Rückgabe der Mietgegenstände Musterklauseln

Rückgabe der Mietgegenstände. Die vereinbarte Mietzeit ist zwingend einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss der Mieter unverzüglich X-Light infor- mieren. Bei verspäteter Rückgabe des Materials kann dem Mieter die zusätzliche Dauer der Miete in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung weiterer Schäden infolge der durch den Mieter verursachten Verspätung bleibt vorbehalten. Retournierte Mietobjekte werden bei X-Light getestet.
Rückgabe der Mietgegenstände. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die gemieteten Gegenstände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an die Moviescreens Rental GmbH zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.).
Rückgabe der Mietgegenstände. 3.6.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie einwandfreien Zustand in unserem Lager spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit während unserer üblichen Geschäftszeiten, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
Rückgabe der Mietgegenstände. 12.1. Die Rückgabe findet im Lager von PHK Eventtechnik in Meerbusch (s.o. Ziff.5.1.) statt und kann während der Rückgabezeiten (Montag bis Xxxxxxx 10:00 bis 18:00 Uhr) oder nach Absprache erfolgen.
Rückgabe der Mietgegenstände. 15.1. Die Mietgegenstände samt Zubehör (z.B. Kisten, Behälter, Schutzhüllen etc.) sowie verbrauchter Materialien (z.B. verbrauchte Leuchtmittel) sind vollständig geordnet, in sauberem, sowie mangelfreiem Zustand im Lager des Auftragnehmers während des in Ziffer 8 Nr. 2 genannten Zeitraumes, spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Sämtliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch verspätete Rückgabe entstehen (z.B. Zumietung oder Kauf von Material), fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für den Fall der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet den kompletten, vertraglich vereinbarten Xxxxxxxx an den Auftragnehmer zu entrichten, es sei denn der Auftragnehmer kann die Gegenstände bereits unverzüglich weitervermieten und ein Gewinn ist damit nicht entgangen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
Rückgabe der Mietgegenstände a) Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von OHRATORIUM während des in Ziffer 4 b) genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Kleinteilzubehör.
Rückgabe der Mietgegenstände. 2.13.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie in einwandfreien Zustand im Lager von MVT während des in Punkt 6 Abs. 2 genannten Zeitraumes spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und auf anderes Kleinteilezubehör.
Rückgabe der Mietgegenstände. 1.9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietsachen vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an das Lager der MLS zurückzugeben.
Rückgabe der Mietgegenstände. 11.1 Die von DRC Medientechnik überlassenen Mietgegenstände sind vollständig, geordnet sowie in funktionsgemässem Zustand mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit an DRC Medientechnik zurückzugeben.
Rückgabe der Mietgegenstände. (1) Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager des Vermieters (während der Öffnungszeiten) spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.