Common use of Rückerstattung von Ausgaben Clause in Contracts

Rückerstattung von Ausgaben. Die Gesellschaft übernimmt im Rahmen des Höchstbetrags von 20.000,00 Euro und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages die Kosten: a) für außergerichtlichen Rechtsbeistand: b) für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in der jeweiligen Verfahrensinstanz; falls der Versicherte einen Rechtsanwalt wählt, der nicht im Bezirk des zuständigen Landesgerichts ansässig ist, erstattet die Gesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in den Beschränkungen des Höchstbetrags pro Schadenfall und Jahr enthalten; c) für die Beauftragung eines Gerichtssachverständigen (C.T.U.); d) für die Beauftragung eines Parteisachverständigen (C.T.P.); e) Gerichtskosten; f) der Gegenpartei bei Unterliegen bezahlte Kosten, unter Ausschluss von Beträgen aus Gesamtschuldverhältnissen; g) infolge eines von der D.A.S. genehmigten Vergleichs; h) für Feststellungshandlungen bezüglich Personen, Eigentum, Modalität und Ablauf der Schadensfälle; i) für Ermittlungen zwecks Beweissuche zu Verteidigungszwecken in Strafverfahren; j) Kosten für die Erstellung von Anzeigen, Strafanzeigen und Anträgen bei den Justizbehörden; k) der eingeschalteten Schiedsrichter und Rechtsanwälte, wenn ein unter den Versicherungsschutz fallender Rechtsstreit einem oder mehreren Schiedsrichtern zugewiesen wird und von diesen entschieden werden muss; l) für die den Mediationsstellen zustehenden Entschädigungen, die ausschließlich vom Versicherten und unter Ausschluss von Aufwendungen aus Gesamtschuldverhältnissen zu übernehmen sind, und nicht von der Gegenpartei, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erstattet werden, im Rahmen der in den Entschädigungstabellen für Mediationsstellen vorgesehenen Höhe; m) für den einheitlichen Gerichtskostenbeitrag für die Verfahrenshandlungen, wenn sie nicht von der Gegenpartei erstattet werden.

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Samples: Insurance Agreement

Rückerstattung von Ausgaben. Die Gesellschaft übernimmt im Rahmen des Höchstbetrags von 20.000,00 Euro und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages die Kosten: a) für außergerichtlichen Rechtsbeistand:; b) für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in der jeweiligen Verfahrensinstanz; falls der Versicherte einen Rechtsanwalt wählt, der nicht im Bezirk des zuständigen Landesgerichts ansässig ist, erstattet die Gesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in den Beschränkungen des Höchstbetrags pro Schadenfall und Jahr enthalten; c) für die Beauftragung eines Gerichtssachverständigen (C.T.U.); d) für die Beauftragung eines Parteisachverständigen (C.T.P.); e) Gerichtskosten; f) der Gegenpartei bei Unterliegen bezahlte Kosten, unter Ausschluss von Beträgen aus Gesamtschuldverhältnissen; g) infolge eines von der D.A.S. genehmigten Vergleichs; h) für Feststellungshandlungen bezüglich Personen, Eigentum, Modalität und Ablauf der Schadensfälle; i) für Ermittlungen zwecks Beweissuche zu Verteidigungszwecken in Strafverfahren; j) Kosten für die Erstellung von Anzeigen, Strafanzeigen und Anträgen bei den Justizbehörden; k) der eingeschalteten Schiedsrichter und Rechtsanwälte, wenn ein unter den Versicherungsschutz fallender Rechtsstreit einem oder mehreren Schiedsrichtern zugewiesen wird und von diesen entschieden werden muss; l) für die den Mediationsstellen zustehenden Entschädigungen, die ausschließlich vom Versicherten und unter Ausschluss von Aufwendungen aus Gesamtschuldverhältnissen zu übernehmen sind, und nicht von der Gegenpartei, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erstattet werden, im Rahmen der in den Entschädigungstabellen für Mediationsstellen vorgesehenen Höhe; m) für den einheitlichen Gerichtskostenbeitrag für die Verfahrenshandlungen, wenn sie nicht von der Gegenpartei erstattet werden.

