RÜCKGABEPFLICHT, MÄNGELBESEITIGUNG, DATENLÖSCHUNG Musterklauseln

RÜCKGABEPFLICHT, MÄNGELBESEITIGUNG, DATENLÖSCHUNG. 16.1 Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. 16.2 Der Mieter hat das Mietobjekt auf seine Gefahr und seine Kosten transportversichert an den vom Vermieter benannten Ort oder – falls keine solche Benennung erfolgt – an den Geschäftssitz des Vermieters zu liefern. 16.3 Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Mietobjekts die vereinbarte Gesamtmonatsmiete zu verlangen. 16.4 Stellt der Vermieter nach Rückgabe Mängel am Mietobjekt fest, die über den durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschleiß hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Mieters vornehmen. 16.5 Die Kosten der Datenlöschung etwaiger auf den Mietobjekten enthaltener Daten sind in der vertraglichen Vergütung nicht enthalten, sondern vom Mieter gesondert zu vergüten. Die Kosten ergeben sich aus dem TA Dienstleistungskatalog.
RÜCKGABEPFLICHT, MÄNGELBESEITIGUNG, DATENLÖSCHUNG. 16.1 Bei Beendigung des Leasingvertrags ist der LN verpflichtet, das Leasingobjekt unverzüglich an den LG zurückzugeben. 16.2 Der LN hat das Leasingobjekt auf seine Gefahr und seine Kosten transportversichert an den vom LG benannten Ort oder – falls keine solche Benennung erfolgt – an den Geschäftssitz des LG zu liefern. 16.3 Bei verspäteter Rückgabe ist der LG berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Leasingobjekts die vereinbarte Gesamtmonatsleasingrate zu verlangen. 16.4 Stellt der LG nach Rückgabe Mängel am Leasingobjekt fest, die über den durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschleiß hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des LN vornehmen. 16.5 Die Kosten der Datenlöschung etwaiger auf den Leasingobjekten enthaltener Daten sind in der vertraglichen Vergütung nicht enthalten, sondern vom LN gesondert zu vergüten. Die Kosten ergeben sich aus dem TA Dienstleistungskatalog.
RÜCKGABEPFLICHT, MÄNGELBESEITIGUNG, DATENLÖSCHUNG. 11.1 Bei Beendigung des Lizenzvertrags ist der Mieter verpflichtet, das System unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. 11.2 Der Mieter hat das System auf seine Gefahr und seine Kosten transportversichert an den vom Vermieter benannten Ort oder – falls keine solche Benennung erfolgt – an den Geschäftssitz des Vermieters zu liefern. 11.3 Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Systems die vereinbarte Gesamtmonatsmiete zu verlangen. 11.4 Stellt der Vermieter nach Rückgabe Mängel am System fest, die über den durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschleiß hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Mieters vornehmen. 11.5 Die Kosten der Datenlöschung etwaiger auf den Systemen enthaltener Daten sind in der vertraglichen Vergütung nicht enthalten, sondern vom Mieter gesondert zu vergüten. Die Kosten ergeben sich aus dem TA Dienstleistungskatalog.

Related to RÜCKGABEPFLICHT, MÄNGELBESEITIGUNG, DATENLÖSCHUNG

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.