Common use of Rückgabe- und Löschpflicht Clause in Contracts

Rückgabe- und Löschpflicht. Auf Verlangen des Auftraggebers sowie nach Beendigung dieser AVV wird der Auftragnehmer sämtliche personenbezogene Daten, überlassene Datenträger und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dieser Auftragsverarbeitung stehen und personenbezogene Daten des Auftraggebers enthalten sowie etwaige Kopien davon unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, nach Aufforderung und Weisung des Auftraggebers beziehungsweise Beendigung der Auftragsbearbeitung, an den Auftraggeber zurückzugeben oder unter Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen löschen beziehungsweise vernichten. Dies gilt nicht für Daten, die der Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bei sich archiviert hat.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo

Rückgabe- und Löschpflicht. Auf Verlangen des Auftraggebers Verantwortlichen sowie nach Beendigung dieser dieses AVV wird der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogene personenbezogenen Daten, überlassene Datenträger und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dieser Auftragsverarbeitung stehen und personenbezogene Daten des Auftraggebers enthalten Verantwortlichen enthalten, sowie etwaige Kopien davon unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, Tagen nach Aufforderung und Weisung des Auftraggebers beziehungsweise Verantwortlichen bzw. Beendigung der AuftragsbearbeitungAuftragsverarbeitung, an den Auftraggeber zurückzugeben Verantwortlichen zurückgeben oder unter Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen löschen beziehungsweise vernichten. Dies gilt nicht für Daten, die der Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bei sich archiviert hat.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Rückgabe- und Löschpflicht. Auf Verlangen des Auftraggebers sowie nach Beendigung dieser dieses AVV wird der Auftragnehmer sämtliche personenbezogene personenbezogenen Daten, überlassene Datenträger und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dieser Auftragsverarbeitung stehen und personenbezogene Daten des Auftraggebers enthalten enthalten, sowie etwaige Kopien davon unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, Tagen nach Aufforderung und Weisung des Auftraggebers beziehungsweise bzw. Beendigung der AuftragsbearbeitungAuftragsverarbeitung, an den Auftraggeber zurückzugeben zurückgeben oder unter Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen löschen beziehungsweise bzw. vernichten. Dies gilt nicht für Daten, die der Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bei sich archiviert hat.

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Samples: www.inform-software.de