Common use of RLM Arbeitspreis Clause in Contracts

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, www.dvv-dessau.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 5 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem StufenpreismodellSigmoidfunktion. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum Ab- rechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde Trans- portkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.sww.de, www.sww.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem StufenpreismodellZonenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.bs-netz.de, www.stadtwerke-springe.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5§4) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen monatli- chen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung Jahresabrech- nung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 54) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.stadtwerke-coesfeld.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) Preisblatt aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose Jahresverbrauchs- prognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.stadtwerke-waiblingen.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.redinet.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem StufenpreismodellZonenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum Abrech- nungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde Transportkun- de glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigenbe- rücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig not- wendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 54) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem StufenpreismodellStufenpreismodell . Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen monatli- chen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung Jahresabrech- nung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.stadtwerke-sw.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum Abrechnungszeit- raum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen mo- natlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen vorhe- rigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung Jahresab- rechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber Netzbe- treiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.osthessennetz.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen Entnahmestellen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommene Menge aus der in Anlage 1 5 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen monatli- chen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung Jahresabrech- nung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen ange- messen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 54) gleicht der Netzbetreiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

RLM Arbeitspreis. Für RLM-Marktlokationen ergibt sich der Arbeitspreis für die gesamte im Abrechnungszeitraum (§ 54) entnommene Menge aus der in Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführten Arbeitspreistabelle nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis erst nach Ermittlung der gesamten im Abrechnungszeitraum Abrechnungszeit- raum (§ 5) entnommenen Menge bestimmen lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen mo- natlichen Abrechnung vorläufig den Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen vorhe- rigen Abrechnungszeitraum (§ 5) entnommenen Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung Jahresab- rechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen an- gemessen zu berücksichtigen. Am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) gleicht der Netzbetreiber Netzbe- treiber - sofern notwendig - Differenzen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Arbeitspreis aus.

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Samples: www.stadtwerke-hattingen.de