Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebote, die mit Kleinbussen (Voran- meldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- flexo-Verkehren gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebote, die mit Kleinbussen (Voran- meldung Voranmeldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar übertragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte Schülerzeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung Benutzungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Sammel-Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens seitens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle Ausgabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- Schülermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über gegenüber den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen gültigen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenenErwachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen Tarifänderungen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung Beschädigung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt vorgelegt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Sommerferien Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den Auszubildenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt Bearbeitungsentgelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahltzurückgezahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Verkehrsgemeinschaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung Ersatzbescheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegenvorzulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen erforderlichen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen Ersatzbescheinigungen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche gelegentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren Verkehren. Ausnahme: In den flexo-Bussen in den Tarifzonen 36 (Lehre) und 84 (Seesen) sind die SSZK uneingeschränkt gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubter- laubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit Feri- enzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebotefle- xible Bedienangebote (On-Demand-Verkehre), die mit Kleinbussen Klein- bussen (Voran- meldung Voranmeldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund in ausgewählten Räumen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig angeboten werdenwer- den. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Sommerferien Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Samples: Tarifbestimmungen
Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebote, die mit Kleinbussen (Voran- meldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar übertrag- bar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte Schü- lerzeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung Benutzungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisennachzu- weisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Sam- mel-Schülerzeitkarte gibt an, wann eine keine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens Wider- ruf seitens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle Ausgabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- entfal- lenden Schülermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über rabat- tiert gegenüber den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen gültigen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung Zusammen- setzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten Fahrausweisangebo- ten (gegenüber den Er- wachsenenErwachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattetge- stattet. Bei Tarifänderun- gen Tarifänderungen während des Geltungszeitraumes Geltungszeitrau- mes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung Beschädigung oder starke Abnutzung ungültig ungül- tig gewordene Sammel- Sammel-Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauschtumge- tauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt vor- gelegt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- Weih- nachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als KundenkarteKun- denkarte. Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den Auszubil- denden bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt Bearbei- tungsentgelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene aus- gegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahltzurückgezahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Verkehrsge- meinschaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum Zeit- raum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung Ersatzbescheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegenFahrt- antritt vorzulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen erforderlichen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen Er- satzbescheinigungen werden entweder durch das Fahrpersonal Fahrperso- nal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich Gel- tungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort Woh- nort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb inner- halb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebote, die mit Kleinbussen (Voran- meldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe Preis- stufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar übertragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber Kugelschrei- ber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen aktu- ellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte Schülerzeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung Benutzungsberechti- gung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren Verkehren. Ausnahme: In den flexo-Bussen in der Tarifzone 36 (Lehre) sind die SSZK uneingeschränkt gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An SamstagenSamsta- gen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible BedienangeboteBedienan- gebote (On-Demand-Verkehre), die mit Kleinbussen (Voran- meldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund in ausgewählten Räumen des Verkehrs- verbundes Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Sommerferien Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK). Sammel-Schülerzeitkarten werden nur für den räumlichen Geltungsbereich ausgegeben, der die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausbildung abdeckt. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. SSZK sind montags bis Xxxxxxx bis 16 Uhr nicht in den flexo- Verkehren gültig. Ab 16 Uhr ist die Nutzung für Inhaber einer SSZK erlaubt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit gibt es keine Einschränkung. flexo-Verkehre sind flexible Bedienangebote, die mit Kleinbussen (Voran- meldung notwendig) im Raum Wahrenholz/Wesendorf im Verkehrsverbund Region Braunschweig angeboten werden. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht über- tragbar und nur gültig, wenn sie vom Berechtigten mit Tinte oder Kugelschreiber mit Vor- und Zunamen unterschrieben und mit einem aktuellen Lichtbild versehen sind. Das Geburtsdatum ist anzugeben. Das Lichtbild muss fest mit der Sammel-Xxxxxxx- zeitkarte oder mit der Kundenkarte der KVG verbunden sein. Auf Verlangen hat der Xxxxxxx oder Auszubildende die Benut- zungsberechtigung durch Wiederholen der Unterschrift oder Vorlage eines Personal- oder Schülerausweises nachzuweisen. Sammel-Schülerzeitkarten gelten nur für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Aufdruck auf der Sammel- Schülerzeitkarte gibt an, wann eine Gültigkeit besteht. Bei Schulwechsel oder Umzug erfolgt automatisch ein Widerruf sei- tens der ausgebenden Stelle. Die SSZK ist unverzüglich der Aus- gabestelle auszuhändigen. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schü- lermonats- und Schülerwochenkarten (25 % rabattiert gegen- über den Erwachsenen-Monatskarten) gemäß der aktuell gülti- gen Fahrpreistabelle, die in den Preisstufen Stadttarif, 1, 2, 3 und 4 ausgegeben werden. Eine Zusammensetzung aus höher als 25 % rabattierten Fahrausweisangeboten (gegenüber den Er- wachsenen-Monatskarten) ist nicht gestattet. Bei Tarifänderun- gen während des Geltungszeitraumes werden die sich daraus ergebenden Preisunterschiede für die bereits ausgegebene Zeitkarte anteilig nacherhoben oder erstattet. Durch Beschä- digung oder starke Abnutzung ungültig gewordene Sammel- Schülerzeitkarten werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € gegen Ersatzkarten umgetauscht. Als Ersatz für eine Kundenkarte kann als Überbrückung für die Ferienzeit eine gültige Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK) vorge- legt werden. Die SSZK des vergangenen Schuljahres dient als Kundenkarte in den Sommerferien. In den Xxxxxx-, Weihnachts- sowie Osterferien gilt die aktuell gültige SSKZ als Kundenkarte. Sommerferien Verlorene Sammel-Schülerzeitkarten werden ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird vom Xxxxxxx oder Auszubilden- den bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Bearbeitungsent- gelt von 30,00 € erhoben. Wird die ursprünglich ausgegebene Karte wieder aufgefunden, wird die Gebühr nicht zurückge- zahlt. Für eine vergessene SSZK wird für maximal 1 Tag eine befris- tete Ersatzbescheinigung ausgestellt (Bereich Verkehrsgemein- schaft Wolfenbüttel), für verlorene oder gestohlene SSZK wird für einen in der Bescheinigung eingetragenen Zeitraum eine befristete Ersatzbescheinigung ausgestellt. Diese Ersatzbe- scheinigung ist dem Fahrer unaufgefordert vor Fahrtantritt vor- zulegen. Auf der Ersatzbescheinigung werden die erforderli- chen Daten wie Name, Adresse und Name sowie Ort der Schule vermerkt. Die Ersatzbescheinigung muss mit dem Stempel und Unterschrift der Schule bestätigt werden. Ersatzbescheinigun- gen werden entweder durch das Fahrpersonal (Gültigkeit ein Tag) oder durch die Ausgabestelle von SSZK eingezogen. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei Schülerzeitkarten ist unter Punkt 3.5.3 geregelt.
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