Rücktransport des Fahrzeuges durch Verladung. Ist das Fahrzeug nach einem Brand, einer Panne, einem Verkehrsunfall, einem versuchten oder teilweisen Dieb- stahl, einem versuchten Raub nicht mehr fahrtüchtig und beträgt die notwendige Reparaturzeit 40 oder mehr tatsächliche Arbeitstage, die durch einen Kosten- voranschlag mit sicherer Diagnose nachgewiesen wird (es gelten die offiziellen Zeitvorgaben des Herstellers) oder ist das nach einem kompletten Dieb- stahl oder Raub (im gleichen oder einem anderen Land des Schadenfalles) wieder aufgefundene Fahrzeug in nicht fahrtüchtigem Zustand, organisiert die Organisati- onsstruktur nach Kontaktaufnahme mit dem Versicherten und der beauftragten Reparaturwerkstatt den Transport des Fahrzeuges vom Einstellort an den vorab mit dem Ver- sicherten vereinbarten Ort. Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs und für die Einstellung im Ausland ab dem Datum der Meldung des Schadenfalles an die Organisa- tionsstruktur werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen, in Höhe des Restwerts des Fahrzeugs nach Eintritt des Schadenfalles, dessen Betrag von den Tech- nikern der Organisationsstruktur unter Bezugnahme auf den durchschnittlichen Marktwert des Fahrzeugwracks bestimmt wird. Der eventuell über die von der Versiche- rungsgesellschaft bezahlte Summe und die Gesamtkos- ten für den Transport hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte, wie auch die Kosten für Zollgebühren sowie für die Reparatur oder den Austausch von Fahrzeug- und Zubehörteilen. Ausgeschlossen von der Leistung ist der Fall, in dem das Ausmaß des Schadens die Fortsetzung der Reise nicht verhindert.
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Rücktransport des Fahrzeuges durch Verladung. Ist das Fahrzeug nach einem Brand, einer Panne, einem Verkehrsunfall, einem versuchten oder teilweisen Dieb- stahl, einem versuchten Raub nicht mehr fahrtüchtig und beträgt die notwendige Reparaturzeit 40 oder mehr tatsächliche ArbeitstageArbeitsstunden, die durch einen Kosten- voranschlag Kostenvoranschlag mit sicherer Diagnose nachgewiesen wird nach- gewiesen werden (es gelten die offiziellen Zeitvorgaben Zeitvor- gaben des Herstellers) oder ist das nach einem kompletten Dieb- stahl kom- pletten Diebstahl oder Raub (im gleichen oder einem anderen Land des Schadenfalles) wieder aufgefundene Fahrzeug in nicht fahrtüchtigem Zustand, organisiert die Organisati- onsstruktur Organisationsstruktur nach Kontaktaufnahme mit dem Versicherten und der beauftragten Reparaturwerkstatt Reparaturwer- kstatt den Transport des Fahrzeuges vom Einstellort an den vorab mit dem Ver- sicherten Versicherten vereinbarten Ort. Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs und für die Einstellung Ein- stellung im Ausland ab dem Datum der Meldung des Schadenfalles an die Organisa- tionsstruktur Organisationsstruktur werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen, in Höhe des Restwerts des Fahrzeugs nach Eintritt des SchadenfallesSchaden- falles, dessen Betrag von den Tech- nikern Technikern der Organisationsstruktur Organisa- tionsstruktur unter Bezugnahme auf den durchschnittlichen durchschnittli- chen Marktwert des Fahrzeugwracks bestimmt wird. Der eventuell über die von der Versiche- rungsgesellschaft bezahlte Versicherungsgesellschaft be- zahlte Summe und die Gesamtkos- ten Gesamtkosten für den Transport hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte, wie auch die Kosten für Zollgebühren sowie für die Reparatur oder den Austausch von Fahrzeug- und Zubehörteilen. Ausgeschlossen von der Leistung ist der Fall, in dem das Ausmaß des Schadens die Fortsetzung der Reise nicht verhindert.
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