Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden. 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil. 4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil. 5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil. 6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil. 7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. 9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6. 10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Vujicic Gasrtro GmbH & Xx.XX geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder, wenn die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG der Zustimmung des Hotels in TextformVertrags- aufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform der Vujicic Gastro GmbH & Co. KG ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
34.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt Die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Kunde erst zwischen der 8Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt4.6 pauschalisiert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 12. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG berechtigt, zuzüglich zu einem ggf. vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Dies gilt entsprechend sofern für die Bewirtung ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Forme: Vereinbarter Menüpreis x Teilneh- merzahl. War für das Menü noch kein preis vereinbart, wird das preiswerteste 3_Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Vujicic Gastro GmbH & Co. KG berechtig, bei einem späteren Rücktritt zwischen 12. Und der 4. Woche. Vor dem Veran- staltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Gaststätte geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels der Gaststätte. Erfolgt diese nicht, sind in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen nimmt und durch das Hotel organisiert werdeneine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Diese unterliegen den Stornobedingungen Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Gaststätte zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des jeweiligen AnbietersKunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel der Gaststätte und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Gaststätte auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform der Gaststätte ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 84. und der 62. Woche vor dem Veranstaltungstermin reservierten Termin zurück, ist das Hotel die Gaststätte berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 35 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 , bei jedem späteren Rücktritt 70 % vom reinen Logisanteildes Speisenumsatzes.
4. Zwischen Tritt der 6. Kunde nicht zurück und der 4. Wocheerscheint nicht (No-Show) , werden zuzüglich zum so ist die Gaststätte berechtigt 100% des vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen Menüpreises jedoch mindestens 25,00 Euro x Teilnehmer dem Kunden als NO-Show- Gebühr in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteilzu stellen.
5. Zwischen Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der 4Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. und der 1. WocheWar für das Menü noch kein Preis vereinbart, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteilwird pro Teilnehmer ein Preis von 25,00 Euro zugrunde gelegt.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es Wurde ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen Speisekarte/Monatskarte abweichendes Menü vereinbart , ist die Gaststätte berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 64. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt gilt Punkt 6100 % des Menüpreises x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
107. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 und 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Der Gaststätte Vesperstüble „alte Werkstatt“
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES (NO SHOW)
5.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Hotel Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Hotel Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin Xxxxxx zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösenden vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform Beherbergungsbetrieb ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werdenMaßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Beherbergungsbetrieb.
35.3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ohne daß ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Beherbergungs- betrieb ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen die in Rechnung Abzug zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren bringenden ersparten Aufwendungen zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtpauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht dem Beherbergungsbetrieb kein oder nicht in der geforderten Höhe ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 5.3., kann der Beherbergungsbetrieb vom Kunden eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt: Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraumes: 20% der vereinbarten Leistung. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraumes: 100% der vereinbarten Leistung.
5.5. Die Ziffern 5.2. bis 5.4. gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.6. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.7. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Hotelzimmer, sofern einzelvertraglich in Textform ausübt. Bis Schriftform nicht anders vereinbart: Stornierungskonditionen bei 1-10 Zimmern: 100 % des Kontingents bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei Stornierungskonditionen bei 11-70 Zimmern: 100% des Kontingents bis 6 Monate vor Anreise kostenfrei 50% des Kontingents bis 4 Monate vor Anreise kostenfrei 20% des Kontingents bis 2 Monate vor Anreise kostenfrei 10% des Kontingents bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei Stornierungskonditionen bei 00-000 Xxxxxxx: 100% des Kontingents bis 12 Monate vor Anreise kostenfrei 50 % des Kontingents bis 9 Monate vor Anreise kostenfrei 20 % des Kontingents bis 6 Monate vor Anreise kostenfrei 10 % des Kontingents bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Anreise kostenfrei Bei Stornierung der Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt und für den Fall, dass die Veranstaltung mit allen vom Kunden gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt Hotelzimmer nicht anderweitig vermietet werden können, ist der Kunde erst zwischen im Rahmen einer Pauschalierung der 8ersparten Aufwendungen verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements, bei denen Leistungen Dritter mitvereinbart wurden, 80 % für Buchungen von Übernachtungen mit Frühstück zu bezahlen. und Dem Kunden bleibt der 6Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein bzw. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 ein niedriger Schaden entstanden ist. Bei Nichtanreise (No Show) werden 90% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des vertraglich Fixierten Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen LogisanteilDie Stornierungskonditionen gelten jeweils pro Zimmer und Nacht auf den vereinbarten Zimmerpreis.
5. Zwischen 4.4 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen (unter Berücksichtigung von Ziffer 6.2) für alle weiteren Leistungen, die nicht den unter 4.3 aufgeführten Stornierungsbedingungen für Hotelzimmer einzuordnen sind, sofern einzelvertraglich in Schriftform nicht anders vereinbart: Stornierung bis 6 Monate vor Beginn der 4. und Veranstaltung: kostenfrei Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 Veranstaltung: Berechnung von 50% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestelltStornierung bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Berechnung von 80% der vereinbarten Leistungen Stornierung ab dem 10. Für Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: Berechnung von 100% der vereinbarten Leistungen Handelt es sich um eine Veranstaltungsräumlichkeit des Hotels, bei der ein Mindestverzehr ohne Raummiete vereinbart worden ist, so bezieht sich die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteilvorgenannte Staffelung auf den Betrag des vertraglich vereinbarten Mindestverzehrs.
64.5 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der vorab vereinbarten Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4,4.5 und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt6.2 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Ver- trag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels in TextformHotels. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werdennimmt. Diese unterliegen den Stornobedingungen Dies gilt nicht in Fällen des jeweiligen AnbietersLeistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt Rück- tritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall des Leis- tungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmög- lichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst Wurde zwischen der 8. dem Hotel und der 6. Woche dem Kunden kein expliziter Xxxxxx zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, so gelten folgende Fristen für eine schriftliche Stornierung von Kundenseite: • Kostenfrei Stornierung bis 18 Uhr, 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurückAnreise von Bu- chungen außerhalb von Messe- und Eventzeiten • Kostenfrei Stornierung bis 18 Uhr, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten 14 Tage vor Anreise von Buchungen innerhalb von Messe- und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.Eventzeiten
4. Zwischen Bei von Xxxxxx nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Ho- tel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für Zimmer sowie die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteileingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Zwischen der 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen LogisanteilKunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 Nichtanreise im Hotel wird dem Auftraggeber 90% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter Logisprei- ses in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen Bis 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktretenAnreise sind Stornierungen kostenlos. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtVertraglich festgelegte Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden ent- standen oder der oben genannte Anspruch dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die ge- forderte Xxxxxxxxx ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines hö- heren Xxxxxxxx frei.
7. Bei einer Änderung der gebuchten Leistung nach Anreise ist das Hotel berechtigt 80% des gebuchten Logispreises der ersten folgenden Nacht zu berechnen.
8. Bei kurzfristiger Stornierung (nach der Stornofrist) behält sich das Hotel vor, eine Stornogebühr von 80% des reinen Zimmerpreises (ohne Frühstücksanteil) pro Zimmer zu berechnen, sofern das/die Zimmer nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.weiterverkauft werden konnte/n.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Gasthof geschlos- senen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels in TextformGasthofs. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so ist vom Kunden der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn er die vertragliche Leis- tungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbietersnimmt.
