Eigentumsübergang Musterklauseln

Eigentumsübergang. Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.
Eigentumsübergang. Mit Übertragung der digitalen Crypto stamps an die Sammlung oder die Benutzerwallet gehen Besitz und Eigentum an den digitalen Crypto stamps auf den Benutzer über, nicht hingegen Besitz und Eigentum an den physischen Crypto stamps.
Eigentumsübergang. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt entweder bei Bezahlung oder bei Übernahme der (Teil‐) Lieferung oder Abnahme der (Teil‐) Leistung des AN, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Ein Eigentumsvorbehalt des AN ist ausgeschlossen.
Eigentumsübergang. 1. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Hauptpreises und der Nebenkosten erhalten hat, auch wenn eine Zahlungsfristverlängerung gewährt wird. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die bloße Übersendung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, sei es ein Wechsel oder ein anderes Dokument, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, und dass der ursprüngliche Forderungsbetrag des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig bleibt, einschließlich aller damit verbundenen Sicherheiten und einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bis der Wechsel vollständig bei der Bank des Verkäufers eingegangen ist. 2. Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang des Risikos des Verlusts oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sowie von Schäden zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Incoterms sowie von Schäden, die unter den Bedingungen gemäß Artikel VI eintreten können, nicht entgegen. 3. Pfändungen jeder Art oder sonstige Eingriffe Dritter in die Ware sowie ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, damit der Verkäufer sich hiergegen verteidigen und seine Rechte wahren kann. 4. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die Produkte nicht als Garantie oder Sicherheit zu verpfänden oder zu übereignen. 5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Auftrag dar und schließt weitergehende Ansprüche des Verkäufers nicht aus.
Eigentumsübergang. Eigentumsvorbehalt. 5.3.1 Alle von uns gelieferten SureSmile-Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die SureSmile-Produkte bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. 5.3.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten SureSmile-Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern bzw. bei Patienten zu verwenden („Verwenden“). Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen. 5.3.3 Für den Fall des Verwendens tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, die für ihn durch das Verwenden entstehen. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob er die Vorbehaltsware unverarbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt das Verwenden zusammen mit nicht uns gehörender Ware, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Wert bemisst sich nach unseren Verkaufspreisen bzw. nach der Höhe des Preises der SureSmile-Produkte in der Rechnung des Kunden. 5.3.4 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. 5.3.5 Die verarbeiteten SureSmile-Produkte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung und der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. 5.3.6 Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung aus dem Verwenden einzuziehen unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis. 5.3.7 Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung nicht selbst geltend machen. 5.3.8 Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Unser Recht, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Kunden ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittsc...
Eigentumsübergang. Das Eigentum an Lieferungen geht mit Zugang an den Auftrag- geber an diesen über. Ein Eigentumsvorbehalt wird ausge- schlossen.
Eigentumsübergang. In Ermangelung anderweitiger Angaben im Bestellschein oder in dieser Bestellung gilt Folgendes: (a) der Eigentumsübergang erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang gemäss Incoterm, mit Ausnahme von Lieferungen gemäss Buchstabe (b); und (b) der Eigentumsübergang in Bezug auf Waren, die aus China, Indien oder Mexico in ein anderes Land verschickt werden, erfolgt nachdem die Waren die Landesgrenze, Seegrenze, exklusive Wirtschaftszone oder den Luftraum des betreffenden Landes überschritten haben.
Eigentumsübergang. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, daß das Eigentum an sämtlichen im Rahmen der Lieferungen des Auftragnehmers gefertigten Gegenständen spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber übergeht, in dem diese Ge- genstände auf der Baustelle eingetroffen sind. Die Gefahrtra- gung bleibt davon unberührt.
Eigentumsübergang. Mit Übertragung der digitalen Crypto stamp arts in die Wallet gehen Besitz und Eigentum an den digitalen Crypto stamp arts auf den Käufer über.
Eigentumsübergang. Die Übereignung der Ware an SEW hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Mit Übergabe der Ware an SEW geht das Eigentum an dieser auf SEW über.