Vollkasko. ✓ Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. ✓ Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs.
Vollkasko. 🗶 Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
Vollkasko. Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach ei- nem Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug, einem Aufprall gegen bewegliche und feste Hindernisse und wilde Tiere, dem Überschlagen oder Abkommen von der Fahrbahn, beim Fahren auf öffentlichen oder privaten Ge- länden die unmittelbaren Sachschäden am versicherten Fahrzeug zu ersetzen, einschließlich: • die Ersatzteile und das Zubehör und/oder Sonderaus- stattungen; • Autoradio/CD/Videogeräte (Radiogeräte, Fernsehge- räte, Aufnahmegeräte und andere Geräte dieser Art), sofern sie fest im Fahrzeug eingebaut sind und unter der Bedingung, dass ihr Wert - falls sie nicht „serienmä- ßig“ sind - zu den anderen eventuellen Sonderausstat- tungen hinzugerechnet und in das im Versicherungs- vertrag vorgesehene Feld „Sonderausstattungen und nicht serienmäßiges Zubehör“ eingetragen wird. Im Schadenfall kann die Entschädigung jedoch 15% des in Bezug auf das Fahrzeug, das Gegenstand der Police ist, versicherten Wertes nicht überschreiten, mit dem Höchstbetrag von 5.000,00 Euro. Nur für die Geräte mit einem Neuwert über 500,00 Euro muss Marke, Typ und Modell angegeben werden. Der Versicherungsschutz „Vollkasko“ sieht nur einen Prozentsatz der Selbstbeteiligung in Höhe von 10% vor, mit unterschiedlichen Mindestbeträgen der Selbstbeteiligung, je nach Leistung des Fahrzeugs: 500,00 und 1.000,00 Euro. Der Prozentsatz der Selbst- beteiligung und der Mindestbetrag der Selbstbeteiligung werden um 50% reduziert, wenn der Versicherte den Schaden bei einer der Partnerwerkstätten der Gesellschaft reparieren lässt.
Vollkasko. Die Gesellschaft ersetzt unmittelbare Sachschäden, die am versicherten Fahrzeug aufgrund von Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug, Aufprall ge- gen bewegliche und feste Hindernisse, Überschlag oder Abkommen von der Fahrbahn, beim Fahren auf öffent- • Der Versicherungsvertrag ist nicht wirksam
Vollkasko. 4.3.1 Anforderungen für die Versicherbarkeit Sie können diese Versicherungsdeckung ausschließlich in folgenden Fällen auswählen: • innerhalb von 6 Monaten nach dem Monat der Erstzulassung des Fahrzeugs, oder • falls bereits im vorherigen Vertrag vorhanden und in jedem Fall bis zum Abschluss des sechsten Lebensjahres des Fahrzeugs, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung. Bei Eintreten eines Schadenfalls verlangt die Gesellschaft die Unterlagen (früherer Vertrag mit Angabe des Vorhandenseins des Versicherungsschutzes), zum Beleg dieser Anforderungen. Wenn diese Unterlagen nicht geliefert werden, ist der Versicherungsschutz nicht wirksam und die Gesellschaft zahlt keine Entschädigung.
Vollkasko. In Ihrem Versicherungsschein ist angegeben, ob Sie neben dem Modul Haftpflicht auch das Modul Vollkasko mitversichert haben.
Vollkasko. Außer gegen die im Abschnitt Teilkasko genannten Schadensereignisse sind Sie auch gegen den Verlust oder die Beschädigung Ihres Inventars versichert, wenn diese verursacht wurden oder entstanden sind durch:
Vollkasko. ✓ Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. Daneben – sofern vereinbart – besteht eine „GAP“-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge.
