Common use of Rückgabe der Debitkarte Clause in Contracts

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.

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Samples: www.spaengler.at, www.sparda.at

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen aus- gegebenen Debitkarten und bei Kündigung mit Beendigung des Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugebenan das Kreditinstitut zurück- zugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.

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Samples: assets.bank99.at

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkarten und bei Kündigung des Kartenvertrages Kartenvertrags die jeweilige Debitkarte unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.

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Samples: www.hypovbg.at

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen ausgege- benen Debitkarten und bei Kündigung mit Beendigung des Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Vertragsende nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen. Das Kreditinstitut ist berechtigt digitale Debitkarte/n (Punkt 1.8.) bei Kün- digung des Vertragsverhältnisses zum Ende der Kündigungsfrist sowie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (Punkt 1.16.4.) zu löschen.

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Samples: www.oberbank.at

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkarten und bei Kündigung mit Beendigung des Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Vertragsende nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen. Das Kreditinstitut ist berechtigt digitale Debitkarte/n (Punkt 1.9.4.) bei Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Ende der Kündigungsfrist sowie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (Punkt 1.14.4.) zu löschen.

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Samples: www.oberbank.at

Rückgabe der Debitkarte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkarten Debitkarten, und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte Debitkarte, unverzüglich nach Ende des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.

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Samples: btv.at