Umbuchung. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketaus stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende dieser Reise und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbu- chungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versi- chert. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn das schadenverursachende Er- eignis von außen kommend, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) nicht vorhersehbar, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und das Ereignis auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Unvermeid- bare, außergewöhnliche Umstände erfordern regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. unverzüglich Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Rei- severanstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stornieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service.
Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen.
Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignis- ses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rück- trittskosten-Versicherung versichert. Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- halb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stor- nieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service. Versicherte Personen sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung oder im Zah- lungsbeleg namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein/Reise- bestätigung beschriebene Personenkreis.
Umbuchung a) Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Er- eignisses umbuchen, erstatten wir die zusätzlichen Kosten.
Umbuchung. Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft (Kabinenkategorie) oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-.
Umbuchung. Für Umbuchungen von Leistungen, die über den Datenhalter und angeschlossene Vermittler vermittelt worden sind, verlangt der Beherbergungsbetrieb keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen:
Umbuchung. Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Umbuchung. Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit, den Kurs einmalig umzubuchen, jedoch nur, wenn dies aufgrund einer Verzögerung des Visa-Genehmigungsprozesses erforderlich ist und spätestens zehn Tage vor Kursbeginn der Schule gemeldet wird. Um einen Kurs zu verschieben, muss der Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis der zuständigen Botschaft vorlegen, dass das Visum nicht zu den Daten, die auf dem Bestätigungsschreiben von speakeasy dokumentiert sind, ausgestellt werden kann. Der Kurs muss spätestens 3 Monate nach dem ursprünglichen Kursbeginn beginnen. Ein Kurs kann nur in seiner Gesamtheit verlegt werden - es können keine Teilverschiebungen vorgenommen werden.
Umbuchung. Nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor, wie Termin, Ziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Xxxx. 9.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. In diesem Fall berechnen wir Umbuchungskosten nach Aufwand.