Eigentumsübergang Musterklauseln

Eigentumsübergang. Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.
Eigentumsübergang. Mit Übertragung der digitalen Crypto stamps an die Sammlung oder die Benutzerwallet gehen Besitz und Eigentum an den digitalen Crypto stamps auf den Benutzer über, nicht hingegen Besitz und Eigentum an den physischen Crypto stamps.
Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt entweder bei Bezahlung oder bei Übernahme der (Teil‐) Lieferung oder Abnahme der (Teil‐) Leistung des AN, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Ein Eigentumsvorbehalt des AN ist ausgeschlossen.
Eigentumsübergang. 1. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Hauptpreises und der Nebenkosten erhalten hat, auch wenn eine Zahlungsfristverlängerung gewährt wird. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die bloße Übersendung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, sei es ein Wechsel oder ein anderes Dokument, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, und dass der ursprüngliche Forderungsbetrag des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig bleibt, einschließlich aller damit verbundenen Sicherheiten und einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bis der Wechsel vollständig bei der Bank des Verkäufers eingegangen ist.
Eigentumsübergang. 1. Das Eigentum der Waren, sowie die Gefahr der Waren, geht erst mit der Lieferung über.
Eigentumsübergang. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, daß das Eigentum an sämtlichen im Rahmen der Lieferungen des Auftragnehmers gefertigten Gegenständen spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber übergeht, in dem diese Ge- genstände auf der Baustelle eingetroffen sind. Die Gefahrtra- gung bleibt davon unberührt.
Eigentumsübergang. Gelieferte Gegenstände gehen spätestens mit der Be- oder Verarbeitung in unser Eigentum über. Verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.
Eigentumsübergang. Die Abfälle gehen mit der Aufnahme des Containers oder durch die sonstige Übernahme durch die GAB in das Eigentum der GAB über. Wird bei der Be- oder Entladung durch die GAB festgestellt, dass es sich nicht um die vertraglich vereinbarten Abfälle handelt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abfälle soweit rechtlich möglich, zurückzunehmen. Wert- gegenstände werden als Fundsachen behandelt.
Eigentumsübergang. In Ermangelung anderweitiger Angaben im Bestellschein oder in dieser Bestellung gilt Folgendes: (a) der Eigentumsübergang erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang gemäss Incoterm, mit Ausnahme von Lieferungen gemäss Buchstabe (b); und (b) der Eigentumsübergang in Bezug auf Waren, die aus China, Indien oder Mexico in ein anderes Land verschickt werden, erfolgt nachdem die Waren die Landesgrenze, Seegrenze, exklusive Wirtschaftszone oder den Luftraum des betreffenden Landes überschritten haben.
Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang.