Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 7 contracts
Samples: Hotelaufnahmevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 5 contracts
Samples: Event Venue Rental Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Venue Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 7.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Hockenheimring geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hockenheimrings. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die nachfolgenden Konditionen der Hockenheimring- eigenen Leistungsanbieter sowie bei Dritten veranlassten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hockenheimrings zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 Sofern zwischen 7.2. Stornokonditionen für Fahrprogramme, Streckenanmietung und andere Angebote des Hockenheimrings (*hierbei wird auf den Angebotspreis des Leistungsanbieters Bezug genommen): • bis 29 Tage vor dem Hotel Veranstaltungstag 25% des Preises* • 22-28 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% des Preises* • 01-21 Tage vor dem Veranstaltungstag 100% des Preises*
7.3. Stornokonditionen für Hotel- und Gastronomieleistungen wie Catering, Raummiete, Hotelzimmer etc. (*hierbei wird auf den Angebotspreis des Leistungsanbieters Bezug genommen): • 0 bis 7 Tage vor dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, Veranstaltungstag 100% des Preises* • 8 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 75% des Preises* • 15 bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% des Preises* • 22 bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstag 25% des Preises* • bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei
7.4. Stornokonditionen für VIP-Leistungspakete: Beim Kauf von VIP-Leistungspaketen ist keine Stornierung und Rückgabe möglich. Aufträge können nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden - hierzu bedarf es der Zustimmung des Hockenheimrings. Es kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche aus Kulanz eine Zustimmung des Hotels auszulösenHockenheimrings erfolgen - allerdings fallen dann Stornogebühren an.
7.5. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel Hockenheimring ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen7.6. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menü-/Büffetpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke mal die Teilnehmerzahl. War für das Menü/Büffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang Menü/Büffet des jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menü-/Büffetpreises berechnet. Wurde eine Tagungspauschale vereinbart, 4.5 und 4.6 pauschaliert werdengelten die in 7.3. genannten Konditionen.
7.7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die in § 7 genannten Konditionen berücksichtigt. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht be- steht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart ver- einbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnenanzurech- nen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert pauscha- liert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten geforder- ten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeilnehmer- zahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Frist bis zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin oder binnen vereinbarter Frist sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8zwischen
a) dem 120. und der 491. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3510% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
b) bei einem Rücktritt zwischen dem 90. und 31. Tag zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60%;
c) bei jedem späteren Rücktritt 70zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 90% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Für den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation maßgeblich.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale /Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt Rücktritt
a) zwischen der 8dem 120. und der 491. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 10%
b) zwischen dem 90. und 31. Tag 60%,
c) bei einem jedem späteren Rücktritt 8590% der Tagungspauschale /Pauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Für den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation maßgeblich.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Event Venue Rental, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag Ver- trag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht be-steht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien kos- tenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch An- spruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils je- weils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ent- standen ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin Veranstal- tungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten vereinbar- ten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis Verein- barter Menü-/Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü Menü/Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü Menü/Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellenstel- len.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Seminare, Tagungen Und Bankette
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 und 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Mietweise Überlassung Von Veranstaltungsräumen Und Lieferung Von Speisen Und Getränken
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und es besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.44.5, 4.5 4.6, 4.7, 4.8, und 4.6 4.9 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Des Weiteren hat das Hotel berechtigtdie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesso kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren.
4.5 Stornierungsbedingungen für individuell gebuchte Zimmer: Zimmer die nicht im Zusammenhang einer Veranstaltung, Hochzeit oder privaten Feier gebucht wurden können bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach gelten die Bestimmungen aus Ziffer 4.10.
4.6 Stornierungsbedingungen für gebuchte Zimmer in Verbindung mit Tagungen: Bis 42 Kalendertage vor Anreise kostenfrei 41 bis 28 Kalendertage vor Anreise 50% 27 bis 13 Kalendertage vor Anreise 70% 12 bis 1 Kalendertag vor Anreise 80% auf den jeweils vertraglich vereinbarten Logisumsatz.
4.7 Stornierungsbedingungen für gebuchte Tagungen: Bis 42 Kalendertage vor Tagungsbeginn kostenfrei 41 bis 28 Kalendertage vor Tagungsbeginn 50% 27 bis 13 Kalendertage vor Tagungsbeginn 70% 12 bis 1 Kalendertag vor Tagungsbeginn 80% auf die jeweils vertraglich vereinbarten bestellten Leistungen. Bestellte Sonderleistungen, (wie z.B. Leistungen externer Lieferanten), die infolge einer kurzfristigen Absage nicht unmittelbar verwendet werden können: 100% der bestellten Leistungen.
4.8 Stornierungsbedingungen für gebuchte Hochzeiten oder Feiern: auf die jeweils vertraglich vereinbarten bestellten Leistungen. Bestellte Sonderleistungen, (wie z.B. Leistungen externer Lieferanten), die infolge einer kurzfristigen Absage nicht unmittelbar verwendet werden können: 100% der bestellten Leistungen.
4.9 Im Falle einer Nichtanreise (No Show) oder Stornierung am Anreisetag bzw. Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 90% der vertraglich vereinbarten Zimmerrate, sowie 90% der bestellten Leistungen berechnet.
4.10 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Veranstaltungen Und Zimmerreservierungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Ein nachträgliches reduzieren von bestätigten Leistungen durch den Kunden bedarf ebenso der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragspartner. Im Falle einer Leistungskürzung durch den Kunden behält sich das Hotel das Recht einer Preisanpassung vor. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zu Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung4.3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzes.
4.5 Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 4.4. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannt Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Seminarzentrum geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Seminarzentrum der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Seminarzentrum und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Seminarzentrums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Seminarzentrum ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Seminarzentrum einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Seminarzentrum den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Seminarzentrum hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Seminarzentrum steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Seminarzentrum berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Seminarzentrum berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.7 Kostenloser Rücktritt ist möglich bis zur 8 Woche vor dem Veranstaltungstermin. (wahlweise individuelle Vereinbarung).
Appears in 1 contract
Samples: Seminarhausaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden 1. Der Veranstalter/Xxxxxxxxx hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit dem Hotel ihm geschlossenen Vertrag ist nur möglichVertrag, wenn ein Rücktrittsrecht dies im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel so ist es mit Fristablauf erloschen und der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Veranstalter/Besteller die etwaige Zustimmung vereinbarte Gegenleistung auch dann zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischtzahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht bis zum in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz laut Ziffer IV.,2)
2. Ist mit dem Veranstalter/Besteller vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter Fristen eine Entschädigung wegen des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes zu zahlen hat (in Form eines festgelegten Prozentsatzes), berechnet sich der maßgebliche Speisenumsatz nach der Formel: Menüpreis x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis festgelegt, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des im vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübtZeitpunkt der Veranstaltung gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisenumsatz als Getränkeumsatzbasis festgelegt, davon 80% als Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz angesetzt. Ist eine Tagungspauschale vereinbart, sind für die nach Ziff. IV.1) geschuldete Gegenleistung 80% der Pauschale anzusetzen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Der Abzug ersparter Aufwendungen anzurechnenist durch Ziff. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werdenIV.2) berücksichtigt. Dem Kun- den Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der o.g. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht bleibt der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden isteines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurückDer Veranstalter ist nicht berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten falls höhere Gewalt, ist das Hotel berechtigtinsbesondere Covid-19, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% die Erfüllung des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesVertrages unmöglich macht oder für den Veranstalter unzumutbar erschwert.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Veranstaltungsvertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden Gastes von dem mit dem Hotel der "Pension Sonnenzeit" geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel der Pension und dem Kunden Xxxx ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde Xxxx bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel gegenüber der Pension ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel die "Pension Sonnenzeit" einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Ziffern 4.4Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 4.5 und 4.6 pauschaliert werdenmindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn die-sem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und den Kosten für die Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatz in Rechnung zu stellen. Tritt der 8. und der 4. Woche Kunde 21 Tage oder kurzfristiger vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35berechtigt 70% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis zuzüglich der Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen gülti- gen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Ko- sten entstehen.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Tagungs- haus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart verein- bart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht gesetzliches Rücktritts- recht besteht oder wenn das Hotel Tagungshaus der Vertragsaufhebung Ver- tragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung Verein- barung eines Rücktrittsrechtes zugunsten des Kun- den sowie die etwaige Zustimmung des Tagungs- hauses zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform haben schrift- lich zu erfolgen.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel Tagungshaus und dem Kunden Kun- den ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag Ver- trag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Tagungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel Ta- gungshaus ausübt.
4.3 4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Ta- gungshaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält so be- hält das Hotel Tagungshaus den Anspruch auf die vereinbarte verein- barte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der LeistungLeistungen, sofern dem Tagungshaus eine Weiter- vermietung nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Tagungshauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Das Hotel Tagungshaus hat die Einnahmen aus anderweitiger anderwei- tiger Vermietung / Verwendung der Räume sowie Leistungen so- wie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden Räumlichkeiten / Flächen nicht anderweitig vermietet, so kann das Tagungshaus den Ziffern 4.4, 4.5 Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: 3 Monate nach Buchungstermin 250,00 € pauschal Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der Kosten Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der Kosten Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% der Kosten 1 Tag vorher und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht bei Anreise 100% der Nachweis frei, dass Kosten Bearbeitungsgebühr bei Absage pro Zimmer 10,00 € Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der Anspruch nicht oder nicht in Kosten Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht Kosten Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt Kosten 1 Tag vorher und bei Anreise 100% der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche Kosten gebuchte Arrangements / Gastronomie (ausgenommen Festfeiern): bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35Ankunft: kostenfrei 14 bis 7 Tage vor Ankunft: 40 % des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70vereinbarten Preises 7 bis 1 Tag vor Ankunft: 80 % des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung vereinbarten Preises 1 bis 0 Tag vor Ankunft: 100 % des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.vereinbarten Preises
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind der vereinbarte Preis aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 3. Bei vom Kunden nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen gemäß den Ziffern 4.4nachfolgenden Nummern 5 und 6 pauschal festzulegen.
5. Im Falle der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern ist der Kunde verpflichtet, 4.5 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 4.6 pauschaliert werden60 % für Vollpensionsarrangements zu bezahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt 6. Im Falle der Kunde erst zwischen der 8. mietweisen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% Veranstaltungsräumen des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.Hotels gilt hierbei Folgendes:
Appears in 1 contract
Samples: Hotel and Event Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die verein- barte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiter- vermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem da- durch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oh- ne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vor- liegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Spei- senumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsat- zes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis - Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforder- ten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 85. und der 43. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis Menüpreis/Buffet x Teilnehmerzahl. War für das Menü /Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Menü Gang- Menü/Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 85. und der 43. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.4 und 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurückzurück und es sind keine expliziten Stornierungsbedingen im Rahmen der Veranstaltungsbuchung vereinbart, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn Es können alle Personen kostenfrei storniert werden Es fallen keine Stornierungskosten an Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 50 % des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70gebuchten Arrangements und Leistungen 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 70 % des Spei- senumsatzes.gebuchten Arrangements und Leistungen 14 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 80 % des gebuchten Arrangements und Leistungen ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn Keine kostenfreie Reduzierung der Personenanzahl möglich 90 % des gebuchten Arrangements und Leistungen Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn Es können alle Personen kostenfrei storniert werden Es fallen keine Stornierungskosten an Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 50 % des gebuchten Arrangements und Leistungen 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 70 % des gebuchten Arrangements und Leistungen 14 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % der ursprünglich angefragten Personenanzahl 80 % des gebuchten Arrangements und Leistungen ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn Keine kostenfreie Reduzierung der Personenanzahl möglich 90 % des gebuchten Arrangements und Leistungen
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach Soweit kein Pro-Person-Speisepreis und/oder Getränkepauschale vereinbart wurde, werden im Rahmen der FormelStornierungskosten als Basis folgende Pro-Kopf-Arrangements angenommen: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.• Speiseumsatz von 45€ brutto pro Person • Getränkeumsatz von 27€ brutto pro Person
Appears in 1 contract
Samples: Agb Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichder vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 3. Bei vom Kunden nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger ander- weitiger Vermietung der Räume dieser Zimmer sowie die ersparten eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Ziffern 4.4Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 4.5 mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Früh- stück, 70% für Halbpensions- und 4.6 pauschaliert werden60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Bei Zimmerreservierungen von Gruppentouristen gelten folgende Regelungen: Bei von Gruppenreisen- den nicht in Anspruch genommenen Buchungen kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei einer Absage ab 16 Wochen vor geplanter Anreise 40%, ab 4 Wochen vor geplanter Anreise 70% und ab 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist geplanter Anreise 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
5. Bei Veranstaltungsreservierungen gelten folgende Regelungen: Bei vom Kunden nicht in An- spruch genommenen Buchungen kann das Hotel berechtigtdie vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35bei einer Absage ab 4 Wochen vor geplanter Anreise 30%, ab 2 Wochen vor geplanter An- reise 50% und ab 2 Tagen vor geplanter Anreise 100% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung vertraglich vereinbarten Preises zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzeszahlen.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Speisen- umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bis zu 10% des vereinbarten Zimmerkontingents können bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8dem 3. und der 4dem 2. Woche Monat vor dem Veranstaltungstermin Veranstaltungsbeginn zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3520% des entgange- nen Speisenumsatzes vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stel- len. Tritt der Kunde erst zwischen dem 2. und dem 1. Monat vor dem Veranstaltungsbeginn zurück, ist das Hotel berechtigt, 50% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stel- len. Tritt der Kunde erst danach zurück, ist das Hotel berechtigt, 100% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü die Verpflegung noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Amper geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung Amper einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden . Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von Hotel Amper auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn er der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem gegenüber Hotel Amper in Textform ausübt.
4.3 2. Ist ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel Amper einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf sind die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der LeistungRaummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume sowie die ersparten Aufwendungen hat Hotel Amper anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Amper berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis zusätzlich 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Amper berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Hotel Amper auch schon bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.
7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Amper steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht gesetzliches Rück- trittsrecht besteht oder wenn das Hotel Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischter- lischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Restau- rant ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte ver- einbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten gefor- derten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Restaurant steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ent- standen ist.
4.4 Ein Rücktritt bis drei Monate vor Veranstal- tungsbeginn ist kostenfrei. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche bis zu zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes, bis zu einem Monat werden 60 %, bei bis zu einer Woche 80 % und bei jedem späteren Rücktritt 95 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeil- nehmer- zahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde zu- grunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Restaurant berechtigt, bei einem ei- nem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellenstel- len.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die verein- barte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiter- vermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Ho- tels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn die- sem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches ge- setzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzusteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist , sofern nicht ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der LeistungFall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 . Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis vereinbarter Menü- preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- preiswer- teste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 . Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 6035%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 85% und ab dem 10. Tag 100% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgütern und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zumutbar ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel Kunden und dem Kunden Hotel ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8nach Vertragsunterzeichnung bzw. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum zur vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes Raummiete (Scheune 2000,00 EUR, Katharinen- und Wilhelmstube je 500,00 EUR) und den Kosten für die Leistungen Dritter folgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen, : Die Entschädigungspauschale beträgt bei jedem späteren einem Rücktritt 70bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50% des Spei- senumsatzesvertraglich vereinbarten Betrags für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Endschädigungspauschale 80% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis vereinbarter Speisenpreis zuzüglich der Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü die Speisen noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü Speisenangebot des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Speisenpreises berechnet.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8nach Vertragsunterzeichnung bzw. und der 4. Woche nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins vor dem Veranstaltungstermin 60%, 60 % bei einem späteren Rücktritt 85ab 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder kurzfristiger 80 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% Es gelten hierzu die gesonderten „AGB Stornofristen“ des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesHotels.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 46. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3550% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7085% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 46. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6050%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 5.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichder vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder wenn das Hotel einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenLeistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, 5.2. Bei Logis bis zu 14 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis dahin zum 22. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
a) 21. bis 15. Kalendertag vor Anreisetag = 50% des Zimmerpreises
b) 14. bis 4. Kalendertag vor Anreisetag = 70% des Zimmerpreises
c) ab 3. Kalendertag vor Anreisetag = 80% des Zimmerpreises und 60% des Halb-/Vollpensionsarrangements.
5.3. Bei Logis ab 15 Personen (= Gruppen-Arrangement) werden bei einem teilweisen oder vollständigen Rücktritt des Kunden vom Vertrag grundsätzlich 90% des vereinbarten Zimmerpreises (inklusive oder exklusive Frühstück, je nach Vereinbarung) pro abbestellter oder stornierter Übernachtung sowie 60% des vereinbarten Halb-/Vollpensionsarran- gements abgerechnet. Dies gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:
a) Bis 90 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
b) Bis 45 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 50% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
c) Bis 30 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 25% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
d) Bis 14 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
5.4. Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 45% der vereinbarten Leistungen
b) 20 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 70% der vereinbarten Leistungen
c) 10 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 100% der vereinbarten Leistungen
5.5. Das in Ziffern 5.2. bis 5.4. aufgeführte Recht des Kunden zum Rücktritt ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspruches des Hotels auszulösen erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin zu den vorgenannten Terminen sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmög- lichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 5.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die vorstehend in Ziffern 5.2. bis 5.4. geforderte Pauschale ist. Bei vom Kunden nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen Zimmer anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Rück- trittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart verein- bart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen Einnah- men aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern Zitfern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Ho- tel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes Ver- anstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotel Accommodation Contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen geschlosse- nen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Falle die vereinbarten Raummieten aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiterver- mietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflich- tung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interes- sen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien kosten- freien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schrift- lich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der ab 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3575% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung x TeilnehmerzahlTeilnehmerzahl x %Satz aus Ziffer 3. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und ab der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85Veranstaltungster- min 75% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt ab 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir 90% der gebuchten Leistungen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berück- sichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7. Werden Hotelzimmer im Rahmen einer Veranstaltung storniert, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 4. und der 1. Woche vor dem Veranstaltungstermin 75%, bei einem späteren Rücktritt 90% des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotel Accommodation Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7090 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6085 %, bei einem späteren Rücktritt 8590 % der Tagungspauschale x pro vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.7 Sollten individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart sein, behalten diese Ihre Gültigkeit.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Maritimen Service Gesellschaft mbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung die Maritime Service Gesellschaft mbH einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden . Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Maritimen Service Gesellschaft mbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel gegenüber der Maritimen Service Gesellschaft mbH in Textform ausübt.
4.3 2. Ist ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel die Maritime Service Gesellschaft mbH einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf sind die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Leistung. Das Hotel Räume hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen Maritime Service Gesellschaft mbH anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel die Maritime Service Gesellschaft mbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35zusätzlich 35 % des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung zzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel die Maritime Service Gesellschaft mbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann die Maritime Service Gesellschaft mbH auch schon bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt entsprechend.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Maritimen Service Gesellschaft mbH steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Appears in 1 contract
Samples: Agb Für Hotelaufnahme
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Culinaria geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung der Culinaria. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Culinaria zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches ge- setzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel der Culinaria und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Culinaria auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel Rück- tritt schriftlich gegenüber der Culinaria ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel die Culinaria berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3550% des entgange- nen entgan- genen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis - Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel die Culinaria berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforder- ten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 a) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.2 Sofern b) Xxxxxx zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche Zahlungsansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 c) Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 d) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis - Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 e) Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
f) Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich ausdrück- lich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung Zustim- mung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Covid 19-Zusatz: Sollte aufgrund von Covid-19 die Hochzeit nicht stattfinden dürfen, kann die Feier kostenfrei verschoben werden, die Anzahlung wird mit zum neuen Termin übernommen. Sollten Sie die Veranstaltung absagen, greifen unsere allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Die kostenfreie Stornierung eines Ausweichtermins ist nicht möglich, hier würde die erfolgte Anzahlung einbehalten.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnenanzu- rechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten geforder- ten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen und der 4Ar- rangements können lt. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70gestellt werden: Berechnungsgrundlage sind 100,– € pro Person • bis 183 Tage vor Veranstaltungsbeginn ›› keine Kosten • 182 bis 92 Tage vor Veranstaltungsbeginn ›› 45 % des Spei- senumsatzesder vereinbarten Leistungen. • 91 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn ›› 60 % der vereinbarten Leistungen. Stornierungen werden nur schriftlich a kzeptiert. Gerne können Sie eine Veranstaltungsrücktrittsversicherung abschließen.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü / die Veranstaltung noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde werden 100,– € / Person zu Grunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.der
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichmög- lich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtaus- drücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung Zu- stimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rück- trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches ge- setzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung Vertragsauf- hebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert pauscha- liert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen ent- gangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis Menü- preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- preis- werteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegtge- legt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Sämtliche Rücktritte, Änderungen der Bestellung, sowie Widerrufe, müssen in Schriftform erfolgen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichder vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder wenn das Hotel einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenLeistungserbringung.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag Betrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösenaus zulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten verein barten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu ver tretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 4.3. Bei vom Kunden nicht vereinbart oder bereits erloschenin Anspruch genommenen Zimmern, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt ist das Hotel einer Vertragsaufhebung nach Treu und Glauben gehalten, die nicht zuin Anspruch genommenen Zimmer ander weitig zu vermieten, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistungum Ausfälle zu vermeiden. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern .
4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis es frei, dass ein höherer Anspruch den ihm enstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gilt bis 42 Tage vor Ankunft eine kostenfreie Abbestellung, bei Stornierung bis 28 Tage vor Anreise ist der Besteller verpflichtet 50% des vereinbarten Preises für das gebuchte Arrangement zu zahlen. Wenn später als vier Wochen vor Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung um mehr als 10% abnimmt zahlt der Besteller für die fehlende Anzahl der Teilnehmer 80% des vereinbarten Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8sind, sind diese in voller Höhe zu ersetzen. und der 4. Woche Weiterhin fallen alle Zimmer eines Kontingentes, die bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Anreise nicht abgerufen werden an das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzeszurück.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hotelübernachtungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 . Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisen- umsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt 1. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zah- len, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 537 I BGB). Dies gilt nicht bei Leistungs- verzug des Kunden von dem Hotels oder einer vom Hotel zu vertretender Unmög- lichkeit.
2. „Die vorstehenden Stornierungsregelungen gelten nicht, wenn der Kunde, der die Buchung vorgenommen hat, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Reservierung eine 100-prozentige No- Show-Gebühr mit dem Kunden vereinbart wurde. In diesem Fall hat der Kunde bei nachträglicher Abbestellung / Stornierung den vollen Buchungspreis zu zahlen.“
3. Die ersparten Aufwendungen des Hotels werden pauschaliert und betragen bei Übernachtung 20%, bei Übernachtung mit Verpfle- gung 40%, bei ausschließlich bestellten Speisen und Getränken 30% des gültigen bzw. vereinbarten Preises. Bei Abbestellungen von Übernachtungen 11 bis 20 Tage vor Anreise erhöhen sich die ersparten Aufwendungen um 15%, bei 21 bis 30 Tage um 30%, bei 31 bis 40 Tagen um 55%, bei Abbestellungen über 40 Tage ist der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit. Dem Kunden bleibt der Nachweis niedrigerer, dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichder Nachweis höherer Aufwen- dungen vorbehalten. Soweit das Hotel Einnahmen aus anderweiti- ger Vermietung hat, wenn ein Rücktrittsrecht werden diese angerechnet. Bei Abweichungen im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Bestätigungsschreiben von Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie gelten diese und ersetzen insoweit die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenAGB.