2. 4.2 Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder ver- tragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.3 Sofern zwischen dem Hotel Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten ver- einbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform Xxxx- hof ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt 4.4 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Unterkünf- ten hat der Kunde erst zwischen Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für Zimmer sowie die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteileingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche4.5 Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, so kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10Gasthof den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Abzug Gasthof kann seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pau- schalisiert geltend machen. Stornobedingungen des Gasthofs gelten wie folgt: • bis 1 Monat vor Anreisetermin kostenfrei • bis 14 Tage vor Anreisetermin 50% des Leistungspreises • bis 7 Tage vor Anreisetermin 80% des Leistungspreises • ab 3 Tage vor Anreisetermin 90% des Leistungspreises
4.6 Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang beim Gasthof. Der Gasthof bemüht sich, nicht in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtAnspruch genommene Unterkünfte, nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch An- spruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Mietvertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Gasthof zum Adler geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textformwenn ein solches Rücktritts-recht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn Maritim einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzwetwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Schadensersatz- ansprüche von Gasthof zum Adler auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn er der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht gegenüber Gasthof zum Rücktritt gegenüber dem Hotel Adler in Textform ausübt.
2. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Xxxxxxx zum Adler einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die Veranstaltung mit allen gebuchten vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen kostenfrei storniert auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat Gasthof zum Adler anzurechnen.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 64. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Xxxxxxx zum Adler berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 zusätzlich 35% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 , bei jedem späteren Rücktritt 70% vom reinen Logisanteildes Verzehrumsatzes.
4. Zwischen Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der 6Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. und der 4War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungs- angebots zugrunde gelegt. Woche, Getränke werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteilmit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
5. Zwischen Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Xxxxxxx zum Adler berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. und der 1. WocheWoche vor dem Veranstaltungstermin 60%, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 bei einem späteren Rücktritt 85% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteilzu stellen.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreitenTagungspauschale enthalten, kann der Vertragspartner Gasthof zum Adler auch schon bei einem Rücktritt bis 12 acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von der Veranstaltung zurücktreten10% für ersparte Aufwendungen. Zwischen der 12Vorstehende Nr. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt Punkt 6jeweils entsprechend.
107. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Gasthof zum Adler steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 4 5 RÜCKTRITT DES HOTELS 4 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 5 7 REINIGUNGSGEBÜHR BEI ZIGARETTENKONSUM IM HOTEL 5 8 HAFTUNG DES HOTELS 5 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 6
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragDer Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, hat schriftlich Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu erfolgen und bedarf anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die nachfolgenden Regelungen betreffen : 2 VERľRAG3AD3IHĮU33, -XXXxXXX, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. : 3 ĮEI3ľUNGEN, PREI3E, ZAHĮUNG, AUÏREIHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen erbracht und durch das vom Hotel organisiert verauslagt werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
23.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Sofern Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- werden. Bei Vorauszahlungen oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösenSicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Das Rücktrittsrecht Bei Zahlungsverzug des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann gelten die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werdengesetzlichen Regelungen.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung Vergütung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteilverlangen.
4. Zwischen der 6. 3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und der 4. Wochewährend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteilsoweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. 3.10 Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis Kunde ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis freidamit einverstanden, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder, wenn die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2Textform erfolgen. Sofern zwischen dem Hotel der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform der Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschalisiert werden.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Tritt der Kunde erst zwischen der 12. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer berechtigt, zuzüglich zu einem ggf. vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Dies gilt entsprechend sofern für die Bewirtung ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Berechnung des Speisenumsatze erfolgt nach der Form: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Gastronomie Restaurant Schloss Donzdorf, Restaurant Mühlen Scheuer berechtig, bei einem späteren Rücktritt zwischen 12. und der 4. Woche. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel zur Treene geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel zur Treene der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel zur Treene und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform zur Treene ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
34.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel zur Treene einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel zur Treene hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel zur Treene steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 64. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel zur Treene berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 Terminpreis 60% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 85% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteildes Speisenumsatzes.
