Rücknahmegebühr. Die Anteile können einer Rücknahmegebühr unterliegen, die auf Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil errechnet wird, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen – Rücknahmepreis“ näher beschrieben. Sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
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Rücknahmegebühr. Die Anteile können einer Rücknahmegebühr unterliegen, die auf Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil errechnet wird, wie im Abschnitt „"Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen – Rücknahmepreis“ " näher beschrieben. Sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
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