4.2 Sofern zwischen 4. Werden Veranstaltungen storniert, ist der Besteller/Veranstalter berechtigt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Veranstal- tungsbeginn kostenfrei von einer Reservierung zurückzutreten. Nach diesem kostenfreien Stornierungstermin sind Anteile von den Gesamtmengen (Zimmer, Tagungspauschalen, Raummieten etc.) kostenfrei stornierbar: bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Gesamtmengen 27 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Gesamtmengen 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 5% der vereinbarten Gesamtmengen bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Gesamtmengen 41 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Gesamtmengen 20 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der vereinbarten Gesamtmengen 13 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Gesamtmengen 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 5% der vereinbarten Gesamtmengen bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Gesamtmengen 89 Tage bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Gesamtmengen 41 Tage bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der vereinbarten Gesamtmengen 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Gesamtmengen 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 5% der vereinbarten Gesamtmengen Veranstaltungen von 101 bis 200 Zimmereinheiten/Tag bzw. Ver- anstaltungen von 101 bis 200 Personen/Tag bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Gesamtmengen 179 Tage bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Gesamtmengen 89 Tage bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der vereinbarten Gesamtmengen 41 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Gesamtmengen 20 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5% der vereinbarten Gesamtmengen 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 2% der vereinbarten Gesamtmengen Veranstaltungen von 201 bis 500 Zimmereinheiten/Tag bzw. Ver- anstaltungen von 201 bis 3500 Personen/Tag bis 270 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Gesamtmengen 269 Tage bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Gesamtmengen 179 Tage bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Gesamtmengen 59 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5% der vereinbarten Gesamtmengen 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 2% der vereinbarten Gesamtmengen
5. Bei Abweichungen im Bestätigungsschreiben von Hotel gelten diese und ersetzen bzw. ergänzen insoweit die AGB. Dem Veran- stalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche eines höheren Schadens vorbehalten. Einnahmen aus einer möglichen Weitervermietung an Dritte werden gegen den Anspruch des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübtHo- tels gerechnet.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung6. Das Hotel hat arbeitet zum Teil mit externen Dienstleistern zusammen, die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung in die Leistungserbringung eingebunden werden (z.B. Catering). Über die auf der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht Website veröffentlichten Datenschutzbestimmun- gen hinaus erklärt sich der Nachweis freiKunde mit seiner Buchung damit einver- standen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istseine Personendaten an den externen Dienstleister weitergegeben werden, soweit dieser die geltenden Bestimmun- gen zum Datenschutz lt. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden istErklärung beachtet.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 824. und der 12. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes bzw, Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde erst zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3555% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes bzw, Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes bzw, Mindestumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 824. und der 12. Woche vor dem Veranstaltungstermin 40%, Rücktritt zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Tagungshaus geschlossenen Vertrag Vertrages ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder oder, wenn das Hotel Tagungshaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie Rücktrittsrechts so- wie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform soll schriftlich erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Tagungshaus und dem Kunden ein Termin eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.verein-
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Tagungshaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Tagungshaus den Anspruch An- spruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nicht-Inanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Tagungshaus hat die Einnahmen Einnah- men aus anderweitiger Vermietung der Räume Räume/Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß gem. den Ziffern 4.4, Ziff. 4.4 (Veranstaltungen) bzw. Ziff. 4.5 und 4.6 (Hotelaufnahmevertrag) pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Tagungshaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde bei Veranstaltungen erst zwischen der 8dem 40. und der 4dem 30. Woche Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, Veranstaltungs-
4.5 Im Falle eines Hotelaufnahmevertrages ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, Tagungshaus bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%des Kunden berechtigt, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung folgen- de Rücktrittspauschalen zu stellen.berechnen:
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 84. und der 42. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 84. und der 42. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 und 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Mietweise Überlassung Von Veranstaltungsräumen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht gesetzliches Rücktritts- recht besteht oder wenn das Hotel Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung Verein- barung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag Ver- trag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Restaurant ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Restaurant steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Speisenumsat- zes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeilneh- merzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Pension "Zum Alten Hafen"
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeilnehmer-zahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Event & Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Agentur/Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, der schriftlichen Zustimmung der Agentur/Vermieter. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raum‐ und Equipment‐Miete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Agentur/Vermieter zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel der Agentur/Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Agentur/Vermieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel schriftlich gegenüber der Agentur/Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1. Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel die Agentur/Vermieter berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Speisen‐ und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisen‐ und Getränkeumsatzes. Die Agentur/Vermieter ist berechtigt, für den Fall, dass der Schaden höher ist, den höheren Schaden zu verlangen. In diesem Fall ist allerdings eine Abrechnung unter Ausweis der ersparten Aufwendungen vorzunehmen. Für sonstige Leistungen steht der Agentur/Vermieter bei einem durch den Xxxxxx erklärten Rücktritt – mit Ausnahme des Falles des vereinbarten kostenfreien Rücktritts ‐ ein Anspruch auf Ersatz des vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Speisen‐ und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis bzw. Getränkepauschale x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-3‐Gang‐ Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. War keine Getränkepauschale vereinbart, wird der durchschnittliche Verbrauch eines vergleichbaren Abends zugrunde gelegt. Für den Fall, dass ein Buffet vereinbart war, gilt die Berechnung entsprechend.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel die Agentur/Vermieter berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3. bis 5. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions for Rentals and Events
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzustimmt.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder gesetzliches Rücktrittsoder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Ziffern 4.4Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 4.5 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 4.6 pauschaliert werden60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Tagungsstätte geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Tagungsstätte. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichder vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel der Tagungsstätte und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von der Tagungsstätte auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel schriftlich gegenüber der Tagungsstätte ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 4.3. Tritt der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, kann die Tagungsstätte angemessenen Ersatz für die erfolgten Aufwendungen verlangen. Diese Rücktrittsentschädigung ermittelt sich in Form einer Rücktrittspauschale nach folgenden Prozentsätzen des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen:
a. Die Rücktrittspauschale beträgt bei Übernachtungen und Frühstück 80% des vertraglich vereinbarten Preises.
b. Die Rücktrittspauschale staffelt sich bei Veranstaltungen für alle bestellten Einzelleistungen, bei einem Rücktritt, wie folgt: I. bis 60 Tage vor Veranstaltung 60% des vertraglich vereinbarten Preises II. bis 14 Tage vor Veranstaltung 80% des vertraglich vereinbarten Preises III. unter 14 Tage vor Veranstaltung 90% des vertraglich vereinbarten Preises
4.4. Bei vom Kunden nicht vereinbart in Anspruch genommenen Zimmern oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf Veranstaltungsräumen hat die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat Tagungsstätte die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht Tagungsstätte kein Schaden entstanden ist oder nicht in dass der geforderten Höhe entstanden entstandene Schaden niedriger ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden istals die geforderte Entschädigungspauschale.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Hotel/Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Hotel/Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Hotels/Restaurant auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Hotel/Restaurant ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Hotel/Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Hotel/Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel /Restaurant steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.Hotel
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeilnehmer-Zahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Hotel/Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Restaurant geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtaus- drücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung Zustim- mung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils je- weils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che des Hotels Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rück- trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber Rück- tritt gegenüber dem Hotel Restaurant ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches ge- setzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinan- spruchnahme der Leistung. Das Hotel Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ent- standen ist. Dem Hotel Restaurant steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeise- numsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x × Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen & Reservierungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist Mieten bei nur teilweiser gastronomischer Nutzung: Maximale Auslastung Winzerhäuschen € 350,00 unter 20 Personen 30 Personen Presshaus € 450,00 unter 25 Personen 38 Personen Museum (unter 50 Pers.) € 1000,00 unter 50 Personen 70 Personen Der Anspruch der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx beträgt bei einer Abbestellung der Veranstaltung • mehr als 22 Tage vorher: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt der Betrieb kann anderweitig vermieten • vom 21. bis zum 15. Tag: Berechnung der Miete • vom 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, wird ein Rücktrittsrecht Mindestumsatz von € 50,00 pro Person zugrundegelegt, von dem ebenfalls als Ersatz 33% berechnet werden • ab dem 7. Tag: Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht vereinbart oder bereits erloschenkonkret festgelegt war, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zuwird ein Mindestumsatz von € 50,00 pro Person zugrundegelegt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert von dem ebenfalls als Ersatz 66% berechnet werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter (vereinbarter Menüpreis x + Getränkepreis) multipliziert mit der Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Der herangezogene Getränkepreis berechnet sich aus einem Drittel des jeweiligen Menüpreises.
