Risikoübergang Musterklauseln

Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
Risikoübergang. 8.1 Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, geht das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Pro- dukte FCA Incoterms® 2020, Werk von Caprari, das im Vertrag angegeben ist, auf den Käufer über.
Risikoübergang. 10.1. Das Verlust- oder Beschädigungsrisiko für die durch HSV entwickelten und verarbeiteten Güter geht in dem Augenblick auf den Abnehmer über, in dem diese Güter unterstellt oder tatsächlich geliefert werden und sich damit im Einflussbereich des Abnehmers oder eines von ihm zu bestimmenden Dritten befinden.
Risikoübergang. Das Risiko an den Waren und/oder Dienstleistungen wird gemäß der vereinbarten Incoterm® (ICC 2020) übertragen. Falls der Käufer wiederverwendbare Verpackungen ohne Frachtkosten für den Lieferanten bereitstellt, ist der Käufer berechtigt, eine Kostenerstattung entsprechend dem Wert der Verpackung einzufordern. Der Käufer ist berechtigt, diesen Erstattungsanspruch mit aktuellen Zahlungsansprüchen zu verrechnen.
Risikoübergang ab Werk (Incoterms 2020).
Risikoübergang. 9.1 Sämtliche Risiken des Transports der auszuliefernden Waren werden vom Auftraggeber getragen, sowohl in Bezug auf direkte als auch auf indirekte Schäden.
Risikoübergang. Alle Risiken, die mit den Produkten in Verbindung stehen, gehen im Moment der Lieferung an den Käufer oder der Lieferung an die vom Käufer benannten Personen auf den Käufer über. Hat aber der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Verkäufer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Produkte an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Käufer zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an den Produkten.
Risikoübergang. Die zu liefernden Sachen gehen ab Lieferung auf Rechnung und Risiko des Abnehmers, wie erwähnt im vorausgehenden Artikel.
Risikoübergang. Nach dem Übertragen des NFT in die Wallet des Kunden, ist dieser ausschließlich für die sichere Speicherung des NFT verant- wortlich. Jedes Verlustrisiko geht damit auf den Kunden über.
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten