Bahnreisen Musterklauseln

Bahnreisen. Bei Fahrten mit der Bundesbahn sind das Großkundenabonnement (Kundennummer 1300570) sowie private Bahncards, Monatskarten, Semestertickets usw. grundsätzlich in Anspruch zu nehmen. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Der Großkundenrabatt (z.Z.9%) wird auf den Normalpreis gewährt und ist ausschließlich mit einer BC Business kombinierbar. Die Erstattung der Fahrtkosten ist begrenzt auf die Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Anschaffung einer Bahncard ist vom Dienstreisenden bzw. seiner Organisationseinheit zu prüfen. Die Bahncard ist mit vorheriger Zustimmung der Reisekostenstelle anzuschaffen. Bitte verwenden Sie das Formular „Antrag auf Erstattung/Beschaffung einer Bahncard“.
Bahnreisen bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; ab dem 41. Tag 35%; ab dem 29. Tag 45%; ab dem 21. Tag 55%; ab dem 14. Tag 75%; ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Bahnreisen. Prüfen Sie die lokal geltende Richtlinie auf den Webseiten der regionalen Website von Syngenta.
Bahnreisen. Für Umtausch und Stornierung von Bahnfahrkarten gel- ten gesonderte Bedingungen der jeweiligen Bahngesell- schafft. Je nach Tarif und Angebot sind Erstattungen nur teilweise möglich. Eventuell anfallende Bearbeitungs- gebühren der Bahngesellschaften werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bahnreisen. Bei Bahnreisen mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind im Inland grundsätzlich Business Cards als Fahrscheine zu verwenden. Wird die Business Card nicht in Anspruch genommen, so kann nur der Gegenwert der Business Card der 2. Bahnklasse ersetzt werden. Für Bahnreisen im Ausland können Tarife der 2. Bahnklasse in den Kostenvoranschlag aufgenommen werden.
Bahnreisen. Bei Bahnreisen sind private BahnCards, Monatskarten, Semestertickets usw. grundsätzlich in Anspruch zu nehmen. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Der Geschäftskundenrabatt der Deutschen Bahn (zzt. 5 %) wird nur noch auf den Flexpreis Business gewährt und ist ausschließlich mit einer BahnCard Business kombinierbar. Die Erstattung der Fahrtkosten ist begrenzt auf die Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Anschaffung einer BahnCard ist vom Dienstreisenden bzw. seiner Organisationseinheit zu prüfen. Die BahnCard ist mit vorheriger Zustimmung der Reisekostenabrechnungsstelle anzuschaffen. Bitte verwenden Sie den Antrag auf Beschaffung/Erstattung einer BahnCard.
Bahnreisen. Für Geschäftsreisen im In- und Ausland sind alle Mitarbeitenden berechtigt, die öf- fentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr drängt sich insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen die Benützung der Bahn auf.
Bahnreisen. Auskunftserteilung • Reservierung von Platz-, Liege- und Bettkarten • Ausstellung der Fahrausweise einschließlich FIA und weitere Ermäßigungen (z. X. Xxxx-Card) • Umbuchungen und Stornierungen • Auswertungen z. B. nach Kostenstellen, Kostenträgern, Projekten und weiteren individuellen Lösungsmöglichkeiten • Auswertung nach Zielgebieten und Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Flug- strecken usw.)
Bahnreisen. Die Nutzung der Bahn ist für eine planmäßige Fahrtdauer bis 4 Stunden vorgesehen. Es ist grundsätzlich die zweite Klasse zu benutzen. Bei einer Reisedauer über 4 Stunden oder mehr als 400 km Entfernung besteht die Möglichkeit, Flüge oder die Bahnfahrt 1. Klasse zu nutzen. Bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit wird eine Vorteilscard der ÖBB gegen Refundierung zur Verfügung gestellt.
Bahnreisen. Bei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkondi- tionen vorkommen, dass Kosten für Reservierungen/ Bahntickets nicht vollumfänglich bzw. überhaupt nicht erstattet werden können.