Common use of Rückgabe der girocard Clause in Contracts

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise be- ziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem UnternehmenUnter- nehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.volksbank-pur.de, www.vb-mittelhessen.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher vor- her (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenver- trags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche be- findliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber Karten- inhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher vor- her (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenver- trags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche befind- liche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber Kartenin- haber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.sparda-sw.de, www.sparda-sw.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem UnternehmenUnter- nehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.rb-dietersheim.de, www.bernhauser-bank.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte Kar- te ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher vor- her (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenver- trags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche befind- liche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber Karteninha- ber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht auf- gebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.cronbank.de, www.cronbank.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.privatbank1891.com

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise bzw. die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung Konto- verbindung oder des KartenvertragsKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten Zusatzanwendung bankgenerierten Zusatz-anwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher vor- her (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenver- trags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben zu- rückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht aufge- bracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren weite- ren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.edekabank.de

Rückgabe der girocard. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKarten- vertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche be- findliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber Kar- teninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit Möglich- keit zur weiteren Nutzung einer bank- generierten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.

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Samples: www.maerkische-bank.de