4.6 4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 22. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 6010%, zwischen dem 14. und 8. Tag 60% bei einem jedem späteren Rücktritt 8590% der Tagungspauschale x multipliziert mit vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.6 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Appears in 1 contract
Samples: Veranstaltungsvertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Darstein geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich aus- drücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Darstein der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtausdrück- lich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Darstein und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Darstein ausübt.. Wenn die Veranstaltung nicht bis 8 Monate vorher storniert wird, ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Die Kostenermittlung für den Rücktritt setzt sich wie in 4.4 zusammen. Es tritt Absatz 4.4 in Kraft. Hotel Darstein • Zum Strandhotel 10 • 67122 Altrip • T 06236 444 - 0 • F 444 - 130 • xxxx@xxxxx-xxxxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxxxx.xx ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder gesetzliches Rücktrittsoder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Darstein einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Darstein den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinan- spruchnahme der LeistungLeistung (siehe Berechnungsgrundlage 4.4). Das Hotel Darstein hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Darstein steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Umsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis 80 % vom vereinbartem Menüpreis, falls vereinbart 80 % der Gesamtpauschale x Teilnehmerzahl. War für das Menü die Veranstaltung noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü und zuzüglich die geringste Dienstleistungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Darstein berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85Veran- staltungstermin 80 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.6 Für im beiderseitigem Einvernehmen verschobene Veranstaltungen ist kein Rücktritt oder Abbestellung möglich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Seenario geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht besteht, oder wenn das Hotel Seenario der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Seenario und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Seenarios auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Seenario ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Seenario einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Seenario den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Seenario hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Seenario steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Seenario berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Seenario berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem vom Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem zischendem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält sich das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der LeistungLeistung vor. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Ziffern 4.4Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 4.5 mindesten 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 4.6 pauschaliert werden60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale (Tagungs-)Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale (Tagungs-) Pauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichin jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 82. und der 41. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3550% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70100% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlVeranstaltungsteilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale Tagungspauschale, ein Veranstaltungspaket oder ein Getränkepaket je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin 40%, zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Für die in den Tagungspauschalen inkludierte Raummiete gilt IV.1.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen Und Caterings
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel HPS geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel HPS der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung Vertragsauf- hebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel HPS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche des Hotels HPS auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel HPS ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel HPS einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel HPS hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel HPS steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel HPS berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel HPS berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.7 Fristen Logis, Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Kongresse und Messen: - bis zu 6 Wochen vor Anreise kostenfrei - bis 31 Tagen vor Anreise bis zu 15% des vereinbarten Gesamtvolumens - bis 21 Tagen vor Anreise bis zu 20% des vereinbarten Gesamtvolumens - bis 14 Tagen vor Anreise bis zu 40% des vereinbarten Gesamtvolumens - bis 07 Tagen vor Anreise bis zu 60% des vereinbarten Gesamtvolumens
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Gesonderte Bedingungen finden laut Tagungsmappe Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Holzfellas geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht besteht, oder wenn das Hotel Holzfellas der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Holzfellas und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Holzfellas auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Holzfellas ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Holzfellas einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Holzfellas den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Holzfellas hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Holzfellas steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Holzfellas berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Holzfellas berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rucktritt im Vertrag ausdrücklich ausdrucklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt Rucktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktretenzurucktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatzanspruche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rucktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenuber dem Hotel ausübtin Textform ausubt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht Rucktrittsrecht gemuß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält behult das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung Vergutung gemuß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemuß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurückzuruck, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zuzuglich zum vereinbarten Mietpreis (abzuglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemuß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemuß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemuß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtugigen Veranstaltungen ist fur die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis Menupreis zuzuglich Getrunke x Teilnehmerzahl. War für fur das Menü Menu noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü Menu des jeweils gültigen gultigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getrunke werden mit einem Drittel des Menupreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8Rucktritt ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt Rucktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtugigen Veranstaltungen ist fur die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen müssen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der das Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der dem 8. und der er 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Gang Menü des jeweils gültigen jeweiligen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel - Restaurant St. Hubertus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung - Restaurant St. Hubertus einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden . Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von Hotel - Restaurant St. Hubertus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn er der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem gegenüber Hotel - Restaurant St. Hubertus in Textform ausübt.
4.3 2. Ist ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel - Restaurant St. Hubertus einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf sind die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der LeistungRaummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume sowie die ersparten Aufwendungen hat Hotel - Restaurant St. Hubertus anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel - Restaurant St. Hubertus berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis zusätzlich 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel - Restaurant St. Hubertus berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Hotel - Restaurant St. Hubertus auch schon bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.
7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel - Restaurant St. Hubertus steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung4.3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8dem 180. und der 4120. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum zur vereinbarten Mietpreis 35Raummiete und sonstigem Veranstaltungsumsatz (Veranstaltungstechnik, Deko) 10% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen dem 119. und 31. Tag 60%, bei jedem späteren Rücktritt 7090% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes.
4.5 4.4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter (vereinbarter Menüpreis x + Getränkepreis) multipliziert mit der Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Der herangezogene Getränkepreis berechnet sich aus einem Drittel des jeweiligen Menüpreises.
4.6 4.5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8dem 180. und der 4120. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 6010%, zwischen dem 119. und 31. Tag 60% bei einem jedem späteren Rücktritt 8590% der Tagungspauschale x multipliziert mit vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel TKM geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel TKM der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel TKM und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels TKM auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel TKM ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und es besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel TKM einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel TKM den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel TKM hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.4 und 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel TKM steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Stornierungsbedingungen für gebuchte Räume während der Kunde erst zwischen der 8Corona-Pandemie: Bis 43 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei 42 bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20% 28 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% 14 bis 1 Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 80% auf die jeweils vertraglich vereinbarten bestellten Leistungen. und der 4Stornierungskosten, die bis zum 30.06.2021 entstanden sind, können auf eine neu gebuchte Veranstaltung innerhalb des Zeitraums bis zum 31.12.2021 zu 100% angerechnet werden. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurückBestellte Sonderleistungen (wie z.B. Leistungen externer Lieferanten), ist das Hotel berechtigtdie infolge einer Stornierung nicht unmittelbar verwendet werden können, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35fallen zu 100% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesan.
