Schadenersatz und Vorteilsausgleich Musterklauseln

Schadenersatz und Vorteilsausgleich. 8.1. Im Fall der Beendigung steht der kündigenden bzw. der xxx­ xxxxxx Partei (nachfolgend „ersatzberechtigte Partei“ genannt) ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Schaden wird auf der Grundlage von unverzüglich abzuschließenden Ersatzgeschäf­ ten ermittelt, die dazu führen, dass die ersatzberechtigte Partei alle Zahlungen und sonstigen Leistungen erhält, die ihr bei ord­ nungsgemäßer Vertragsabwicklung zugestanden hätten. Sie ist berechtigt, die dazu nach ihrer Auffassung geeigneten Verträge abzuschließen. Wenn sie von dem Abschluss derartiger Ersatz­ geschäfte absieht, kann sie nach ihrer Xxxx denjenigen Betrag der Schadensberechnung zugrunde legen, den (i) sie für solche Ersatzgeschäfte auf der Grundlage von Zinssätzen, Terminsät­ zen, Kursen, Marktpreisen, Indices und sonstigen Wertmessern sowie Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. der Kenntniserlangung von dem Insolvenzfall hätte aufwenden müssen oder (ii) die zentrale Gegenpartei, Zwischenkommissi­ onäre oder andere eingeschalteten Dritte für die den Geschäf­ ten entsprechenden Kontrakte ermittelt hat. Der Schaden wird unter Berücksichtigung aller Geschäfte berechnet; ein finan­ zieller Vorteil, der sich aus der Beendigung von Geschäften (einschließlich solcher, aus denen die ersatzberechtigte Partei bereits alle Zahlungen oder sonstigen Leistungen der anderen