74.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menü-/ Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein festes Speisenangebot definiertPreis vereinbart, wird der das preiswerteste Vorschlag 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumenso ist das Hotel zur Treene Schwabstedt berechtigt, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 64. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt gilt Punkt 685% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in Textformjedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen zu zahlen. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Dies gilt nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen bei einer möglichen Weitervermietung zu gleichen Konditionen oder bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des jeweiligen AnbietersHotels.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Stornierungstermins zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und den Kosten für die Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der 8. und der 6. Woche Kunde 21 Tage oder kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 berechtigt 70% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der 6. und Formel: Menüpreis der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein festes Speisenangebot definiertPreis vereinbart, wird der das preiswerteste Vorschlag 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
85. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf SelbstzahlerbasisWurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnen wir anfallende Stornierungs- so ist das Hotel berechtigt, bei einer Stornierung nach Vertragsunterzeichnung bzw. No Show-Gebühren zu Lasten nach Ablauf des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vertraglich vereinbarten kostenfreien Stornierungstermins vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von 60% bei einer Stornierung ab 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder kurzfristiger 80% der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
106. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. die Nummern 3 bis 6 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Baumhaus geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Baumhaus der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2Textform erfolgen. Sofern zwischen dem Hotel Baumhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Baumhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform Baumhaus ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Baumhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Baumhaus den Anspruch auf die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt Das Baumhaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für sowie die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter ersparten Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtanzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Baumhaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Für den Fall einer Stornierung gilt folgende Berechnungsformel: Bei Abbestellung zwischen dem 112. Tag (4 Monate) und 56. Tag (2 Monate) vor dem Veranstaltungstermin ist das Baumhaus berechtigt, 25 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, zwischen dem 55. Tag (2 Monate) und 28. Tag (1 Monat) vor dem Veranstaltungstermin 50 % des entgangenen Umsatzes, zwischen dem 54. Tag (1 Monat) und 7. Tage (1 Woche) vor dem Veranstaltungstermin 75 % des entgangenen Umsatzes. Bei kurzfristigerer Stornierung werden 100% des Umsatzes in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) geschlossenen VertragVer- trag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textformwenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zu- stimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzwetwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Recht zum kos- tenfreien Rücktritt erlischt, wenn er der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) in Textform ausübt.
2. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein ge- setzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) einer kostenfreien Ver- tragsaufhebung nicht zu, sind die Veranstaltung mit allen gebuchten vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen kostenfrei storniert auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus ei- ner etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) anzurech- nen.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 64. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stel- len, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsat- zes.
4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis Getränke x Teilnehmerzahl. War für Räume 30 das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises be- rechnet.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) be- rechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen Tagungspauschale x vereinbarter Teil- nehmerzahl in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale ent- halten, kann TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) auch schon bei einem Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 bis acht Wochen vor dem Veran- staltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Ein- schluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezügli- chen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungenfür er- sparte Aufwendungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen LogisanteilVorstehende Nr. 2 Satz 2 zur An- rechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entspre- chend.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
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Samples: Venue Rental Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels in TextformHotels. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werdennimmt. Diese unterliegen den Stornobedingungen Dies gilt nicht in Fällen des jeweiligen AnbietersLeistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst Wurde zwischen der 8. dem Hotel und der 6. Woche dem Kunden kein expliziter Xxxxxx zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, so gelten folgende Fristen für eine schriftliche Stornierung von Kundenseite: Kostenfrei Stornierung bis 18 Uhr, 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurückAnreise von Buchungen außerhalb von Messe- und Eventzeiten Kostenfrei Stornierung bis 18 Uhr, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten 14 Tage vor Anreise von Buchungen innerhalb von Messe- und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.Eventzeiten
4. Zwischen Bei von Xxxxxx nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für Zimmer sowie die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteileingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Zwischen der 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen LogisanteilKunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 Nichtanreise im Hotel wird dem Auftraggeber 90% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter Logispreises in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtVertraglich festgelegte Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der oben genannte Anspruch dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.
7. Bei einer Änderung der gebuchten Leistung nach Anreise ist das Hotel berechtigt 80% des gebuchten Logispreises der ersten folgenden Nacht zu berechnen.
8. Bei kurzfristiger Stornierung (nach der Stornofrist) behält sich das Hotel vor, eine Stornogebühr von 80% des reinen Zimmerpreises pro Zimmer zu berechnen, sofern das/die Zimmer nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.weiterverkauft werden konnte/n.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragAltstadt-Palais LIPPISCHER HOF geschlosse- nen Vertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform Altstadt-Palais LIPPI- SCHER HOF ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
34.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF den An- spruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt Das Alt- stadt-Palais LIPPISCHER HOF hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Kunde erst zwischen der 8Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurückWerden die Zimmer nicht an- derweitig vermietet, ist so kann das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis Altstadt-Palais LIPPISCHER HOF den Abzug für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Abzug ersparter Aufwendungen Kunde ist in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtdiesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Voll- pensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte vorge- nannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Brauerei Gutshof Wernesgrün ge- schlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels Brauerei Gutshofs Wernesgrün in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag, sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen nimmt und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieterseine Weitervermie- tung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zwischen dem Hotel und Der Brauerei Gutshof Wernesgrün gewährt dem Kunden ein Termin zum bis 90 Tage vor Veranstal- tungsbeginn einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag Vertrag, soweit eine Weitervermie- tung möglich ist. Dieser Rücktritt muss in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. werden Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin 89 Tage sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel Brauerei Gutshof Wernesgrün in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. Bei einem Rücktritt von einer vereinbarten Leistung, die die Lieferung von Speisen, Getränken, Equipment und der 6. Woche Arbeitsleistungen zum Gegenstand hat, fallen bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 50 % der vorab vereinbarten Umsatzgarantie und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellenab 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 100% der Umsatzgarantie Stornierungsgebühren an. Für Bei einem Wiederverkauf der Räumlichkeit verzichten wir auf die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen LogisanteilStornogebühren.
4. Zwischen Die Verringerung der 6. und der 4. WocheTeilnehmerzahl muss dem Brauerei Gutshof Wernesgrün in Textform, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteilz.B. per Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx, spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden.
5. Zwischen Bei Nichterreichen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreitenPersonenzahl am Veranstaltungstermin, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei Brauerei Gutshof Wernesgrün eine Getränkepauschale von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 618,00 € pro fehlendem Xxxx einfordern.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES (NO SHOW)
5.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein Rücktritt einseitiger, kostenfreier Rück- tritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen Beherbergungsbetrieb geschlos- senen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Hotel Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösenden vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform Beherbergungsbetrieb ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werdenMaßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Beherbergungsbetrieb.
35.3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ohne dass ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Beherbergungs- betrieb ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen die in Rechnung Abzug zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren bringenden ersparten Aufwendungen zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtpauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht dem Beherbergungsbetrieb kein oder nicht in der geforderten Höhe ein wesentlich gerin- gerer Schaden entstanden ist.
5.4. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 5.3., kann der Beherbergungsbetrieb vom Kunden eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: kostenfreie Stornierung. Bei Stornierung 29 – 15 Tage oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes: 50 % der vereinbarten Leistung. Bei Stornierungen 14 Tage oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes: 70 % der vereinbarten Leistung. Gruppenbuchungen (ab Belegung von 5 Quartieren): Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: kostenfreie Stornierung. Bei Stornierung bis 29 – 15 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 60 % der vereinbarten Leistung. Bei Stornierung 14 Tage oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes: 80 % der vereinbarten Leistung.
5.5. Die Ziffern 5.2. bis 5.4. gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.6. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.7. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der An- spruch auf die Gesamtreservierung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde ver-tragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen nimmt und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieterseine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 64. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 35% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 , bei jedem späteren Rücktritt 70% vom reinen Logisanteildes Speisenumsatzes.
