Umbuchung Musterklauseln

Umbuchung. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig­ keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende dieser Reise­ und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbu- chungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versi- chert. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn das schadenverursachende Er- eignis von außen kommend, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) nicht vorhersehbar, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und das Ereignis auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Unvermeid- bare, außergewöhnliche Umstände erfordern regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. unverzüglich Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Rei- severanstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stornieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service.
Umbuchung. Umbuchungen von über das Buchungsportal gekauften Fährtickets können bis 48 Stunden vor Anreise über das Buchungsportal kostenfrei getätigt werden. Umbuchungen von vor Ort an den Verkaufs-, oder Serviceschaltern gekauften Tickets können bis 48 Stunden vor Anreise gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € getätigt werden. Umbuchungen innerhalb von 48 Stunden vor Anreise sind grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen der Abfahrtszeiten, die den Reisetag selbst betreffen an den Serviceschaltern, vorbehaltlich freier Kapazitäten gegen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Frachtteilnehmer sind bis zum Antritt der Reise jederzeit zum Rücktritt berechtigt. Sie erhalten das Beförderungsentgelt vollständig erstattet, wenn sie den Rücktritt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reise erklärt haben und die Ladung noch nicht an Bord ist. In allen anderen Fällen werden Fahrgeld und Fracht nur dann zurückerstattet, wenn der Vertragspartner ohne Verschulden (höhere Gewalt) an der Durchführung der Reise gehindert ist oder ohne eigenes Verschulden ein falsches Beförderungspapier gelöst hat. Der Rückerstattungsanspruch muss schriftlich binnen eines Monats nach Lösen der Beförderungspapiere beim Beförderer unter nachprüfbarer Darlegung des Rückerstattungsverlangens gemeldet werden. Für verlorengegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet und keine Rückerstattung gewährt. Ebenso erfolgt keine Erstattung für Reisen mit Verkehrsmitteln Dritter. Der Beförderer verpflichtet sich, die Reise mit einem den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechenden Schiff durchzuführen. Reisende und Frachtteilnehmer sind verpflichtet, sich an die Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu halten, insbesondere allen die Sicherheit und Ordnung an Bord betreffenden Anordnungen der Schiffsleitung oder eines sonstigen vom Beförderer Bevollmächtigten Folge zu leisten. Der Beförderer darf Reisende und Güter, die gegen derartige Anordnungen verstoßen, von der Beförderung ohne weiteres ausschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Beförderungsentgelts. Der Fahrplan ist unter Voraussetzung normaler Witterungs- und Wasserverhältnisse aufgestellt. Eine Gewähr für die Einhaltung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten wird nicht übernommen. Sofern es Witterung, Wasserverhältnisse, behördliche Weisungen oder Gründe der Schiffssicherheit erforderlich machen, können der Beförderer oder der Kapitän vom Fahrplan abweichen. Der Beförderer behält si...
Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweili- gen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen. 5.2 Die von VKR bestätigte Teilnehmerzahl ist bei kulinarischen Gruppenstadtführungen verbindlich. Eine kurz- fristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich.
Umbuchung. Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit, den Kurs einmalig umzubuchen, jedoch nur, wenn dies aufgrund einer Verzögerung des Visa-Genehmigungsprozesses erforderlich ist und spätestens zehn Tage vor Kursbeginn der Schule gemeldet wird. Um einen Kurs zu verschieben, muss der Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis der zuständigen Botschaft vorlegen, dass das Visum nicht zu den Daten, die auf dem Bestätigungsschreiben von speakeasy dokumentiert sind, ausgestellt werden kann. Der Kurs muss spätestens 3 Monate nach dem ursprünglichen Kursbeginn beginnen. Ein Kurs kann nur in seiner Gesamtheit verlegt werden - es können keine Teilverschiebungen vorgenommen werden.
Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignis- ses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rück- trittskosten-Versicherung versichert. Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- halb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stor- nieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service. Versicherte Personen sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung oder im Zah- lungsbeleg namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein/Reise- bestätigung beschriebene Personenkreis.
Umbuchung. Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts,der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rück- tritt ergeben hätten.Bei anderweitigen,geringfügi- gen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Be- arbeitungsgebühr von EUR 25.
Umbuchung. Für Umbuchungen von Leistungen, die über den Datenhalter und angeschlossene Vermittler vermittelt worden sind, verlangt der Beherbergungsbetrieb keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen: a) Namen der Gäste b) zusätzliche Leistungen c) Ankunfts-, Abreisetermin für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer
Umbuchung a) Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Er- eignisses umbuchen, erstatten wir die zusätzlichen Kosten. b) Wenn Sie Ihre Reise aus einem anderen unvorher- sehbaren Grund umbuchen, erstatten wir Umbu- chungs-Gebühren bis zu € 50,– je versicherter Person und Versicherungsfall, bei Objektbuchungen bis zu € 50,– je Objekt. Voraussetzung ist: Sie buchen bis zu 42 Tage vor Reiseantritt um.
Umbuchung. Nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor, wie Termin, Ziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Xxxx. 9.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. In diesem Fall berechnen wir Umbuchungskosten nach Aufwand.