Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 (Vaterschaftsurlaub / Elternzeit/Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 (Betreuungs- urlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werden, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 2.10.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 2.10.2 (Vaterschaftsurlaub / Elternzeit/Elternzeit / Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 2.10.3 (Betreuungs- urlaubBetreu- ungsurlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werdenwer- den, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 (Vaterschaftsurlaub / Elternzeit/Elternzeit / Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 (Betreuungs- urlaubBetreu- ungsurlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle Arbeits- stelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden Mitarbei- tenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werden, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 (Vaterschaftsurlaub / Elternzeit/Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 (Betreuungs- urlaubBetreu- ungsurlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle Arbeits- stelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werden, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 (Vaterschaftsurlaub Urlaub des anderen Elternteils (ehem. Vaterschaftsurlaub) / Elternzeit/Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 (Betreuungs- urlaubGemeinsamer Elternurlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werden, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Rückkehrgarantie. Bei Bezug von Urlaub gemäss Ziff. 2.17.1 2.13.1 (Mutterschaftsurlaub), Ziff. 2.17.2 2.13.2 (Vaterschaftsurlaub / Vaterschaftsurlaub/Elternzeit/Adoptionsurlaub) und Ziff. 2.17.3 2.13.3 (Betreuungs- urlaub) besteht eine Garantie auf Rückkehr an die angestammte Arbeitsstelle zu den bisherigen Konditionen gemäss EAV. Auf Wunsch der Mitarbeitenden kann der Beschäftigungsgrad bei Rückkehr angepasst werden, wenn die betrieblichen Möglichkeiten dies erlauben.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag