Rücktrittsrecht für Verbraucher Musterklauseln

Rücktrittsrecht für Verbraucher. 6.1 Unter welchen Umständen kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Rücktrittsrecht für Verbraucher. 1. Verbraucher im Sinn des KSchG können gemäß § 11 FAGG von einem außerhalb der Geschäftsräume der AEA geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) zurücktreten. Darüber hinaus können Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gemäß § 3 KSchG von Verträgen zurücktreten, die sie weder in den von AEA für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von AEA auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben.. Der Rücktritt vom Vertragsanbot ist bis zum Zustandekommen des Vertrags möglich. Nach Zustandekommen des Vertrags kann der Kunde binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Angabe von Gründen für den Rücktritt ist nicht erforderlich.
Rücktrittsrecht für Verbraucher. 16.1. Rücktrittsrecht. Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), hat er gemäß § 11 iVm § 13 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag mit der Gesellschaft gemäß den Teilnahmebedingungen und dem Angebotsschreiben zurückzutreten.
Rücktrittsrecht für Verbraucher. Ist der/die Projekt-Investor*in Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, hat er/sie gemäß § 11 FAGG das Recht binnen 14 Tagen ab Angebotslegung und anschließender Zahlung der Photovoltaik Module ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Das Absenden der Rücktrittser- klärung innerhalb der Frist ist fristwahrend. Der Rücktritt ist schriftlich an die BfG Genossenschaft als Betreiberin der Crowdfunding-Plattform zu richten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.