Mitteilungspflichten Musterklauseln

Mitteilungspflichten. (1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Mitteilungspflichten. Kunden haben Schäden an der Kundenanlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/ oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem FVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu lassen.
Mitteilungspflichten. 6.1. Der Mieter ist vor dem Hintergrund des vom Vermieter praktizierten Belegungskonzeptes verpflich- tet, dem Vermieter vor Beginn des Mietverhältnisses, die durch den Vermieter im Reservierungs- /Vertragsabschluss-Prozesses geforderten Dokumente (Immatrikulationsbescheinigung/Zulassungs- bescheid), zur Verfügung zu stellen.
Mitteilungspflichten. Internationaler Austausch von Steuerdaten über Finanzkonten (gilt für Renten- und Kapitallebensversicherungen)
Mitteilungspflichten. 3.3.1 Ordnet der AG eine Leistungsänderung an, ist der Anspruch auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgeltes vor Ausführung der Leistung dem Grunde nach nach- weislich anzumelden [...].
Mitteilungspflichten. (1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung zu enthalten.
Mitteilungspflichten. Der Kunde versorgt AMTANGEE, spätestens auf Nachfrage von AMTANGEE, mit allen Informationen, die für die von AMTANGEE zu erbringenden Serviceleistungen Voraussetzung sind und teilt Änderungen derselben rechtzeitig mit.
Mitteilungspflichten. (1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Da- ten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind anzugeben. Die Mitteilung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Mitteilungspflichten. (1) Der Arbeitnehmer hat Änderungen der ihn betreffenden Verhältnisse, die für den Anspruch auf den Aufstockungsbetrag (§ 5 Abs. 3) erheblich sind, dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mitteilungspflichten. Jegliche Veränderungen zu den vorstehenden Angaben sind den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Die Richtigkeit der Angaben wird mit der unten stehenden Unterschrift der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers oder der Vertretungsberechtigten/des Vertretungsberechtigten des Trägers bestätigt. Ort/Datum Unterschrift der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Vertretungsberechtigten/des Vertretungsberechtigten des Trägers der Einrichtung Anlage 2 IK der Einrichtung: ☐ ☐ Versichertennummer Einrichtung nach § 43 SGB XI Einrichtung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII Name Vorname Anschrift der Einrichtung Geburtsdatum Anschrift ☐Erstmaliger Beratungsprozess nach der Vereinbarung gemäß ☐Erneuter Beratungsprozess nach der Vereinbarung gemäß § 132 g Abs. 3 wurde durchgeführt Beginn des Beratungsprozesses: Ende des Beratungsprozesses: Anzahl der durchgeführten Gespräche innerhalb des Beratungsprozesses: Name der Beraterin/des Beraters: Datum und Unterschrift der Beraterin/des Beraters IK der Krankenkasse: Datum und Unterschrift der/des Versicherten Datum und Unterschrift der/des Versicherten oder Unterschrift des gesetzlichen Vertreters