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Samples: Insurance Information Sheet

Rückerstattung von Ausgaben. Die Gesellschaft übernimmt im Rahmen des in der Police vorgesehenen Höchstbetrags von 20.000,00 Euro und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages die Kosten: a) für außergerichtlichen Rechtsbeistand:Rechtsberatung; ZURICH CONNECT KLEINTRANSPORTER.CGA - FASSUNG 03.2021 - SEITE 29 von 75 b) für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in der jeweiligen Verfahrensinstanz; falls der Versicherte einen Rechtsanwalt wählt, der nicht im Bezirk des zuständigen Landesgerichts ansässig ist, erstattet die Gesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in den Beschränkungen des Höchstbetrags pro Schadenfall und Jahr enthaltenEinschaltung eines Rechtsanwalts für jede Instanz; c) für die Beauftragung eines Gerichtssachverständigen (C.T.U.); d) für die Beauftragung eines Parteisachverständigen (C.T.P.); e) Gerichtskosten; f) der Gegenpartei bei Unterliegen bezahlte Kosten, unter Ausschluss von Beträgen aus Gesamtschuldverhältnissen; g) infolge eines von der D.A.S. genehmigten Vergleichs; h) für Feststellungshandlungen bezüglich Personen, Eigentum, Modalität und Ablauf der Schadensfälle; i) für Ermittlungen zwecks Beweissuche zu Verteidigungszwecken in Strafverfahren; j) Kosten für die Erstellung von Anzeigen, Strafanzeigen und Anträgen bei den Justizbehörden; k) der eingeschalteten Schiedsrichter und Rechtsanwälte, wenn ein unter den Versicherungsschutz fallender Rechtsstreit einem oder mehreren Schiedsrichtern zugewiesen wird und von diesen entschieden werden muss; l) für die den Mediationsstellen zustehenden Entschädigungen, die ausschließlich vom Versicherten und unter Ausschluss von Aufwendungen aus Gesamtschuldverhältnissen zu übernehmen sind, und nicht von der Gegenpartei, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erstattet werden, im Rahmen der in den Entschädigungstabellen für Mediationsstellen vorgesehenen Höhe; m) für den einheitlichen Gerichtskostenbeitrag für die Verfahrenshandlungen, wenn sie nicht von der Gegenpartei erstattet werden.

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung Und Zusatzversicherungen

Rückerstattung von Ausgaben. Die Gesellschaft übernimmt im Rahmen des Höchstbetrags von desHöchstbetragsvon 20.000,00 Euro und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages die Kosten: a) für außergerichtlichen Rechtsbeistand: b) für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in der jeweiligen Verfahrensinstanz; falls der Versicherte einen Rechtsanwalt wählt, der nicht im Bezirk des zuständigen Landesgerichts ansässig ist, erstattet die Gesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in den Beschränkungen des Höchstbetrags pro Schadenfall und Jahr enthalten; c) für die Beauftragung eines Gerichtssachverständigen (C.T.U.); d) Kosten für die Beauftragung Ernennung eines Parteisachverständigen (C.T.P.)Parteisachverständigen; e) Gerichtskosten; f) der Gegenpartei bei Unterliegen bezahlte Kosten, unter Ausschluss von Beträgen aus Gesamtschuldverhältnissen; g) infolge eines von der D.A.S. genehmigten Vergleichs; h) für Feststellungshandlungen bezüglich Personen, Eigentum, Modalität und Ablauf der Schadensfälle; i) für Ermittlungen zwecks Beweissuche zu Verteidigungszwecken in Strafverfahren; j) Kosten für die Erstellung von Anzeigen, Strafanzeigen und Anträgen bei den Justizbehörden; k) der eingeschalteten Schiedsrichter und Rechtsanwälte, wenn ein unter den Versicherungsschutz fallender Rechtsstreit einem oder mehreren Schiedsrichtern zugewiesen wird und von diesen entschieden werden muss; l) für die den Mediationsstellen zustehenden Entschädigungen, die ausschließlich vom Versicherten und unter Ausschluss von Aufwendungen aus Gesamtschuldverhältnissen zu übernehmen sind, und nicht von der Gegenpartei, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erstattet werden, im Rahmen der in den Entschädigungstabellen für Mediationsstellen vorgesehenen Höhe; m) für den einheitlichen Gerichtskostenbeitrag für die Verfahrenshandlungen, wenn sie nicht von der Gegenpartei erstattet werden.

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Samples: Insurance Information Document