Rücktritt durch den Reisenden Musterklauseln

Rücktritt durch den Reisenden. 7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktre- ten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei CL eingeht.
Rücktritt durch den Reisenden. 4.1. Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt sollte schrift- lich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS u.a.) gegenüber der SFT erfolgen.
Rücktritt durch den Reisenden. 5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei T&T. Eine schriftliche Erklärung des Rücktritts wird empfohlen. Bei einem Rücktritt verliert T&T den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und den Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis.
Rücktritt durch den Reisenden a.) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück- triGserklärung beim Veranstalter. Der RücktriG ist ge- genüber dem Veranstalter unter der in diesen Reisebe- dingungen zu Nr. 1 angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den RücktriG in Textform zu erklä- ren. Wenn der Reisende von der Reise zurücktriG oder wenn er die Reise nicht antriG, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. StaGdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung, die sich nach Folgendem bemisst:
Rücktritt durch den Reisenden. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine an uns gerichtete schriẞ- liche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern können, beziffern sich wie folgt: Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises (die Anzahlung) Bis 1 Monat vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises Nach Ablauf der o.g. Fristen/No Show wird als Entschädigung der volle Reisepreis verlangt. Sie können Ihren Platz auch an eine Freundin/einen Freund übertragen. Bitte teilen Sie uns dies bis mindestens 1 Woche vor Beginn des Retreats mit.
Rücktritt durch den Reisenden. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter von seiner Reservierung zurück sind folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten: Bis 30 Tage vor dem ersten Buchungstag 25% des Buchungspreises, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung auf den Mietzins, bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises, vom 14. bis 7. Tag vor dem ersten Buchungstag 80 % des Buchungspreises, ab 6 Tage vor dem Buchungstag oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Buchungspreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Mietpreiserstattung gewährt.
Rücktritt durch den Reisenden. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Xxxxxxxxx für den Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen. Xxxxx ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die eventuell, durch den Dritten, entstandenen Mehrkosten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann der Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung von ihm verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung der Reiseleistung oder aus vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen zurücktritt. Bei allen Reisen belaufen sich die Rücktrittskosten pro Person in Euro bzw. Prozenten des Reisepreises wie folgt: Innerhalb 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter der verbindlichen Reiseanmeldung ist ein Rücktritt kostenlos, sofern die Vertragsunterzeichnung nicht am bzw. nach dem 60. Tag vor Reisebeginn erfolgt ist. Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises Ab dem 59. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises Bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises Bei vorzeitiger Abreise vom Zielort werden alle Kosten, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, in Rechnung gestellt.
Rücktritt durch den Reisenden. Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklä- rung bei uns. Tritt der Reisende zurück, hat er uns hierfür zu entschädigen. Der Entschädigungsanspruch wird sofort zur Zahlung an uns fällig. Er ist sachlich und zeitlich gestaffelt:  Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reise- preises;  Vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises;  Vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises;  Vom 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises;  Vom 07. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;  Am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises. Ein Nichtantritt der Reise liegt auch vor, wenn der Reisende am vereinbarten Abreiseort nicht rechtzeitig erscheint.
Rücktritt durch den Reisenden a.) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Rei- se zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittser- klärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der in diesen Reisebedingungen zu Nr. 1 angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Wenn der Reisende von der Reise zurücktritt oder wenn er die Reise nicht antritt, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Ent- schädigung, die sich nach Folgendem bemisst:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.