Anzeige Und Unterrichtungspflichten Musterklauseln

Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 9.2 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale oder eine missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Verwendung dieser fest, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich unterrichten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kann der Kunde aus dem Aion Support Center entnehmen.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Sofern ein Teilnehmer vermutet, dass sein Passwort einem Dritten bekannt ist, hat er dies dem Anbieter unverzüglich per Mail an xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx unter Angabe folgender Daten - Betreff: Ersatz-Passwort für Secure Mail - - Vorname, Name, Adresse anzuzeigen. Der Anbieter übersendet dem Teilnehmer ein Ersatz- Passwort per Post. Der Teilnehmer kann Secure Mail erst wieder nach Eingang dieses Schreibens und Änderung des Ersatz-Passwortes nutzen. Da die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse einerseits einen maßgeblichen Bestandteil der Nutzungsbedingungen für Secure Mail darstellt und andererseits zur Nutzung von Secure Mail zwingend erforderlich ist, ist deren Änderung dem Anbieter durch den Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Nutzung von Secure Mail für den Teilnehmer nicht mehr möglich.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 8.1 Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuch­ liche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Personalisierten Sicherheitsmerkmales oder des Authentifizierungs­ instruments fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unver­ züglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefonnummer übermitteln. 8.2 Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Der Teilnehmer hat die Sperrung des Authentifizierungsinstruments durch den jeweiligen Mobilfunknetzbe­ treiber unverzüglich zu veranlassen. 8.3 Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unbe­ rechtigt den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder Kenntnis eines Personalisierten Sicherheitsmerkmales erlangt oder das Authentifizierungsinstrument oder ein Personalisiertes Sicher­ heitsmerkmal verwendet hat, muss er ebenfalls eine Sperranzeige übermitteln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, den PIN unverzüg­ lich zu ändern, sobald er den Verdacht hat, dass ein Dritter Xxxxx­ nis von seinen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen erlangt hat oder diese verwendet. 8.4 Der Teilnehmer hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Stellen Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihrer persönlichen Zugangsdaten, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, sind Sie verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu unterrichten. Sie sind hierzu auch verpflichtet, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine andere Person Kenntnis von Ihren persönlichen Zugangsdaten erlangt hat oder diese ver- wendet. Sie sollten einen Diebstahl oder Missbrauch Ihrer persönlichen Zugangsdaten unver- züglich bei der Polizei anzeigen. Nach Feststellung eines nicht autorisierten oder feh- lerhaft ausgeführten Auftrags haben Sie uns unverzüglich über den Sachverhalt zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Der Nutzer ist verpflichtet, der BMW Leasing unverzüglich mitzuteilen, wenn er die missbräuchliche Verwendung oder sonst nicht autorisierte Nutzung der Zugangsdaten feststellt oder wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person in den Besitz seiner Zugangsdaten gelangt ist (Sperranzeige). Dies gilt für die mTAN entsprechend. Der Nutzer hat die BMW Leasing unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft über My MINI Finance ausgeführten Finanzie- rungskauf-, Selectkauf- oder Leasingvertrags bezogenen Auftrags über den Sachverhalt zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 8.1 Verpflichtung des Nutzers zur Sperranzeige gegenüber der Allianz Stellt der Nutzer 8.2 Verpflichtung des Nutzers zur Anzeige bei der Polize
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 8.1 Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autori- sierte Nutzung eines Personalisierten Sicherheitsmerkmales oder eines Authentifizierungsinstruments fest oder ergibt die Kontrolle nach Ziffer 7.4 eine Abweichung der ange- zeigten von den für die Transaktion vorgesehenen Daten, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unter- richten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitge- teilte Telefonnummer übermitteln.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Stellt der Kreditnehmer fest, dass eine andere Person unberechtigt • den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat, • sein Authentifizierungsinstrument oder Personalisiertes Sicherheitsmerkmal verwendet oder • der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder Personalisierten Sicherheitsmerkmals besteht, so ist der Kreditnehmer verpflichtet, die KfW unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Eine von der KfW zur Verfügung gestellte PIN ist vom Kreditnehmer unverzüglich zu ändern und eine nicht vollständig verbrauchte TAN-Liste zu sperren. Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist bei Verlust des Mobilfunkgerätes oder der SIM-Karte die im Online-Banking hinterlegte Mobilfunknummer zu sperren. Sofern der Kreditnehmer im Rahmen der Sperranzeige mitteilt, dass es ihm nicht möglich ist, die unberechtigte Nutzung des Online-Banking-Zugangs durch die Änderung seiner PIN, die Sperrung der TAN-Liste und/oder der Änderung/Sperrung der Mobilfunknummer zu verhindern, wird die KfW den Online-Banking-Zugang des Kreditnehmers sperren. Die KfW haftet ab dem Zugang der Sperrnachricht für alle Schäden, die aus einer Nichtbeachtung der Sperre entstehen.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 5.1 Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl der Telefon-PIN, deren missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Telefon-PIN fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich informieren (im Folgenden „Sperranzeige“). 5.2 Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. 5.3 Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt Kenntnis von der Telefon-PIN erlangt hat oder die Telefon-PIN verwendet, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige abgeben. 5.4 Der Teilnehmer hat die Bank unverzüglich nach seiner Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. (1) Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN-Liste bzw. eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN fest, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Bank hierüber zu unterrichten (Sperranzeige). (2) Der Kunde hat den Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz seines Passworts (PIN) und/oder seiner TAN erlangt hat oder sein Passwort (PIN) und/oder seine TAN verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. (4) Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.