Rückgabe von Hardware Musterklauseln

Rückgabe von Hardware. 6.1 Hardware (bzw. Ersatzteile oder andere Komponenten davon) werden bei Kündigung des Lieferauftrags oder im Falle einer Ablehnung oder eines Austauschs gemäss diesen Bedingungen nur dann an den Leistungserbringer zurückgegeben, wenn UBS bestätigt, dass keine UBS-Daten auf dieser Hardware gespei- chert sind und dass sie zurückgegeben werden können. 6.2 Sofern UBS-Daten auf einer solchen Hardware (oder Bestandtei- len davon) gespeichert sind, ist UBS berechtigt, die Hardware ohne weitere Verpflichtung gegenüber dem Leistungserbringer zu behalten und darüber zu verfügen. 6.3 Wenn UBS bestätigt, dass die Hardware (oder ein Bestandteil davon) gemäss Klausel 6.1 oben an den Leistungserbringer zu- rückgegeben werden kann, dann: (a) hat der Leistungserbringer innerhalb von 10 Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung, dem Datum des Austauschs bzw. dem Datum der Ablehnungsmitteilung von UBS an den Leistungserbringer unverzüglich die Ab- holung der Hardware zu veranlassen, es sei denn, UBS hat dem Leistungserbringer mitgeteilt, dass UBS die Hardware selbst an den Leistungserbringer zurückgeben wird; (b) erfolgt die Abholung oder Rückgabe der Hardware auf Ri- siko und Kosten des Leistungserbringers und der Leis- tungserbringer erstattet UBS die im Voraus gezahlten Ge- bühren sowie alle Kosten, die UBS im Zusammenhang mit der Rückgabe oder dem Austausch entstanden sind, so- weit zutreffend, in voller Höhe bzw. anteilig; und (c) ist der Leistungserbringer für die Handhabung, die Wie- derverwertung, das Recycling und/oder die Entsorgung der von ihm gelieferten Hardware (oder Bestandteilen da- von) verantwortlich, wobei er zu jeder Zeit auf umweltver- trägliche Art und Weise und in Übereinstimmung mit al- len Anwendbaren Gesetzen und Branchenstandards zu handeln hat. 6.4 Holt der Leistungserbringer die Hardware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung, dem Datum des Austauschs bzw. dem Datum der Ablehnungsmitteilung von UBS an den Leistungserbringer ab, ist UBS berechtigt, die Hard- ware ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Leistungs- erbringer zu nutzen, zu entsorgen oder sonst wie darüber zu verfügen.
Rückgabe von Hardware. Nach Ablauf oder Kündigung der Miet-Lizenz muss die gemietete Hardware in dem Zustand, in dem sie am Kundenstandort in Empfang genommen wurde, abgesehen von der üblichen Abnutzung, jedoch grundsätzlich in betriebsbereitem Zustand, zurückgegeben werden. Mit Ausnahme der üblichen Abnutzung wird der Kunde die Kosten für eine Beschädigung der Hardware oder einen Verlust der Hardware unabhängig von der Ursache erstatten. Vom Kunden zurückgegebene Hardware, die nicht funktionsfähig oder beschädigt ist und bei der Komponenten fehlen, wird von SISW auf Kosten des Kunden repariert und in den ursprünglichen betriebsbereiten Zustand versetzt. Hardware, die (i) beschädigt oder nicht funktionsfähig zurückgegeben wird und nicht repariert werden kann oder (ii) aus irgendeinem Grund nicht an SISW zurückgegeben werden kann, wird dem Kunden zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen gewerblichen Listenpreis in Rechnung gestellt.

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  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.