Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Sofern ein Teilnehmer vermutet, dass sein Passwort einem Dritten bekannt ist, hat er dies dem Anbieter unverzüglich per Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx unter Xxxxxx folgender Daten - Betreff: Ersatz-Passwort für Secure Mail - Vorname, Name, Adresse anzuzeigen. Der Anbieter übersendet dem Teilnehmer ein Ersatz- Passwort per Post. Der Teilnehmer kann Secure Mail erst wieder nach Eingang dieses Schreibens und Änderung des Ersatz- Passwortes nutzen. Da die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse einerseits einen maßgeblichen Bestandteil der Nutzungsbedingungen für Secure Mail darstellt und andererseits zur Nutzung von Secure Mail zwingend erforderlich ist, ist deren Änderung dem Anbieter durch den Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Nutzung von Secure Mail für den Teilnehmer nicht mehr möglich.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Stellen Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihrer persönlichen Zugangsdaten, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, sind Sie verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu unterrichten. Sie sind hierzu auch verpflichtet, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine andere Person Kenntnis von Ihren persönlichen Zugangsdaten erlangt hat oder diese verwendet.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 8.1 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Smartphones, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nut- zung der Bluecode App fest, so muss der Kunde die Sparkasse unver- züglich benachrichtigen (Sperranzeige). Der Kunde kann die Sperran- zeige auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 0000 0000 000 aus dem Inland und +00 000 0000 000 aus dem Ausland) abgeben. In diesem Fall ist eine Sperre nur möglich, wenn der Name der Sparkasse – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonum- mer angegeben werden.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. 8.1 Verpflichtung des Nutzers zur Sperranzeige gegenüber der Allianz Stellt der Nutzer
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Jede Person, die Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort (personalisierte Zugangsdaten) kennt, hat die Möglichkeit, Ihr elektronisches Postfach zu nutzen und zu Ihren Lasten Ver- änderungen vorzunehmen. • Sie sind daher verpflichtet, die NÜRNBERGER unverzüg- lich darüber zu unterrichten (sog. Sperranzeige), wenn Sie die nicht autorisierte Nutzung Ihrer persönlichen Zugangsdaten feststellen oder Sie den Verdacht haben, dass eine nicht autorisierte Person Kenntnis eines Ihrer personalisierten Zugangsdaten erlangt hat. • Sie können Ihr elektronisches Postfach jederzeit auch über folgende Hotline Tel. 0000 000 00000 sperren lassen.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Der Nutzer ist verpflichtet, der BMW Leasing unverzüglich mitzuteilen, wenn er die missbräuchliche Verwendung oder sonst nicht autorisierte Nutzung der Zugangsdaten feststellt oder wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person in den Besitz seiner Zugangsdaten gelangt ist (Sperranzeige). Dies gilt für die mTAN entsprechend. Der Nutzer hat die BMW Leasing unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft über My MINI Finance ausgeführten Finanzie- rungskauf-, Selectkauf- oder Leasingvertrags bezogenen Auftrags über den Sachverhalt zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Stellt der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner persönlichen Sicherheitsmerkmale fest, muss der Nutzer die PH hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Selbiges gilt, wenn der Nutzer den Verdacht hat, dass dies der Fall sein könnte. Der Nutzer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Der Nutzer hat die PH unverzüglich nach Feststellung eines fehlerhaft ausgeführten Service hierüber zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. Der Nutzer ist verpflichtet, der BMW Bank unverzüglich mitzuteilen, wenn er die missbräuchliche Verwendung oder sonst nicht autorisierte Nutzung der Zugangsdaten feststellt oder wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person in den Besitz seiner Zugangsdaten gelangt ist (Sperranzeige). Dies gilt für die mTAN entsprechend. Der Nutzer hat die BMW Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft über Mein Financial Services aus geführten Darlehens oder Leasingvertrages bezogenen Auftrages über den Sachverhalt zu unterrichten.
Anzeige Und Unterrichtungspflichten. (1) Stellt der Nutzer die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines personalisierten Sicherheitsmerkmals den Verlust oder den Diebstahl des personalisierten Sicherheitsmerkmals (Ziffer 2) oder fest, muss er die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Nutzer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über Sperr-Hotline +00(0)000 0000 0000 abgeben.