Rücktritt vom Vertrag/Stornierung Musterklauseln

Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. 1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. Der Xxxx kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetermin beim Vermieter eingehen. Ausnahmeregelungen werden als Teil der Reservierungsbestätigung sofort mit dem Xxxx schriftlich vereinbart. Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nicht-anreise oder Rücktritt belaufen sich nach dem Gesamtmietpreis in EURO wie folgt: Ab 2021 gilt ein Mietangebot, dass vom Vermieter gestellt und vom Vermieter angenommen wird als fixe Vereinbarung und ein Rücktritt ist für das jeweilige Jahr nicht möglich. Bei Verhinderung ist jedoch die Weitergabe an eine Person beiderseitigen Vertrauens möglich. Die Vermieter empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Anreise durch Rücktrittserklärung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Aus Nachweisgründen wird empfohlen den Rücktritt gegenüber visitBerlin als Vermittler bzw. ggf. ge- genüber dem vermittelnden Reisebüro schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung/Stornierung beim Erklärungsempfänger. Für die Buchung gelten die jeweils vom Beherbergungsbetrieb gewählten Stornobedingungen. Diese werden dem Auftraggeber während des Bu- chungsprozesses zur Kenntnis gegeben und sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Beherbergungsbetrieb in Abhängigkeit von den jeweils geltenden Stornobedingungen berechtigt ist, bei Nichtanreise ohne fristgerechte Stornierung entweder eine Storno- pauschale zu beanspruchen oder den entstandenen Schaden konkret zu berechnen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungs- betrieb kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ist als die beanspruchte Stornopauschale. Berechnet der Beherbergungsbetrieb die Entschädigung konkret, beträgt diese max. die Höhe des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Nacht abzüglich der Höhe des Wertes der vom Vertragspartner ersparten Aufwendungen, sowie abzüglich des vom Beherbergungsbetrieb aus einer Überlassung der reservierten Zimmer an Dritte Erlangten. Sollte der Beherbergungsbetrieb den Nachweis erbrin- gen können, dass die gebuchten Zimmer nicht anderweitig vermittelt werden konnten, bleibt es ihm unbenommen, vom Auftraggeber auch für die reservierten Folgeübernachtungen pauschal oder konkret berechnete Entschädigung zu beanspruchen. Bei verspäteter Stornierung seitens des Auftraggebers bemüht sich visitBerlin um eine Wiedervermittlung der stornierten Zimmer, sollte diese zu gleichen Konditionen gelingen, entfällt der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf pauschale Stornogebühr/ konkret berechnete Entschädigung. Ein Anspruch des Kunden auf Wieder- vermittlung der stornierten Zimmer durch visitBerlin besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte zur Vermittlung stehende An- gebote der Beherbergungsbetriebe nicht stornierbar/nicht zur Umbuchung vorgesehen sind.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung visitBerlin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstalter Umtausch und Rückgabe ausschließen, soweit die Veranstaltung nicht aus einem Grunde ausfällt, der der Sphäre des Veranstalters als Leistungsträger zuzurechnen ist.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. 1. Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag mit uns zurücktreten. Der Rücktritt des Gastes hat schriftlich an uns zu erfolgen, es sei denn wir haben einer mündlichen Rücktrittserklärung ausdrücklich zugestimmt. Als Rücktrittstag gilt der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. 9.1.1 Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss von der Leistungserbringung zurück (Stor- nierung), oder kann die Leistung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Ereignissen nicht erbracht werden, so steht der Agentur eine Abgeltung ihrer bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und Barauslagen, sowie Aufwände für etwaig beauftragte Drittleistungen in voller Höhe zu, mindestens jedoch eine Abgeltung in folgender Höhe:
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. Der Xxxx kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ab 2021 gilt ein Mietangebot, dass vom Vermieter gestellt, vom Vermieter angenommen und nicht vor 1. April storniert wird als fixe Vereinbarung und ein Rücktritt ist für das jeweilige Jahr nicht möglich. Bei Verhinderung ist jedoch die Weitergabe an eine Person beiderseitigen Vertrauens möglich. Die Vermieter empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich anzuzeigen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs bei uns. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Für den Fall des ordnungsgemäßen Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: • Stornierung der Buchung bis 30 Tage vor Mietbeginn: € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr) • Stornierung der Buchung ab 29. bis 20. Tag vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 19. bis 15. Tag vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 14. bis 10. Tag vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 9. bis 6. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 5. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. 11.1 Im Falle der Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Xxxxxxxxxxx Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren durch uns erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung des Auftrages bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag werden keine Gebühren zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Stornierung des Auftrages gelten folgende Fristen und Gebühren:
Rücktritt vom Vertrag/Stornierung. 1. Die Buchung des Gastes ist verbindlich. Ein Rücktrittsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.