4.5 Die Berechnung Das TKM behält sich vor, im Falle einer Stornierung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlMieters bis 43 Kalendertage vor Veranstaltungstermin eine pauschale Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Planungs- und Buchungsaufwand in Höhe von € 25,00 für jeden Seminarraum oder die Familienstube bzw. War € 50,00 für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegtden Festsaal zu erheben.
4.6 Wurde Im Falle eines Nichtantritts („No-show“) oder Stornierung bei gebuchtem Veranstaltungsbeginn wird eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen Stornogebühr von 90% der 8. vertraglich vereinbarten Raummiete und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellenbestellten Leistungen berechnet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Veranstaltungen Und Raumreservierungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel DENKRAUM geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Rücktritts- recht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht wurde oder wenn das Hotel DENKRAUM der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen muss jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel DENKRAUM und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von DENKRAUM auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel gegenüber DENKRAUM ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht Kün- digungsrecht und stimmt das Hotel DENKRAUM einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel DENKRAUM den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel DENKRAUM hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können Aufwendungen kön- nen dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 4.4 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel DENKRAUM steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 84. und der 42. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35DENKRAUM be- rechtigt 50 % des entgange- nen Speisenumsatzes vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei Bei einem Rücktritt zwischen der 82. und der 4Woche und
1. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%ist Denkraum berechtigt 70 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist DENKRAUM berechtigt, bei einem späteren Rücktritt 85100 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü GangMenü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Miete von Räumen und Hotelzimmern aus dem Vertrag sowie die bei Dritten veranlasste Leistung auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübtHotelausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde bei Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 3.1. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 3.2. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummer 3 bis 3.2. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Logis (bis zu 20 Personen- Individualgast)
5.1. Arrangements: Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung berechnet das Hotel den vollen Arrangementpreis. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.2. Hotelzimmer: Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung berechnet das Hotel den vollen Zimmerpreis. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Logis (ab 21 Personen - Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen): Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung berechnet das Hotel den vollen Arrangementpreis. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6.1. Als pauschalierter Xxxxxxxxxxxxx für die Ziffern 5.1., 5.2. und 6. als auch für Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten gilt folgendes: Abbestellung vor Anreise bzw. Veranstaltung bis 20 Zimmer -Individualgast Pauschalierter Schadenersatz des Hotels bis 60 Tage bis 30 Tage bis 15 Tage bis 7 Tage danach kostenfrei 20 % des vereinbarten Preises 50 % des vereinbarten Preises 80 % des vereinbarten Preises 100 % des vereinbarten Preises Abbestellung vor Anreise bzw. Veranstaltung bis 100 Zimmer Pauschalierter Schadenersatz des Hotels bis 60 Tage bis 30 Tage bis 15 Tage bis 7 Tage danach kostenfrei 50 % des vereinbarten Preises 75 % des vereinbarten Preises 95 % des vereinbarten Preises 100 % des vereinbarten Preises Abbestellung vor Anreise bzw. Veranstaltung ab 101 Zimmer Pauschalierter Schadenersatz des Hotels bis 90 Tage bis 60 Tage bis 30 Tage bis 15 Tage bis 7 Tage danach kostenfrei 35 % des vereinbarten Preises 65 % des vereinbarten Preises 80 % des vereinbarten Preises 95 % des vereinbarten Preises 100 % des vereinbarten Preises
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch An- spruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtin- anspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berech- nung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl in Rechnung zu stellen.. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berech- nung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 86. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 86. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
4.7 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliche: Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Hotei den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Ziffern 4.4Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 4.5 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 4.6 pauschaliert werden60% für Volipensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der NH-GmbH&Xx.XX geschlossenen Vertrag Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel die NH- GmbH&Xx.XX der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes Das vertragliche Rücktrittsrecht sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung der NH-GmbH&Xx.XX sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und 2. Hat die NH-GmbH&Xx.XX im Hotelaufnahmevertrag dem Kunden ein die Option eingeräumt bis zu einem vereinbarten Termin zum kostenfreien Rücktritt kostenfrei vom Vertrag vereinbart wurdezurückzutreten, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischthat die NH- GmbH&Xx.XX keinen Zahlungsanspruch gegen den Kunden, wenn er nicht bis zum der Rücktritt rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Termin sein Recht zum First ausgeübt wird. Abzustellen ist für die Rechtzeitigkeit hierbei auf den Zugang des Rücktritts bei der NH-GmbH&Xx.XX. Der Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübthat in Textform durch den Kunden zu erfolgen.
4.3 Ist ein 3. Besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht, wurde kein Rücktrittsrecht nicht vertraglich vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- wurde dies nicht rechtzeitig ausgeübt oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel hat die NH-GmbH&Xx.XX einer Vertragsaufhebung nicht zuzugestimmt, behält das Hotel die NH-GmbH&Xx.XX den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Vergütung, auch wenn der LeistungKunde die Leistung der NH-GmbH&Xx.XX nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat Der Anspruch der NH-GmbH&Xx.XX reduziert sich um die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie durch das Nichterscheinen des Kunden ersparten Aufwendungen. Der NH-GmbH&Xx.XX steht es frei, die ersparten Aufwendungen anzurechnenals Pauschalbetrag von der vereinbarten Vergütung durch den Kunden zum Abzug zu bringen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4Der Kunde ist hierbei verpflichtet, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden100% der vereinbarten Vergütung für Übernachtung mit Business-Paket (Leistungsumfang Frühstück, Parken, W-Lan, Pay-TV) zu bezahlen. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch der NOH- GmbH&Xx.XX nicht oder nicht in der geforderten genannten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist nur möglichder vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder wenn das Hotel einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenLeistungserbringung.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlung‐ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht 3. Bei vom Kunden nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume Zimmer sowie die ersparten eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden.
