Rücktritt des Kunden Musterklauseln

Rücktritt des Kunden a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird emp- fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
Rücktritt des Kunden. 5.1.1 Sie sind berechtigt, die Teilnahme an einer Veranstaltung bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn (maßgeblich ist der erste Veranstaltungstag) zu stornieren. Bei Einhaltung der Frist berechnen wir keine Teilnahmegebühr bzw. erstatten Ihnen die bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per E-Mail, Fax, Brief). Für einen wirksamen Rücktritt, muss die Rücktrittserklärung dem Fraunhofer IRB spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugegangen sein. Von Online-Veranstaltungen kann der Kunde nach Erhalt der Zugangsinformationen nur nach den gesetzlichen Regelungen zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. 5.1.2 Umbuchungen auf eine zum Zeitpunkt des Rücktritts ausgeschriebene Veranstaltung sind telefonisch oder per E-Mail nach Ermessen des Fraunhofer IRB möglich. Die Umbuchung erfolgt nach entsprechender Bestätigung.
Rücktritt des Kunden. (ABBESTELLUNG/STORNIERUNG/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW))
Rücktritt des Kunden. Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Rücktritt des Kunden. 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rücktritt des Kunden. Der Kunde kann bei bereits erfolgter wirksamer Anmeldung bis zum Aufenthaltsbeginn jederzeit durch Erklärung ge- genüber dem Tagungszentrum vom Vertrag zurücktreten. Jegliche Art des Rücktritts hat schriftlich (per Brief oder Fax) an die Korrespondenzadresse zu erfolgen. Eine Rück- trittserklärung per E-Mail genügt nicht dem Erfordernis der Schriftform. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden ist dieser ver- pflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Räume und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann. Die Ausfallkosten berechnen sich entsprechend der Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Belegungsbeginn. Folgende Gebühren für die Gesamtleistungen oder die teilweise stornierten Leistungen werden fällig: Rücktritt bis 85 Tage vor vereinbartem Belegungsbeginn keine Gebühr 84 bis 57 Tage vor vereinbartem Belegungsbeginn 20 % 56 bis 15 Tage vor vereinbartem Belegungsbeginn 40 % 14 Tage vor bis zum Tag des vereinbarten Belegungsbeginns 80 % Diese Gebühren werden auch fällig, wenn weniger Perso- nen als vom Kunden mitgeteilt an der Veranstaltung teil- nehmen. Sie werden dann entsprechend der oben genann- ten Sätze für die Personen berechnet, die entgegen der ursprünglichen Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Nehmen dagegen mehr Teilnehmer als ursprünglich ange- meldet teil und ist deren Unterbringung und Verpflegung möglich, so entstehen neben den zusätzlichen Belegungs- kosten für diese Personen keine weiteren Gebühren. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Tagungszentrum ein von den vorstehenden Pauschalen abweichender Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist der Kunde zur Zahlung des konkret berechneten und bezifferten tatsächlichen Ausfall- schadens verpflichtet.
Rücktritt des Kunden. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch eine dem Arbeitsaufwand der sjs catering + management GmbH angemessene Entschädigung zahlen: Bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kann der Auftrag kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsdatum sind 50% der letztgültigen Auftragsbestätigung zu zahlen. Sollte die Veranstaltung danach storniert werden, stellt die sjs catering + management GmbH dem Kunden 100% der letztgültigen Auftragsbestätigung in Rechnung. Evtl. anfallende Kosten/Stornogebühren für, zum Stornotermin bereits gebuchtem Equipment, Fahrzeuge ect., werden zu 100% weiterberechnet. Ausgenommen sind Absagen in folge behördlicher Anordnung.
Rücktritt des Kunden. Der Rücktritt oder Terminmutation bzw. die Stornierung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Die im Falle eines Rücktritts bzw. Stornierung fälligen Fristen werden im Vertrag separat geregelt. Der entgangene Umsatz wird im Falle einer Teilnehmerpauschale (Raummiete & Speisenumsatz) anhand der Teilnehmerzahl sowie der vereinbarten Pauschale berechnet. In allen anderen Fällen errechnet sich der entgangene Umsatz anhand der Raummiete sowie dem entgangenen Speisenumsatz. Im Falle eines Rücktritts zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungsbeginn werden zuzüglich zu der vereinbarten Raummiete 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt; bei jedem späteren Rücktritt 75% des Speisenumsatzes. Falls noch kein Menüpreis vereinbart wurde, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Angebotes zugrunde gelegt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der in Rechnung gestellte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Hotel und der Kunde vereinbaren im Vertrag die vorgesehene Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer („vereinbarte Teilnehmerzahl“), resp. die vorgesehene Anzahl benötigter Hotelzimmer („vereinbarte Zimmerzahl“). Der Kunde gibt dem Hotel spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn die definitive Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer („definitive Teilnehmerzahl“), resp. die definitive Anzahl benötigter Hotelzimmer („definitive Zimmerzahl“) bekannt. Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe, gelten die vereinbarte Teilnehmerzahl, resp. die vereinbarte Zimmerzahl als definitiv. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl, resp. die tatsächliche Zimmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, falls dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leist...
Rücktritt des Kunden. 12.1 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen schriftlich erfolgen.
Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn = 20 % 29 - 20 Tage vor Reisebeginn = 25 % 19 -14 Tage vor Reisebeginn = 50 % 13 - 7 Tage vor Reisebeginn = 65 % ab dem 6. Tag vor Reisebeginn = 80 % des Gesamtreisepreises