Vollkasko. In der Vollkasko besteht über den Versicherungsschutz der Teilkasko hinaus auch Versicherungsschutz z.B. für - Schäden die durch Unfälle am Fahrzeug entstehen - Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen am Fahrzeug entstehen, die zu dessen Ge- brauch nicht berechtigt sind. - Schäden durch Havarie-Grosse Den genauen Versicherungsumfang der Vollkasko entnehmen Sie bitte den Abschnitten A.2.2 und A.2.3 der AKB. o Schutzbrief Der Schutzbrief bietet Ihnen, dem Fahrer und den Insassen des Fahrzeuges finanzielle und organisatorische Hilfe - bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs - Krankheit, Verletzung, Tod oder sonstigen Notfällen auf einer Reise Den genauen Versicherungsumfang des Schutzbriefs entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.3 der AKB. o Auslandsschadenschutz Der Auslandsschadenschutz bietet finanziellen Schutz bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Ist die Ersatz- leistung des ausländischen Versicherers geringer, als nach deutschem Recht, ersetzen wir Ihnen die Differenz. Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.4 der AKB o Kfz-Unfallversicherung Die Kfz-Unfallversicherung gewährt dem Fahrer und ggf. weiteren Insassen bei Tod oder Invalidität nach einem Un- fall mit dem versicherten Fahrzeug finanzielle Leistungen in Höhe der vereinbarten Versicherungssummen Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Abschnitt A.5 der AKB. Ihrem Versicherungsantrag oder dem beigefügten Vorschlag können Sie die von Ihnen gewünschten Versicherungsarten und weitere Einzelheiten, insbesondere zur Versicherungssumme und zu Selbstbehalten, entnehmen. Entschädigungszahlungen leisten wir innerhalb von zwei Wochen, nachdem wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben. Lässt sich lediglich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Ihrer Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. Wie hoch Ihr Beitrag ist und auf welcher Grundlage wir ihn errechnet haben, können Sie dem beigefügten Antrag oder Vorschlag entnehmen. Die Berechnung erfolgte nach Ihren Angaben, insbesondere zu dem von Ihnen angegebenen Versicherungsbeginn. Die von uns vorgenommene SF-Klassen-Einstufung gilt vorbehaltlich der Bestätigung des Vorver- sicherers über Dauer und Schadenfreiheit der bisherigen Versicherung. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag (Erstbeitrag) wird zwei Wochen nach Zugang des ...
Vollkasko. Aus Bei 1 Bei 2 Bei 3 Bei 4 oder mehr Aus Bei 1 Bei 2 Bei 3 Bei 4 oder mehr SF-Klasse Schaden nach Schäden nach Schäden nach Schäden nach SF-Klasse Schaden Schäden Schäden Schäden SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse 50 31 12 3 M 50 31 20 12 7 49 29 10 2 M 49 30 19 12 7 48 27 10 2 M 48 30 19 12 7 47 27 10 2 M 47 30 19 12 7 46 27 10 2 M 46 28 18 11 6 45 25 9 2 M 45 28 18 11 6 44 25 9 2 M 44 27 17 10 5 43 25 9 2 M 43 27 17 10 5 42 23 8 2 M 42 26 16 10 5 41 23 8 2 M 41 26 16 10 5 40 21 8 2 M 40 25 16 10 5 39 21 8 2 M 39 25 16 10 5 38 19 7 1 M 38 24 15 9 5 37 19 7 1 M 37 24 15 9 5 36 17 6 1/2 M 36 23 14 8 4 35 17 6 1/2 M 35 23 14 8 4 34 15 5 1/2 M 34 22 14 8 4 33 15 5 1/2 M 33 21 13 7 3 32 14 4 1/2 M 32 20 12 7 3 31 12 3 0 M 31 20 12 7 3 30 12 3 0 M 30 19 12 7 3 29 10 2 0 M 29 18 11 6 2 28 10 2 0 M 28 18 11 6 2 27 10 2 0 M 27 17 10 5 2 26 9 2 0 M 26 16 10 5 2 25 9 2 0 M 25 16 10 5 2 24 8 2 0 M 24 15 9 5 2 23 8 2 0 M 23 14 8 4 1 22 8 2 0 M 22 14 8 4 1 21 8 2 0 M 21 13 7 3 1/2 20 7 1 0 M 20 12 7 3 1/2 19 7 1 0 M 19 12 7 3 1/2 18 7 1 0 M 18 11 6 2 0 17 6 1/2 M M 17 10 5 2 0 16 6 1/2 M M 16 10 5 2 0 15 5 1/2 M M 15 9 5 2 0 14 4 1/2 M M 14 8 4 1 0 13 4 1/2 M M 13 7 3 1/2 0 12 3 0 M M 12 7 3 1/2 0 11 3 0 M M 11 6 2 0 M 10 2 0 M M 10 5 2 0 M 9 2 0 M M 9 5 2 0 M 8 2 0 M M 8 4 1 0 M 7 1 0 M M 7 3 1/2 0 M 6 1/2 M M M 6 2 0 M M 5 1/2 M M M 5 2 0 M M 4 1/2 M M M 4 1 0 M M 3 0 M M M 3 1/2 0 M M 2 0 M M M 2 0 M M M 1 0 M M M 1 0 M M M 1/2 M M M M 1/2 0 M M M 0 M M M M 0 M M M M S M M M M S M M M M M M M M M M M M M M In SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko In SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko 20 20 20 3 30 40 19 22 20 2 35 45 18 22 20 1 40 50 17 22 20 1/2 70 70 16 23 21 0 100 100 15 23 21 S 120 105 14 24 22 M 140 110 13 24 22 12 25 23 4.2 Rückstufung von Leichtkrafträdern 11 26 10 27 25 9 28 26 8 29 27 7 30 28 6 32 30 5 34 32 4 37 34 3 41 38 2 46 42 1 55 47 1/2 70 70 0 100 80 S 120 95 M 140 100