4. Dem Kun- Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions‐ und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. Unsere Stornobedingungen bei Gruppenbuchungen ab 5 Zimmer und der 4. Woche einem Aufenthalt ab 1 Woche: 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35Ankunft kostenfrei 4 Wochen vor Ankunft 30% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70Buchungswert 2 Wochen vor Ankunft 75 % des Spei- senumsatzesBuchungswert 1 Wochen vor Ankunft 100 % des Buchungswert Bei Einzelbuchungen haben Sie die Möglichkeit bis 24h vor Reiseantritt kostenlos zu stornieren. Ausnahmen sind stark gebuchte Termine wie Thailandfest, Volksfest, Tough Mudder, Marktwochenenden etc. Hier können Sie 14 Tage vor Anreise kostenlos stornieren, danach müssen wir die erste Nacht berechnen oder bei der Stornierung innerhalb einer laufenden Buchung wird der komplett gebuchte Zeitraum berechnet.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Event & Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung der CFK. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der CFK zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel der CFK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der CFK auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel schriftlich gegenüber der CFK ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.44.3, 4.4 und 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 3. Rücktrittsregellungen:
a. Hochzeiten: Tritt der Kunde erst zwischen dem 7. und 3. Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, so muss er einen Mietausfall i.H. von 900 Euro (bei der Eventhalle 2.000 Euro) entrichten. Tritt er zwischen der 812. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigtdie CFK berechtigt 50% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis bei jedem späteren Rücktritt 80%.
b. Tagungen/Seminare: Tritt der Kunde zwischen dem 12. und 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, so muss er einen Mietausfall i.H. von 350 Euro (bei der Eventhalle 600 Euro) entrichten. Tritt er später zurück, so gilt zusätzlich Abs. 5.
c. Sonstige Veranstaltungen: Tritt der Kunde zwischen dem 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die CFK berechtigt 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes%.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes Speisen- bzw. Arrangementumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis Pauschal-/ Menü-/ Büffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü Leistungspaket des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel CFK berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Venue Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde ver- tragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel Ho- tel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Speisenum- satzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis vereinbarter Menü- preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren späte- ren Rücktritt 8590% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe ent- standen ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtgesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 . Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch An- spruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtin- anspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berech- nung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berech- nung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete, Pauschalen, Tagungs- pauschalen und Zimmerpreise aus dem Vertrag, sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils Kunde vertragliche Leistungen nicht in Textform erfolgenAnspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin (in der Regel bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin) zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Zahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Dieses Recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein nicht in Textform, von seinem Recht gebraucht macht. Ist kein gesonderter Xxxxxx zum kostenfreien Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübtvereinbart.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. nach dem vereinbarten Termin zum kostenfreien Rücktritt zurück und der 4. Woche liegt dieser Termin mindestens noch vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurückvereinbarten Veranstaltungstermin, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3560% des entgange- nen Speisenumsatzes entgangenen vereinbarten Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70sind es 80% des Spei- senumsatzesLogisumsatzes sowie 60% des vereinbarten Umsatzes aus Tagungspauschale und Zusatzleistungen.
4.5 Die 4. Zur Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegteventueller Stornierungsgebühren gelten alle vertraglich vereinbarten Leistungen zu vereinbarten Raten.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel generell berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen ab der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ganz oder teilweise, nicht in Anspruch, ohne das Hotel im Vorfeld in Textform darüber zu informieren, bzw. vom Leistungsanspruch zurückzutreten, berechnet das Hotel bis zu 90% des vereinbarten Auftragsvolumens für Übernachtungen, Verpflegung und weitere vereinbarte Leistungen (NoShow).
7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 (I) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel alexxanders geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel alexxanders der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. sowie schriftlich zustimmt.1 Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.bedarf der Schriftform.2
4.2 (II) Sofern zwischen dem Hotel alexxanders und dem Kunden Kunde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösenalexxanders auszulösen.1 Ein dem Grunde nach bestehendes Rücktritts- bzw. Das Rücktrittsrecht Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich dem Hotel alexxanders gegenüber ausübt., sofern nicht ein durch das alexxanders verursachter Fall des Leistungsverzuges, eine vom alexxanders zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder ein Fall der Klausel 5 Absatz III Satz 2 vorliegt.2 Bei einer Stornierung des Vertrages nach der schriftlich vereinbarten Frist zur kostenfreien Stornierung gelten die beigefügten Stornierungsfristen/-kosten.3 Sie sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.4
4.3 Ist ein (III) Besteht kein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und bzw. das alexxanders stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung dem Rücktritt nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten oder wird der Rücktritt nicht schriftlich erklärt, so sind die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Raummiete und bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Leistung. Das Hotel hat die Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht möglich ist.1 Dies gilt nicht in Fällen, bei denen zum Nachteil des Kunden eine Verletzung des § 241 II BGB vorliegt oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.2 Einnahmen aus anderweitiger einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. hat das alexxanders anzurechnen.3 Dem Kun- den Kunde steht der Nachweis frei, dass der in Satz 1 genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.ist.4
Appears in 1 contract
Samples: Event & Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Culinaria geschlossenen Vertrag ist nur möglichbedarf der schriftlichen Zustimmung der Culinaria. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Culinaria zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches ge- setzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel der Culinaria und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Culinaria auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel Rück- tritt schriftlich gegenüber der Culinaria ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel die Culinaria berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3550% des entgange- nen Speisenumsatzes entgan- genen Umsatz laut Auftrag in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesder Auftragssumme.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl4. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel die Culinaria berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 und 4 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforder- ten Höhe entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 3535 % des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 7070 % des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 6060 %, bei einem späteren Rücktritt 8585 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist nur möglichdas Hotel berechtigt, eine Stornogebühr von 250,00 € sowie die Zahlung bei Dritten veranlasster Leistungen zu verlangen, auch wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Rücktrittsrecht im Festhalten am Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgenzusteht.
4.2 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung3. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter vereinbarter Menüpreis x TeilnehmerzahlTeil- nehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellensteilen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmtzustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzesSpeisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen vom Vertrag zurück, gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsfristen: *4 Wochen vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung der 8vereinbarten Leistungen mög- lich. und *Bis 2 Wochen vor Anreise werden 60% der 4vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. *Bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum Anreise werden 80% der vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes Leistungen in Rechnung zu stellengestellt. *Danach werden 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt (entgangener Speisen- und Logisumsatz, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzessowie Raummiete).
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung die vertraglich vereinbarten Stornierungsfristen geltend zu stellenmachen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag Ver- trag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ver- einbart wurde oder ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgengesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Kun- den erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen, erloschen und besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch An- spruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruch- nahme Nichtin- anspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können Aufwendungen kön- nen dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden4.6. Dem Kun- den Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigtbe- rechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder er- sparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgange- nen Speisenumsatzes entgan- genen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Spei- senumsatzesVerzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zu- züglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem ei- nem Rücktritt zwischen der 8ab dem 60. und der 4. Woche Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl Teilneh- merzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen