuldverschreibungen geeignet ist. Potentielle Investoren sollten auch die detaillierten Informationen an anderen Stellen dieses Prospekts lesen und ihre eigenen Berater konsultieren (einschließlich Finanzberater, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Rechtsberater) und sich selbst ein Bild machen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Begriffe und Ausdrücke, die im Abschnitt "6. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt "1.2 Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" dieselben Bedeutungen. Die folgenden Risikofaktoren sind entsprechend ihrer Art in Kategorien eingestuft (für jede Kategorie wird der wesentlichste Risikofaktor an erster Stelle genannt):
Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Fehlender Markt Marktwert der Schuldverschreibungen

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.