Common use of Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel Clause in Contracts

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 Für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer von einem ande- ren Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter ist ein Endnutzer jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Ver- tragslaufzeit mit der, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer, zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- seln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Telefónica Germany spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages zugehen. 15.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer von Telefónica Germany zu ei- nem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das Recht, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Prepaid Mobile Service Agreement, Prepaid Mobile Service Agreement, Prepaid Mobilfunkvertrag

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 Für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer von einem ande- ren anderen Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter Mobilfunkanbieter ist ein Endnutzer jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer Mobilfunkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit der, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummerMobilfunkrufnummer, zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnwechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Telefónica Germany spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages zugehen. 15.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer (von Telefónica Germany uns zu ei- nem einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany uns) und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das Recht, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 a) Für die Mitnahme einer der Mobilfunkrufnummer des Kunden von einem ande- ren anderen Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme Telefónica Germany mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter Mobilfunkanbieter ist ein Endnutzer der Kunde jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer Mobilfunkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 b) Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit derseiner, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer, Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnMobil- funkanbieter wechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: Der bestehende Vertrag der Kunden mit Telefónica Germany bleibt von der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter unberührt. Der Kunde ist daher weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Vertrages mit uns zu zahlen. Auf Wunsch teilt Telefónica Germany dem Kunden nach Mitnahme der Rufnummer zu einem ande- ren Anbieter für den Vertrag mit Telefónica Germany eine neue Rufnummer zu. Der Auftrag des Kunden zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Telefónica Germany Ger- many spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages mit Telefónica Germany zugehen. 15.1.3 c) Die Mitnahme einer der Rufnummer des Kunden (von Telefónica Germany zu ei- nem einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany Telefónica Germany) und deren technische Aktivierung erfolgen erfol- gen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das RechtRecht des Kunden, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangenver- langen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 a) Für die Mitnahme einer der Mobilfunkrufnummer des Kunden von einem ande- ren an- deren Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme Telefónica Ger- many mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter ist ein Endnutzer der Kunde jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer Mobilfunkrufnum- mer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 b) Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit derseiner, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer, einge- richteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnwechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: Der bestehende Vertrag der Auftrag Kunden mit Telefónica Germany bleibt von der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter unberührt. Der Kunde ist da- her weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Vertrages mit uns zu zahlen. Auf Wunsch teilt Telefónica Germany dem Kunden nach Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter für den Vertrag mit Telefónica Germany eine neue Rufnummer zu. Der Auf- trag des Kunden zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter Mo- bilfunkanbieter muss Telefónica Germany spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages mit Telefónica Germany zugehen. 15.1.3 c) Die Mitnahme einer der Rufnummer des Kunden (von Telefónica Germany zu ei- nem einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany Telefónica Germany) und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden ArbeitstagesArbeitsta- ges. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung Akti- vierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Ent- schädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangenverlan- gen. Das RechtRecht des Kunden, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung Ent- schädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher sol- cher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 a) Für die Mitnahme einer der Mobilfunkrufnummer des Kunden von einem ande- ren anderen Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme Telefónica Germany mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter Mobilfunkanbieter ist ein Endnutzer der Kunde jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer Mobilfunkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 b) Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit derseiner, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer, Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnwechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: Der bestehende Vertrag der Kunden mit Telefónica Germany bleibt von der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter unberührt. Der Kunde ist daher weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Vertrages mit uns zu zahlen. Auf Wunsch teilt Telefónica Germany dem Kunden nach Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter für den Vertrag mit Telefónica Germany eine neue Rufnummer zu. Der Auftrag des Kunden zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Telefónica Germany spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages mit Telefónica Germany zugehen. 15.1.3 c) Die Mitnahme einer der Rufnummer des Kunden (von Telefónica Germany zu ei- nem einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany Telefónica Germany) und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das RechtRecht des Kunden, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 14.1.1 Für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer von einem ande- ren anderen Anbieter zu Telefónica Germany muss der Kunde die Über- nahme Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer et- waig etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunk- anbieter Mobilfunkanbieter ist ein Endnutzer jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer Mobilfunkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigt. 15.1.2 14.1.2 Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit der, bei Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummerMobilfunkrufnummer, zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnwechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Telefónica Germany spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages zugehen. 15.1.3 14.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer (von Telefónica Germany zu ei- nem einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany Telefónica Germany) und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das Recht, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Mobilfunkdienstleistungen

Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel. 15.1.1 Für die Mitnahme 9.1 Die Übertragung einer Mobilfunkrufnummer des Kunden von einem ande- ren anderen Anbieter zu Telefónica Germany muss ist möglich, nachdem der Kunde die Über- nahme der andere Anbieter diese Rufnummer beauftragenzur Mitnahme freigegeben hat. Unabhängig von einer et- waig bestehenden Vertragsbindung bei Telefónica Germany weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Mobilfunk- anbieter ist ein Endnutzer jederzeit zur Mitnahme seiner Mobil- funkrufnummer zu Telefónica Germany berechtigtAn- bieter von der Übertragung dieser Rufnummer unberührt bleibt. 15.1.2 9.2 Der Kunde kann jederzeitwird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Te- lefónica Germany vereinbarten Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit mit derseiner, bei im Netz von Telefónica Germany eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer, eingerich- teten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wech- selnAnbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungs- unterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Hierzu muss Will der Kunde diesen Anspruch wahrneh- men, muss er Telefónica Germany über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Mobilfunkanbieter Anbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: Für die Übertragung dieser Rufnummer erhebt Telefónica Germany ein Entgelt gemäß Preisliste. Der mit Telefónica Ger- many bestehende Vertrag des Kunden bleibt von der Übertragung der Rufnummer unberührt. Der Kunde ist daher weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Vertrages zu zah- len. 9.3 Der Auftrag des Kunden zur Mitnahme Übertragung der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter Netzbetreiber muss Telefónica Te- lefónica Germany spätestens einen Monat am 90. Tag nach Ende Beendigung des Vertrages zugehen. 15.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer von Telefónica Germany zu ei- nem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Te- lefónica Germany und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das Recht, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi- gung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Telecommunications