Rücktritt des Kunden Musterklauseln

Rücktritt des Kunden. (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen inkl. bei Dritten vereinbarte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Logis / Veranstaltungen (bis 14 Personen sowie Arrangements und Ferienwohnungen): bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei 27 bis 14 Tage vor Anreise: 30% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Restaurantumsatz, Raummieten, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Restaurantumsatz, Raummieten, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) 6 bis 0 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Restaurantumsatz, Raummieten, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) Logis / Veranstaltungen (ab 15 Personen): bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei 42 bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei, wenn weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, darüber hinaus 30% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Restaurantumsatz, Raummieten, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) 27 bis 14 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Restaurantumsatz, Raummieten, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) 13 bis 0 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtprei...
Rücktritt des Kunden a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird emp- fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht. b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- führung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. XXX Xxxxxxx hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeit- raums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Be- rücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jewei- ligen Reisepreis. Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit ge- xxxxxxx Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80% des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird. Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reise- teilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Um- buchung der Kabine vorzunehmen. c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zu- stehende angemessene Entschädigung...
Rücktritt des Kunden. (ABBESTELLUNG/STORNIERUNG/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs - oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions - und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Kunden. 5.1.1 Sie sind berechtigt, die Teilnahme an einer Veranstaltung bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn (maßgeblich ist der erste Veranstaltungstag) zu stornieren. Bei Einhaltung der Frist berechnen wir keine Teilnahmegebühr bzw. erstatten Ihnen die bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per E-Mail, Fax, Brief). Für einen wirksamen Rücktritt, muss die Rücktrittserklärung dem Fraunhofer IRB spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugegangen sein. Von Online-Veranstaltungen kann der Kunde nach Erhalt der Zugangsinformationen nur nach den gesetzlichen Regelungen zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. 5.1.2 Umbuchungen auf eine zum Zeitpunkt des Rücktritts ausgeschriebene Veranstaltung sind telefonisch oder per E-Mail nach Ermessen des Fraunhofer IRB möglich. Die Umbuchung erfolgt nach entsprechender Bestätigung.
Rücktritt des Kunden. 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Xxxxxx steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Kunden. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch eine dem Arbeitsaufwand der sjs catering + management GmbH angemessene Entschädigung zahlen: Bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kann der Auftrag kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsdatum sind 50% der letztgültigen Auftragsbestätigung zu zahlen. Sollte die Veranstaltung danach storniert werden, stellt die sjs catering + management GmbH dem Kunden 100% der letztgültigen Auftragsbestätigung in Rechnung. Evtl. anfallende Kosten/Stornogebühren für, zum Stornotermin bereits gebuchtem Equipment, Fahrzeuge ect., werden zu 100% weiterberechnet. Ausgenommen sind Absagen in folge behördlicher Anordnung.
Rücktritt des Kunden. Der Kunde kann bei bereits erfolgter wirksamer Anmeldung bis zum Aufenthaltsbeginn jederzeit durch Erklärung ge- genüber dem Tagungszentrum vom Vertrag zurücktreten. Jegliche Art des Rücktritts hat schriftlich (per Brief oder Fax) an die Korrespondenzadresse zu erfolgen. Eine Rück- trittserklärung per E-Mail genügt nicht dem Erfordernis der Schriftform.
Rücktritt des Kunden. 7.1. Ein Rücktrittsrecht von gebuchten Veranstaltungen, Beherbergungen und Verpflegungen wird dem Kunden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 7.2. und 7.3. eingeräumt 7.2. Ein Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag und/oder der gebuchten Veranstaltung und/oder der Verpflegung ist nur schriftlich möglich. 7.2.1. Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des Beherbergungsvertrags wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben. 7.2.2. Bis zu 8 Wochen vor der Anreise oder Inanspruchnahme beträgt die Rücktrittspauschale 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Ab 8 Wochen oder weniger vor Beginn unserer Leistung beträgt die Rücktrittspauschale 100% des im Vertrag geregelten Preises. Eine spätere Anreise oder frühere Abreise einzelner Teilnehmer kann nicht berücksichtigt werden. 7.2.3. Die unter Ziffer 7.2.1. und 7.2.2. beschriebenen Regelungen gelten auch, wenn der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 7.2.4. Kann der zurückgetretene Kunde im Rahmen des Beherbergungsvertrages Ersatzpersonen vermitteln, so entfällt die Rücktrittspauschale und es fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr für den zurückgetretenen Kunden in Höhe von 50 Euro an. 7.3. Die Regelungen unter Ziffer 7.2. bis 7.2.4. gelten nur bei Angeboten mit Übernachtungen. Wenn ausschließlich Veranstaltungen gebucht sind dann gelten die folgenden Rücktrittsbedingungen (Ziffern 7.3.1. bis 7.3.4.): 7.3.1. Bis 4 Wochen vor Antritt der gebuchten Veranstaltung ist keine Rücktrittspauschale zu zahlen. 7.3.2. Ab 4 Wochen vor Antritt der gebuchten Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 50% der erwarteten Kosten, die bei Inanspruchnahme der Veranstaltung angefallen wären. 7.3.3. 2 Tage vor Antritt der gebuchten Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 80% der erwarteten Kosten, die bei Inanspruchnahme der Veranstaltung angefallen wären. 7.3.4. Bei Nichterscheinen zur gebuchten Veranstaltung fällt eine Rücktrittspauschale von 100% der erwarteten Kosten an, die bei Inanspruchnahme der Veranstaltung angefallen wären.
Rücktritt des Kunden. 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (s. u.) ausgewiesenen Kosten. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert: Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 5 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 50 % des Gesamtpreises als Stornokosten an. 6.2. Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, ab 44. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 %. 6.3. Bei Charterflügen bis 42 Tage vor Reiseantritt EUR 25.‐; ab 41. Tag 40 6.4. Bei Schiffsreisen bis 50. Tag vor Reiseantritt EUR 25,‐, bis 35. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, vom 14. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises. 6.5. Wir sind berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden ebenfalls zu berechnen. 6.6. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
Rücktritt des Kunden. (Stornierung): 1. Der Kunde kann bis 6 Wochen vor dem vereinbartem Anreise-/Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne das Kosten entstehen. 2. Der Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 3. Bei Rücktritt des Kunden vom dem mit dem ABH geschlossenen Vertrag weniger als 6 Wochen vor dem vereinbarten Anreise-/Veranstaltungstermin ist das ABH berechtigt, die vereinbarte Miete/Arrangement in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sofern dem ABH eine Weitervermietung nicht mehr möglich oder zumutbar ist. 4. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des ABH oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 5. Sofern zwischen dem ABH und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche des ABH auszulösen. Dieses gilt auch, wenn eine kürzere als die obengenannte Stornierungsfrist schriftlich vereinbart wurde. 6. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern hat das ABH die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 7. Die Berechnung der Ausfallgebühren richtet sich nach der folgenden Staffelung: a) 42 bis 15 Tage vor Ankunft 40% des Logis-/Arrangement Umsatzes b) 14 bis 3 Tage vor Ankunft 60% des Logis-/Arrangement Umsatzes c) 2 bis 0 Tage vor Ankunft80% des Logis-/Arrangement Umsatzes 8. Das Haus bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer und Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.