Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen Musterklauseln

Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind insbesondere folgenden Risiken ausgesetzt, deren Eintritt einen maßgeblichen nachteiligen Effekt auf den Wert der Schuldverschreibungen haben kann: • Schuldverschreibungen können ein ungeeignetes Investment sein - komplexe Finanzinstrumente sind nicht für alle Anleger geeignet, da sie ein im Vergleich zu nicht komplexen Finanzinstrumenten wesentlich höheres Verlustrisiko aufweisen • Die Inhaber von Schuldverschreibungen sind dem Kreditrisiko der Emittentin ausgesetzt • Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder Verkauf von Schuldverschreibungen und/oder der Depotführung können zu Kostenbelastungen führen, die den mit einem Wertpapier verbundenen Gewinn maßgeblich reduzieren können • Von einem Kauf der Schuldverschreibungen auf Kredit wird aufgrund des deutlich höheren Verlustrisikos abgeraten • Keine Gewissheit eines liquiden Sekundärmarktes für die Schuldverschreibungen • Es besteht ein Risiko, dass der Handel mit den Schuldverschreibungen oder den Basiswerten ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird • Schuldverschreibungsinhaber unterliegen möglicherweise einem Wechselkursrisiko • Eine Wiederveranlagung von Erträgen und Kapital der Schuldverschreibungen zu den Bedingungen, die für die Schuldverschreibungen gelten, ist ungewiss • Schuldverschreibungsinhaber sind dem Risiko nachteiliger Entwicklungen der Marktpreise ihrer Schuldverschreibungen ausgesetzt • Bei einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit sind die Schuldverschreibungsinhaber dem Risiko ausgesetzt, dass ihre Kapitalanlage eine geringere Rendite als erwartet aufweist und eine Wiederveranlagung nur zu schlechteren Bedingungen möglich ist (Risiko vorzeitiger Rückzahlung) • Es ist der Emittentin nicht verboten, weitere Verbindlichkeiten einzugehen, die im Vergleich zu den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen vorrangig oder gleichrangig sind • Anleger, die in Schuldverschreibungen investieren, gehen das Risiko ein, dass sich der Credit Spread (Zinsaufschlag) der Emittentin verändert (Credit Spread-Risiko) • Die Inhaber von fixverzinsten Schuldverschreibungen und Schuldverschreibungen mit fixverzinsten Perioden sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Wert der Schuldverschreibungen als Ergebnis einer Änderung des Marktzinssatzes fällt • Die Inhaber variabel verzinster Schuldverschreibungen sind bedeutenden Zinsschwankungsrisiken ausgesetzt • Steuerrechtliche Veränderungen können sowohl den Wert der Schuldverschreibungen al...
Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Potentielle Inhaber von Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen sind, sollten die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, die spezifisch für die Schuldverschreibungen und wesentlich für das Treffen einer informierten Anlageentscheidung sind, berücksichtigen und eine solche Entscheidung nur auf der Grundlage dieses gesamten Prospekts, einschließlich der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen und der emissionsspezifischen Zusammenfassung, treffen. Keine Person sollte die Schuldverschreibungen erwerben, ohne eine genaue Kenntnis der Funktionsweise der jeweiligen Schuldverschreibung zu besitzen und sich des Risikos eines möglichen Verlusts bewusst zu sein. Jeder potenzielle Anleihegläubiger sollte genau prüfen, ob für ihn unter den gegebenen Umständen und vor dem Hintergrund seiner persönlichen Verhältnisse und Vermögenssituation eine Anlage in die Schuldverschreibungen geeignet ist. Potentielle Investoren sollten auch die detaillierten Informationen an anderen Stellen dieses Prospekts lesen und ihre eigenen Berater konsultieren (einschließlich Finanzberater, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Rechtsberater) und sich selbst ein Bild machen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Begriffe und Ausdrücke, die im Abschnitt "6. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt "1.2 Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" dieselben Bedeutungen. Die folgenden Risikofaktoren sind entsprechend ihrer Art in Kategorien eingestuft (für jede Kategorie wird der wesentlichste Risikofaktor an erster Stelle genannt): 1.2.1 Risikofaktoren in Bezug auf den Rang der Schuldverschreibungen
Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Fehlender Markt Marktwert der Schuldverschreibungen

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.