Assistance Musterklauseln

Assistance. Die Versicherung gilt bei Schadenfällen an den im Versi- cherungsvertrag aufgeführten Versicherungsorten.
Assistance. Ist das versicherte Fahrzeug infolge einer Panne fahruntauglich oder liegt ein versichertes Haftpflicht-, Kasko- oder Unfallereignis vor, erbringen wir für die allein dadurch entstehenden Kosten fol- gende Leistungen: a Fahr- und Mietwagenkosten bis maximal CHF 1’500.– für: Fahrkosten ■ Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder andern Beförderungsmitteln oder ■ einen Chauffeur zur Rückführung der Insassen an den schweizerischen Wohnort auf direktem und kürzestem Weg, wenn infolge Unfall, Erkrankung oder Tod des Len- kers eine Weiter- oder Rückfahrt nicht mehr möglich ist und kein anderer Insasse den gesetzlichen Führerausweis be- sitzt.
Assistance. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen besteht durch den bloßen Besitz der Karte. Achtung: Das Assistance-Unternehmen muss so schnell wie möglich und unbedingt vor jeglichem Tätigen von Ausgaben benachrichtigt werden. Für weitere Informationen: Wählen Sie die Telefonnummer auf der Rückseite Ihrer Karte
Assistance. Gegenstand des Vertrags Unter den nachstehend beschriebenen Bedingungen garantiert der Vertrag der anspruchsberechtigten Person während der ersten 90 Tage einer Privat- oder Geschäftsreise Assistance-Leistungen infolge der folgenden Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts ungewiss sein müssen: ● Körperverletzung durch Krankheit oder Unfall, ● Tod, ● Krankenhausaufenthalt oder Tod eines Familienmitglieds der anspruchsberechtigten Person, ● Gerichtsverfahren im Ausland, ● Diebstahl oder Verlust von bestimmten persönlichen oder geschäftlichen Gegenständen im Ausland. Schadensmeldung: wie kann ich die Assistance in Anspruch nehmen? Um die im Vertrag vorgesehenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die anspruchsberechtigte Person zwingend: ● Das Assistance-Unternehmen telefonisch unter der Telefonnummer auf der Rückseite der Karte kontaktieren oder kontaktieren lassen, sobald sie Kenntnis von einem Ereignis hat, das zur Inanspruchnahme einer Leistung führen kann. ● Die Belege übermitteln, die das Assistance-Unternehmen für notwendig hält, um den Anspruch auf die Assistance-Leistungen zu beurteilen. Unterstützungsleistungen für notwendig hält. Andernfalls wird das Assistance-Unternehmen die Erbringung der Leistungen ablehnen und/oder bereits entstandene Kosten in Rechnung stellen. ● Den Ärzten des Assistance-Unternehmens freien Zugang zu den sie betreffenden medizinischen Daten gewähren. ● Darauf achten, nur exakte Informationen zu übermitteln. ● Die vom Assistance-Unternehmen empfohlenen Lösungen befolgen. Sehr wichtig Die nachfolgend beschriebenen Assistance-Leistungen werden ausschließlich vom Assistance-Unternehmen organisiert, das die Kosten direkt an die von ihm beauftragten Dienstleister begleichen wird. In Ausnahmefällen, wenn die Umstände dies erfordern, können das Assistance-Unternehmen die anspruchsberechtigte Person ermächtigen, eine Leistung ganz oder teilweise zu organisieren. In diesem Fall werden nur die mit der ausdrücklichen - und natürlich vorherigen - Zustimmung des Assistance-Unternehmens verausgabten Kosten nach Vorlage der Originalbelege und im Rahmen der Kosten, die das Assistance-Unternehmen selbst für die Durchführung dieser Leistung verausgabt hätte, erstattet. Die unzureichende ärztliche Versorgung, die Zugangsschwierigkeiten, die langen Interventionsfristen in bestimmten Regionen machen die Assistance besonders schwierig und sollten die Reisenden zur Vorsicht anregen. So sollten insbesondere ältere Reisende (70 Jahr...
Assistance. Was ist versichert?
Assistance. Wir organisieren bei einem versicherten Schadenereignis die Sofortmassnahmen. Die dabei anfallenden Organisationskosten übernehmen wir ohne Selbstbehalt. Kosten von reglementarischen oder vertraglichen Leistungen öffentlicher Wehrdienste und Feuerwehren, der Polizei und anderer zur Hilfe Verpflichteter. Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die Hilfeleistung über die Mobiliar oder die Mobi24 AG erfolgt. Diese Einschränkung entfällt, wenn die Anforderung der Hilfeleistung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Unsere Leistungen für die definitive Schaden- oder Ursachenbehebung richten sich nach der vorhandenen Versicherungs- deckung.
Assistance. Die Gesellschaft erbringt Hilfeleistungen an den in der Police auf- geführten Wohnsitzen des Versicherungsnehmers. Sie unterstützt mit den Leistungen alle in der Hausratversicherung versicherten Per- sonen. Die folgenden Leistungen sind nur versichert, wenn sich das Scha- denereignis in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein sowie in den Enklaven Büsingen und Campione ereignet.
Assistance. Den Luxair-Reiseleiter informieren.
Assistance. Aucun service d'assistance, y compris, mais ne se le limitant pas aux réparations ou au remplacement et à la réponse à toute requête, quelle qu'elle soit, sous quelque forme que ce soit, concernant l'APPLICATION, n'est offert par Nikon, ses employés, distributeurs, revendeurs, ou agents.