Rückgabe der Mietgegenstände Musterklauseln

Rückgabe der Mietgegenstände. 14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Mietgegenstände an dem von der Gesellschaft mitgeteilten Rückgabeort, dem Datum und der Uhrzeit während der Betriebszeiten mängelfrei und voll funktionsfähig zurückzugeben. 14.2 Der Kunde hat die Mietgegenstände in einem guten Zustand (insbesondere gereinigt) zurückzugeben. 14.3 Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht rechtzeitig gemäß Ziff. 14.1 zurück, ist er verpflichtet, die vereinbarte Miete für die Dauer der Zurückbehaltung als Nutzungsersatz zu zahlen. 14.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Gesellschaft die Mietgegenstände abholt, falls sie nach der Kündigung nicht zurückgegeben werden. 14.5 Zusätzlich zu den in Ziff. 10.2 genannten Gebühren trägt der Kunde alle dem Vermieter in Folge einer Verletzung der Rückgabeverpflichtungen in Ziff. 14.1 oder Ziff. 14.2 durch den Kunden entstehenden Kosten (insbesondere für eine Abholung und/oder Reinigung der Mietgegenstände).
Rückgabe der Mietgegenstände. (1) Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager des Vermieters (während der Öffnungszeiten) spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. (2) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. Der Mieter hat andernfalls die Kosten der defekten Mietgegenstände zu ersetzen. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
Rückgabe der Mietgegenstände. 1.9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietsachen vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an das Lager der MLS zurückzugeben. 1.9.2. Mit Annahme der Mietgegenstände bestätigen wir nicht, dass diese mängelfrei übergeben wurden. Die MLS behält sich vor, die Geräte samt Zubehör zu überprüfen und bis zu 14 Tagen nach Rückgabe etwaige Mängel und Fehlmengen anzuzeigen und in Rechnung zu stellen.
Rückgabe der Mietgegenstände. 11.1 Die von DRC Medientechnik überlassenen Mietgegenstände sind vollständig, geordnet sowie in funktionsgemässem Zustand mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit an DRC Medientechnik zurückzugeben. 11.2 Gerät der Mieter mit der Rückgabe der Mietgegenstände in Verzug, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Miete bis zurvollständigen Rückgabe verpflichtet. DRC Medientechnik bleibt es vorbrhalten, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 11.3 Die Rückgabe erfolgt, auch wenn der Mieter sich der Mitarbeiter der DRC Medientechnik bedient, am Lager von DRC Medientechnik. Die Kosten des Transports inkl. Verpackung sowie die Transportgefahr trägt der Mieter. 11.4 Bei Lagereingang wird eine Bestandesaufnahme und technische Kontrolle der Geräte durchgeführt. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung, anerkennt er die von DRC Medientechnik erstellte Bestandesaufnahme.
Rückgabe der Mietgegenstände. 12.1. Die Rückgabe findet im Lager von PHK Eventtechnik in Meerbusch (s.o. Ziff.5.1.) statt und kann während der Rückgabezeiten (Montag bis Xxxxxxx 10:00 bis 18:00 Uhr) oder nach Absprache erfolgen. 12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. PHK Eventtechnik behält sich vor, die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt als Billigung der Vollständigkeit und des mangelfreien Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. 12.3. Für die verspätete Rückgabe gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 546 a BGB.
Rückgabe der Mietgegenstände. 15.1. Die Mietgegenstände samt Zubehör (z.B. Kisten, Behälter, Schutzhüllen etc.) sowie verbrauchter Materialien (z.B. verbrauchte Leuchtmittel) sind vollständig geordnet, in sauberem, sowie mangelfreiem Zustand im Lager des Auftragnehmers während des in Ziffer 8 Nr. 2 genannten Zeitraumes, spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Sämtliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch verspätete Rückgabe entstehen (z.B. Zumietung oder Kauf von Material), fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für den Fall der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet den kompletten, vertraglich vereinbarten Xxxxxxxx an den Auftragnehmer zu entrichten, es sei denn der Auftragnehmer kann die Gegenstände bereits unverzüglich weitervermieten und ein Gewinn ist damit nicht entgangen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. 15.2. Die Rückgabe ist erst mit dem vollständigen Abladen aller Mietgegenstände im Lager des Auftragnehmers abgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes (auch Sauberkeit) der zurückgegebenen Mietgegenstände. Der Auftragnehmer verpflichtet sich etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel erst später, so verpflichtet sich der Auftragnehmer diesen unverzüglich nach Entdeckung gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen. Falls Mietgegenstände nicht gereinigt zurückgegeben werden und vom Auftragnehmer eine Reinigung durchgeführt werden muss, hat die hierfür entstehenden Kosten der Auftraggeber zu tragen. 15.3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden, über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden, Tag hat der Auftraggeber eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung pro Einsatztag zu entrichten. 15.4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlustes von Mietgegenständen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Auftraggeber die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, ...
Rückgabe der Mietgegenstände. 2.13.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie in einwandfreien Zustand im Lager von MVT während des in Punkt 6 Abs. 2 genannten Zeitraumes spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und auf anderes Kleinteilezubehör. 2.13.2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von MVT abgeschlossen. MVT behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. 2.13.3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde MVT hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauches führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird vorbehalten. 2.13.4. Im Fall des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderen Kleinteilzubehör hat der Kunde MVT den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass MVT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Rückgabe der Mietgegenstände. 3.6.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie einwandfreien Zustand in unserem Lager spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit während unserer üblichen Geschäftszeiten, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. 3.6.2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und dem Registrieren aller Mietgegenstände in unserem Lager abgeschlossen. 3.6.3. Nach der Rückgabe der Mietgegenstände erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Wir behalten uns eine eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Notwendige Instandsetzung, Nachbereitung sowie Reparaturkosten, die durch das Mietverhältnis entstanden sind, fallen zu Lasten des Kunden.
Rückgabe der Mietgegenstände. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die gemieteten Gegenstände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an die Moviescreens Rental GmbH zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.).
Rückgabe der Mietgegenstände. Die Mietgegenstände gibt der Kunde in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von Vytal EES erhalten hat oder abweichend in dem Zustand und der Form, wie es zwischen dem Kunden und Vytal EES auftragsspezifisch im Auftragsdokument definiert wurde.