Rücktritt des Gastes Musterklauseln

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflich- tet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbar- ten Übernachtungspreis zu zahlen. 5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinan- spruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teil-weise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, an-rechnen zu lassen. 5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Be- messung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx die fol- genden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungs- leistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert verein- barter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension des vereinbarten Gesamtpreises. 60% 5.4 Dem Xxxx bleibt es unbenommen, dem BHB gegenü- ber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. 5.5 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vor- genommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegen- über dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer in Textform erfolgen.
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. 5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. 5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen. 5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises. 5.5 Dem Xxxx bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet. 5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen. 5.7 Dem Xxxx wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Rücktritt des Gastes. 7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Xxxx – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. 7.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat anrechnen zu lassen. 7.3 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 7.4 Es ist generell möglich, die Buchung der Ferienwohnung gegen die Zahlung von Stornogebühren zu stornieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, den Sie über die Webseite xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx vornehmen können.
Rücktritt des Gastes. 3.1 Im Falle des Rücktritts des Gastes innerhalb von 90 Tagen vor Anreise bleibt der Anspruch des BHB/LT auf Bezahlung des vereinbarten Preises (ggf. einschließlich des Verpflegungsanteils) bestehen. Der BHB/LT hat sich eine anderweitige Verwendung/Inanspruchnahme der Unterkunft/Dienstleistung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 3.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass ersparte Aufwendungen vom BHB/LT wie folgt pauschal auf den vereinbarten Buchungspreis angesetzt werden können bei: Übernachtung 10% –> Stornokosten 90% Übernachtung mit Frühstück 20% –> Stornokosten 80% 3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- bzw. einer Reiseabbruch-Versicherung wird ausdrücklich empfohlen. Entsprechende Formulare der Hanse-Merkur Versicherung bzw. der Europäischen Versicherung erhalten Sie über die Geschäftsstellen der CT. Alternativ können Sie online im Internet die Versicherung buchen un- ter xxx.xxxxxxxx-xxxxx.xx oder xxx.xxxxxx.xx – folgen Sie bitte dem entsprechendem Link. In Ihrer Email-Buchungsbestätigung finden Sie ebenfalls einen Link. 3.4 Die Rücktrittserklärung ist direkt an den BHB/LT zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
Rücktritt des Gastes. Die Rücktrittsbedingungen werden im Moment der Buchung zur Verfügung gestellt und können je nach einzelner Wohneinheit als auch nach Portal variieren.
Rücktritt des Gastes. Wir empfehlen unseren Gästen zur Vermeidung von stornobedingten Kosten den Abschluss einer Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung. 5.1. Rücktritte müssen deutlich und in Schriftform erfolgen. Sind keine Sondervereinbarungen getroffen, gelten folgende Stornobedingungen (vom Gesamtbetrag aller Lieferungen und Leistungen): 5.1.1. Abweichung von mehr als 10% der Gruppengröße (für die ersten 10% gilt 5.1.2.): ab Buchung bis 14 Wochen vor Anreise 15% bis 8 Wochen vor Anreise 25% bis 4 Wochen vor Anreise 50% bis 7 Tage vor Anreise 70% ab dem 6. Tag vor Anreise 80% 5.1.2. Abweichung von maximal 10% der Gruppengröße (aufgerundet): ab Buchung bis 1 Wochen vor Anreise kostenfrei Bis 1 Tage vor Anreise 50% ab dem Anreisetag 80% 5.2. Sollte dem NFH ein nachweislich höherer Schaden entstanden sein als durch Verrechnung mit oben genannten Pauschalbeträgen, so behält sich das NFH vor, diese Differenz vom Xxxx zu verlangen. 5.3. Bei Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch Ersatzmieter wird auf Entschädigung verzichtet.
Rücktritt des Gastes. (1) Das CVJM-Freizeitzentrum Rodenroth gewährt dem Xxxx nach Vertragsschluss gegen eine angemessene Entschädigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Teilnehmerzahl zu reduzieren; die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Gastes – ggf. auch ohne Entschädigungspflicht – bleiben unberührt. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Höhe des vereinbarten Preises unter Abzug des Wertes der durch das Freizeitzentrum Rodenroth ersparten Aufwendungen sowie dessen, was es durch anderweitige Verwendung der vom Rücktritt betroffenen Leistungen erwerben kann. (3) Die Entschädigung beträgt: bis 4 Monate vor Aufenthaltsbeginn 20%, bis 2 Monate vor Aufenthaltsbeginn 50%, bis 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn 80%, danach 90 % des vereinbarten Preises. Dem Freizeitzentrum steht der Nachweis frei, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist. Dem Xxxx steht der Nachweis frei, dass dem Freizeitzentrum Rodenroth kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Rücktritt des Gastes. Stornierungen bedürfen generell der Schriftform. Der Xxxx kann jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. In diesen Fall verrechnen wir für unsere effektiven Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon, Überweisungskosten etc.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro pro Auftrag und zusätzlich bei Stornierungen - bis 45 Tage vor Anreisedatum 30% des Mietpreises - 44 bis 31 Tage vor Anreisedatum 40% des Mietpreises - 30 bis 15 Tage vor Anreisedatum 60% des Mietpreises - 14 bis 7 Tage vor Anreisedatum 80% des Mietpreises - 7 bis 1 Tage vor Anreisedatum und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises Als Stornierungsdatum gilt der Eingangstag einer schriftlichen Mitteilung bei dem Anbieter. Den über die o.a. Kosten hinaus bereits eingezahlten Betrag erhält der Xxxx unverzüglich auf das von ihm genannte Konto zurück. Sollte der Xxxx seine Buchung, aus welchem Grund auch immer, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung nicht antreten, behält der Anbieter sich das Recht vor, das Zimmer / Appartement weiter zu vermieten. In den Leistungen des Anbieters sind keine Versicherungen enthalten. Bei einer vorzeitigen Abreise fällt der volle Mietpreis an, Erstattungen oder Nachlässe sind nicht möglich.
Rücktritt des Gastes. 1. Es gelten die Stornierungsbedingungen welche dem Xxxx zum Zeitpunkt der Reservierung schriftlich bestätigt worden sind. 2. Bei Versäumnis oder Stornierung des Aufenthalts durch jeglichen Grund des Gastes insbesondere durch Krankheit, greifen die Stornierungsbedingungen weiterhin. Das Hotel empfiehlt daher den Gästen eine Reiseversicherung abzuschliessen, damit allfällige Stornierungskosten des Gastes von der Versicherung rückerstattet werden können.