4. Zwischen Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7Formel: vereinbarter Menü-preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein festes Speisenangebot definiertPreis vereinbart, wird der das preiswerteste Vorschlag 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
85. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf SelbstzahlerbasisWurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumenso ist das Hotel berechtigt, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 64. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt gilt Punkt 685% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
106. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ent-standen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist stimmt das Hotel berechtigteiner Vertragsaufhebung nicht zu, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für sowie die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter ersparten Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigtanzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so gelten folgende Bedingungen: Stornierungen (Tagungen, Firmenfeiern bis 25 Personen): Eine kostenfreie Stornierung ist bis 45 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen (Tagungen, Firmenfeiern ab 26 Personen): Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen (Tagungen, Firmenfeiern ab 100 Personen): Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Stornierungen (kurzfristige Tagungen, Anfragen max. 2 Wochen vor Anreise): Eine kostenfreie Stornierung ist nach Vertragsunterzeichnung nicht mehr möglich.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Stornofristen Veranstaltungen/ Tagungen/ Bankett- Wird vom Hotel nur in Textform ausübt. schriftlicher Form akzeptiert 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr - Kostenfrei stornierbar Bis 8 Wochen 14 Tage vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr - 50% der gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr - 70% der vorab vereinbarten und kalkulierten gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr - 90% der vorab vereinbarten und kalkulierten gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 Nach 12.00 Uhr - 100% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen gebuchten Leistungen
4.4 Sonstige Stornokosten Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmern, sind diese gegen Beleg in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteilvollem Umfang zu erstatten.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Event & Venue Rental
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 14.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Gastes des mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und der Alten Weinschmiede in Sommerfeld abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels der Alten Weinschmiede in TextformSommerfeld. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Xxxx die vertragliche Leistung nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbietersnimmt.
24.2. Sofern zwischen dem Hotel der Alten Weinschmiede in Sommerfeld und dem Kunden Xxxx ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde Xxxx bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels der Alten Weinschmiede in Sommerfeld auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel der Alten Weinschmiede in Textform Sommerfeld ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Alten Weinschmiede in Sommerfeld oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
34.3. Tritt Bei vom Xxxx nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Alte Weinschmiede in Sommerfeld die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Kunde erst zwischen der 8Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen. und der 6Nimmt ein Xxxx vertragliche Leistungen, die er im Voraus über Telefon oder schriftlich bzw. Woche per Email gebucht hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: Für eine Stornierung bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume Anreisetermin werden 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellenbestellten Gesamt- leistung fällig. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, eine Stornierung 7-14 Tage vor Anreisetermin werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestelltbestellten Gesamtleistung fällig. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 eine Stornierung 3-6 Tage vor Anreisetermin werden 70 % vom reinen Logisanteil.
5der bestellten Gesamtleistung fällig. Zwischen der 4. und der 1. Woche, Und für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin bis zum Anreisetag selbst werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestelltbestellten Gesamtleistung fällig. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen LogisanteilBuchungen über sogenannte Buchungsplattformen (xxxxxxx.xxx, HRS o.ä.) können besondere Vereinbarungen gelten.
64.4. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 Frühabreise, die der Alten Weinschmiede in Sommerfeld während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt wird, werden 50 % der vorab bestellten Leistung bis zum ursprünglich vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen LogisanteilAbreisetermin fällig.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Monika geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels vom Hotel Monika. Erfolgt diese nicht, so sind in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen nimmt und durch das eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung vom Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen Xxxxxx zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des jeweiligen AnbietersKunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel Xxxxxx und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels vom Hotel Monika auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform Xxxxxx ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 84. und der 62. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Monika berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 und der etwaigen Leistungen Dritter 35% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 , bei jedem späteren Rücktritt 70% vom reinen Logisanteildes Verzehrumsatzes.
