Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Schreiner Und Innenausbauarbeiten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Schreiner Und Innenausbauarbeiten
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller Bauherr das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten Gebrauch trägt der Besteller Bauherr das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (VerlustVer- lust) des Werkes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneinge- schränkten der uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller Bauherr das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Herstellung, Lieferung Und Montage Von Fenstern