Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson Musterklauseln

Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson. 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktre- ten. Der Rücktritt muss unter Xxxxxx Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Xxxxxx Xxxx Touristik GmbH 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbe- nommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen. 5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis: 5.3.1 bei „Neckermann Reisen“ a) bei Flugreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen (außer Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“) b) bei Xxxxxxxxxx Reisen „last minute“, Fortuna sowie bei Flugreisen bei Buchung der Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“ 5.3.2 bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen außer Katalog „Care“, hier berechnen wir: bei Ferienwohnungen pro Wohnung 5.3.3 bei Reisen aus dem Katalog City & Events
Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson. 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Xxxxxx Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir eine angemessene Entschädigungspauschale verlangen, die sich nach folgenden Kriterien bemisst. • Xxxxxxxx zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn • zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen • zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen bei der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. 5.3. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, betragen jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis: 5.3.1. Standardstornobedingungen bei „Neckermann Reisen” a) bei Flugreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen b) bei Xxxxxxxxxx Reisen „last minute“, Joker c) bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen) d) bei Ferienwohnungen pro Wohnung e) bei Mietwagen-Buchungen aus dem ProgrammNordamerika 5.3.2. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z.B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.3.1 a) abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren. 5.3.3. Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus den Ausschreibungen der Xxxxxx Xxxx Touristik GmbH gebucht und kombiniert (z.B. Flug und Rundreise), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert. 5.3.4. bei „Xxxxxx Xxxx / Signature” a) bei Flugpauschalreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen sowie für Nur-Flug-Angebote, gebucht unter TOC FLUG und TOC .NET, sowie alle Leistungen aus dem Programm Nordamerika und Xxxxxx Xxxx Signature Finest Selection bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. bis 15. Tag vor reisebeginn 40% ab...
Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson. Einzelne Teilnehmer der Gruppe können – auch wenn kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor- liegt – vor Beginn der Veranstaltung vom Vertag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Grün- den der Nachprüfbarkeit in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die ganze Gruppe kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertag zurücktreten. Hierbei sind die in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Fristen einzuhalten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Tritt ein Teilnehmender oder die Gruppe vom Vertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Ver- trag zurück zu treten, die Veranstaltung nicht an, kann der Xxxxxx eine angemessene Ent- schädigung für die getroffenen Vorkehrungen verlangen. Nach der schriftlichen Abmeldung erhält der Vertragspartner eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Unabhängig davon, ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, werden bei einem Vertrags- rücktritt folgende Verwaltungspauschalen erhoben: ▪ Rücktritt bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10%, mindestens jedoch 10 Euro ▪ Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% ▪ Rücktritt unter zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% Gegebenenfalls anfallende Kosten bei Vertragsrücktritt werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. In jedem Fall wird eine Verwaltungspauschale von 50 Euro erhoben. Die Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungs- und/oder Ausfallgebühr wird nach Ab- rechnung der Maßnahme zurück überwiesen.
Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson a) Rücktritt des Kunden Rücktrittskosten pro Person: (1) Busreisen/Tagesfahrten mit Zusatzleistungen bis 45 Tage vor Anreise 15 %, jedoch mindestens € 25,- 44. bis 30. Tag vor Anreise 20 % 29. bis 15. Tag vor Anreise 35 % 14. bis 7. Tag vor Anreise 50 % 6. bis 1 Tag vor Anreise 80 % Am Tag der Abreise oder Nichtantritt 90 % Bei Musicals oder Theaterreisen wird bei Umbuchung oder Rücktritt von der Reise neben der Umbuchungs- oder Rücktrittsgebühr der volle Eintrittskartenpreis zuzüglich Vorverkaufsge- bühr zusätzlich berechnet. (2) Tagesfahrten ohne Zusatzleistung bis 21 Tage vor Anreise 15 %, jedoch mindestens € 25,- 10. bis 5. Tag vor Anreise 50 % 4. bis 1 Tag vor Anreise 80 % Am Tag der Abreise oder Nichtantritt 90 % (3) Schiff- und Flugreisen bis 45 Tage vor Anreise 30 % jedoch mindestens € 25,- 44. bis 33. Tag vor Anreise 50 % 29. bis 15. Tag vor Anreise 70 % 14. bis 4. Tag vor Anreise 80 % ab 3. Tag bzw. bei Nichterscheinen am Anreisetag 90 % Der Reisende kann in allen Fällen jederzeit den Nachweis führen, dass Hövelsbus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
Rücktritt, Xxxxxxxxx, Ersatzperson. 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Xxxxxx Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnis- sen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Xxxxxx Xxxx Touristik GmbH 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlan- gen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nach- zuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen bei der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. 5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohnein- heit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis: 5.3.1. bei „Neckermann Reisen“ a) bei Flugreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen sowie für Nur-Flug-Angebote sowie alle Leistungen aus dem Programm Nordamerika b) bei Xxxxxxxxxx Reisen „last minute“, Joker

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  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Schadenersatz bei Verzug Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen. b. Akzeptiert der Mieter ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet der Vermieter die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien. c. Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.