4. Zwischen Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der 6Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzügl. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein festes Speisenangebot definiertPreis vereinbart, wird der das preiswerteste Vorschlag 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
85. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf SelbstzahlerbasisWurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumenso ist das Hotel Monika berechtigt, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bei einem Rücktritt bis 12 Wochen zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem 60%, bei einem späteren Rücktritt gilt Punkt 685% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
106. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels in TextformHotels. Die nachfolgenden Regelungen betreffen Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werdennimmt. Diese unterliegen den Stornobedingungen Dies gilt nicht in Fällen des jeweiligen AnbietersLeistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, b) Der Kunde kann der Kunde bis dahin 24 Stunden ab Buchung vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, sofern das Anreisedatum mehr als 31 Tage in der Zukunft liegt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel in Textform ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Bis 8 Wochen Des Weiteren gelten folgende Stornobedingungen: Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werdenAnreise: Bearbeitungsgebühr von € 50,00 Stornierung 3 Monate bis 31 Tage vor Anreise: 20 % Stornogebühr Stornierung 30 Tage bis 4 Tage vor Anreise: 50 % Stornogebühr Stornierung 3 Tage bis 0 Tage vor Anreise: 80 % Stornogebühr Nichtanreise: 80 % Stornogebühr Stornierungen sind vom Kunden schriftlich dem Hotel mitzuteilen.
3c) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Tritt Unter Berücksichtigung der Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens, ist der Kunde erst zwischen dann verpflichtet, 80 % für das gebuchte All-Inclusive-Arrangement zu zahlen. Teilstornierungen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen LogisanteilBuchungen sind nicht möglich.
4. Zwischen d) Bei kurzfristigen Stornierungen vorab gebuchter Zusatzleistungen vor Ort ist der 6. und der 4. WocheKunde verpflichtet, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % für die gebuchte Nebenleistung zu zahlen. Kurzfristig bedeutet in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden vor geplanter Erbringung der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen LogisanteilLeistung.
5e) Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Zwischen der 4. und der 1. WocheSchutz bei vorzeitiger Abreise (kann in jedem Reisebüro, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen LogisanteilBank oder online abgeschlossen werden).
6f) Das Hotel bietet dem Kunden folgende hauseigene Leistungen: Das „SORGLOS-PAKET“ zu 3 % Kosten vom Reisepreis. Das hauseigene Angebot kann mit der Reservierung gebucht werden. Der Schutz tritt ein, wenn die Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich) oder einem Unfall einer der gebuchten Personen oder eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann. Der Eigenanteil beträgt 20 %. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis Stornierungen bis 3 Monate vor Reisebeginn werden neben den 20 % geleisteter Anzahlung auch die gezahlten 3 % für das Sorglos-Paket erstattet (=100 % %ige Erstattung bei Stornierung bis 3 Monate vor Reisebeginn). Die Leistungen des Sorglos-Paketes enden mit der vorab vereinbarten und kalkulierten LeistungenAnreise. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen LogisanteilDas Sorglos- Paket beinhaltet keine Erstattungen bei Reiseabbruch vor Ort. Wir empfehlen eine Reiseabbruchversicherung. Das Sorglos-Paket ist bis maximal 31 Tage vor Anreisedatum schriftlich oder per eindeutigen Überweisungsvermerk buchbar.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel der Gaststätte geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Gaststättte der Zustimmung des Hotels in TextformVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen AnbietersTextform erfolgen.
2. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel der Gaststätte und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform der Gaststätte ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden.
34.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Gaststätte einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Gaststätte den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt Die Gaststätte hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Kunde erst zwischen der 8Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil.
4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 12. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt gilt Punkt 6.
10. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. 3 bis 6 berücksichtigt4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Gaststätte steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 4. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Gaststätte berechtigt, 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde zwischen dem 14. – 02. Tag vor der Veranstaltung zurück, ist die Gaststätte berechtigt, 90% des zu erwartenden Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen. Ab einer späteren Stornierung kann die Gaststätte 100% Stornierungsgebühren verlangen.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seligweiler Hotel & Restaurants geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textformwenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn Seligweiler Hotel & Restaurants einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzwetwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von Seligweiler Hotel & Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn er der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seligweiler Hotel & Restaurants in Textform ausübt.
2. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Seligweiler Hotel & Restaurants einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die Veranstaltung mit allen gebuchten vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen kostenfrei storniert auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat Seligweiler Hotel & Restaurants anzurechnen.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 64. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Seligweiler Hotel & Restaurants berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 zusätzlich 35% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 , bei jedem späteren Rücktritt 70% vom reinen Logisanteildes Verzehrumsatzes.
4. Zwischen Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der 6Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. und der 4War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Woche, Getränke werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteilmit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
5. Zwischen Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Seligweiler Hotel & Restaurants berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. und der 1. WocheWoche vor dem Veranstaltungstermin 60%, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 bei einem späteren Rücktritt 85% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteilzu stellen.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreitenTagungspauschale enthalten, kann der Vertragspartner Seligweiler Hotel & Restaurants auch schon bei einem Rücktritt bis 12 acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von der Veranstaltung zurücktreten10% für ersparte Aufwendungen. Zwischen der 12Vorstehende Nr. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten. Zwischen der 8. und der 6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten Stornokosten. Zwischen der 6. und der 2. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokosten. Bei jedem späteren Rücktritt 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt Punkt 6jeweils entsprechend.
107. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Seligweiler Hotel & Restaurants steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
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Samples: Agb Für Veranstaltungen
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen VertragVertrag ist nur möglich, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textformwenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Lakeside Hotel einem kostenfreien Rücktritt zustimmt. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Leistungen, die durch Dritte bzwetwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhe- bung sollen in Textform erfolgen. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurdefür die kostenfreie Ausübung des Rücktritts- rechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels vom Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Lakeside Hotel in Textform ausübt.
2. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Lakeside Hotel einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die Veranstaltung mit allen gebuchten vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen kostenfrei storniert auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat das Hotel anzurechnen.
3. Hotelangebote (Arrangements), Familien-Luxus-Appartements, Luxus-Appartements, Ferienre- sidenzen, Leistungen im Beauty & SPA sowie bei Dritten veranlasste Leistungen und Gruppenbu- chungen ab 3 Zimmer sind nicht mehr stornierbar. Es ist der Gesamtbetrag abzüglich der ersparten Aufwendungen (pauschal 10%) zu zahlen. Für nachträglich gebuchte Leistungen im Beauty & Spa gilt diese Regelung gleichermaßen.
4. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss und vor Inkrafttreten der Stornierungsfristen wird die Anzahlung von 20% als entgangener Gewinn einbehalten.
5. Tritt der Kunde erst zwischen der 820. und der 618. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurückzu- rück, ist das Hotel Lakeside Burghotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 zusätzlich 45% der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 Tritt der Kunde erst zwischen der 18. und der 16. Woche vor dem Veran- staltungstermin zurück, ist das Lakeside Burghotel berechtigt, zusätzlich 60% vom reinen Logisanteil.
4des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil.
5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil.
6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil.
7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragspartner bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Zwischen der 1216. und der 8. Woche gelten die unter Punkt 3 genannten Stornokosten80% des entgange- nen Verzehrumsatzes. Zwischen der 8. und der 4. Woche 90% des entgangenen Verzehrumsatzes.
6. Woche gelten die unter Punkt 4 genannten StornokostenDie Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zu- zügl. Zwischen Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswer- teste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Die Getränke werden mit der 6Hälfte des Menüpreises berechnet.
7. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 16. und der 28. Woche gelten die unter Punkt 5 genannten Stornokostenvor dem Veranstaltungstermin 60% und zwischen der 8. Bei jedem und 4. Woche 80%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann das Hotel auch schon bei einem Rück- tritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt Punkt 6entsprechend.
108. Der Abzug ersparter Aufwendungen in der Logis ist durch Nr. Nummern 3 bis 6 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Lakeside Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
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