Bahnreisen Musterklauseln

Bahnreisen. Bei Fahrten mit der Bundesbahn sind das Großkundenabonnement (Kundennummer 1300570) sowie private Bahncards, Monatskarten, Semestertickets usw. grundsätzlich in Anspruch zu nehmen. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Der Großkundenrabatt (z.Z.9%) wird auf den Normalpreis gewährt und ist ausschließlich mit einer BC Business kombinierbar. Die Erstattung der Fahrtkosten ist begrenzt auf die Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Anschaffung einer Bahncard ist vom Dienstreisenden bzw. seiner Organisationseinheit zu prüfen. Die Bahncard ist mit vorheriger Zustimmung der Reisekostenstelle anzuschaffen. Bitte verwenden Sie das Formular „Antrag auf Erstattung/Beschaffung einer Bahncard“.
Bahnreisen. Prüfen Sie die lokal geltende Richtlinie auf den Webseiten der regionalen Website von Syngenta.
Bahnreisen bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; ab dem 41. Tag 35%; ab dem 29. Tag 45%; ab dem 21. Tag 55%; ab dem 14. Tag 75%; ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Bahnreisen. Für Geschäftsreisen im In- und Ausland sind alle Mitarbeitenden berechtigt, die öf- fentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr drängt sich insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen die Benützung der Bahn auf. 1. Klasse ohne Halbtax 50% der effektiven Kosten 1. Klasse mit Halbtax 100% der effektiven Kosten 2. Klasse ohne/mit Halbtax100% der effektiven Kosten Bei Mitarbeitenden, die regelmässig unterwegs sind, werden die Kosten des Halb- tax-Abonnements übernommen. Dies sind namentlich Mitarbeitende folgender Funktionsgruppen: • Mitglieder Geschäftsleitung und Kader • Projektleiter • Techniker im Aussendienst • Sales Bei den restlichen Mitarbeitenden werden die Kosten für das Halbtax-Abonnement rückwirkend über die Spesenabrechnung zurückerstattet, sobald die Kosten der Bahnfahrten, welche innerhalb eines Kalenderjahres angefallen sind, den Kaufpreis des Halbtax-Abos erreicht haben. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Mitarbeiter mit entsprechendem Beleg via Spesenabrechnung geltend gemacht werden. Ist der Mitarbeitende im Besitz eines privaten Generalabonnements, so kann bei Bahnfahrten jeweils der Gesamtpreis der 2. Klasse als Spesen abgerechnet werden. Monatlich werden jedoch maximal Kosten in der Höhe des Generalabonnements (Jahreskaufpreis : 12) via Spesen vergütet. Wird der Kaufpreis des Generalabonne- ments erreicht, so gilt das GA als vom Arbeitgeber bezahlt und im Lohnausweis wird ein Kreuz im Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) eingesetzt. Der Mitarbeiter kann dadurch keinen steuerlichen Abzug für den Ar- beitsweg vornehmen. Bei Mitarbeitern, die anstelle eines Geschäftsfahrzeuges ein GA (1. Klasse) bewilligt erhalten, übernimmt der Arbeitgeber die Anschaffungskosten. Bei Austritt des Mit- arbeiters vor Ablauf des GA’s, behält sich der Arbeitgeber vor, dem Mitarbeiter ei- nen Anteil der Anschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Bei Inhabern von solchen Generalabonnementen wird im Lohnausweis ebenfalls ein entsprechender Hinweis (Kreuz in Feld F) angebracht und der Mitarbeiter kann keinen steuerlichen Abzug für den Arbeitsweg vornehmen. Unter besonderen Umständen behält sich die Geschäftsleitung vor, einem Mitarbei- ter sowohl ein Geschäftsfahrzeug wie auch ein GA zuzusprechen. Ist dies der Fall, wird im Feld F ein Kreuz gesetzt und unter Punkt 15 (Bemerkungen) wird sowohl das Fahrzeug wie auch das GA betragsmässig ausgewiesen. Der Mitarbeiter kann s...
Bahnreisen. Für Umtausch und Stornierung von Bahnfahrkarten gel- ten gesonderte Bedingungen der jeweiligen Bahngesell- schafft. Je nach Tarif und Angebot sind Erstattungen nur teilweise möglich. Eventuell anfallende Bearbeitungs- gebühren der Bahngesellschaften werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bahnreisen. Bei Bahnreisen sind private BahnCards, Monatskarten, Semestertickets usw. grundsätzlich in Anspruch zu nehmen. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Der Geschäftskundenrabatt der Deutschen Bahn (zzt. 5 %) wird nur noch auf den Flexpreis Business gewährt und ist ausschließlich mit einer BahnCard Business kombinierbar. Die Erstattung der Fahrtkosten ist begrenzt auf die Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Anschaffung einer BahnCard ist vom Dienstreisenden bzw. seiner Organisationseinheit zu prüfen. Die BahnCard ist mit vorheriger Zustimmung der Reisekostenabrechnungsstelle anzuschaffen. Bitte verwenden Sie den Antrag auf Beschaffung/Erstattung einer BahnCard.
Bahnreisen. Auskunftserteilung • Reservierung von Platz-, Liege- und Bettkarten • Ausstellung der Fahrausweise einschließlich FIA und weitere Ermäßigungen (z. X. Xxxx-Card) • Umbuchungen und Stornierungen
Bahnreisen. Bei Bahnreisen mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind im Inland grundsätzlich Business Cards als Fahrscheine zu verwenden. Wird die Business Card nicht in Anspruch genommen, so kann nur der Gegenwert der Business Card der 2. Bahnklasse ersetzt werden. Für Bahnreisen im Ausland können Tarife der 2. Bahnklasse in den Kostenvoranschlag aufgenommen werden.
Bahnreisen. Die Nutzung der Bahn ist für eine planmäßige Fahrtdauer bis 4 Stunden vorgesehen. Es ist grundsätzlich die zweite Klasse zu benutzen. Bei einer Reisedauer über 4 Stunden oder mehr als 400 km Entfernung besteht die Möglichkeit, Flüge oder die Bahnfahrt 1. Klasse zu nutzen. Bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit wird eine Vorteilscard der ÖBB gegen Refundierung zur Verfügung gestellt.
Bahnreisen. Bei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkondi- tionen vorkommen, dass Kosten für Reservierungen/ Bahntickets nicht vollumfänglich bzw. überhaupt nicht erstattet werden können.