Common use of RÜCKGRIFFSANSPRUCH Clause in Contracts

RÜCKGRIFFSANSPRUCH. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden im Sinne der §§ 478 ff. BGB bestehen nur, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen oder die von uns im Verhältnis zum Kunden gewährten Garantie- und Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getrof- fen hat.

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