Schadens- und Aufwendungsersatz. 7.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder einer separaten Haftungsvereinbarung nichts anders ergibt, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Freistellung oder jede andere gesetzliche Grundlage) – auf Schadens- und Aufwendungsersatz (nachfolgend „Schadensersatz“) nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die auf einem Mangel der Lieferungen beruhen, verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. In den Fällen der Ziffern 7.2 (i) und 7.3 verjähren die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.5 Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Schadens- und Aufwendungsersatz. 7.1 6.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder einer separaten Haftungsvereinbarung nichts anders ergibt, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Freistellung oder jede andere gesetzliche Grundlage) – auf Schadens- und Aufwendungsersatz (nachfolgend „Schadensersatz“) nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 6.2 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 6.3 Die sich aus Ziffer 7.2 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 6.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden Bestellers auf Schadensersatz, die auf einem Mangel der Lieferungen des Liefergegenstands beruhen, verjähren in zwei Jahren nach AblieferungAblieferung des Liefergegenstands, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. In den Fällen der Ziffern 7.2 6.2 (i) und 7.3 6.3 verjähren die Ansprüche des Kunden Bestellers auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.5 6.5 Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.6 Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung auf Schadensersatz gelten auch für unsere Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Freistellungspflichten.
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Schadens- und Aufwendungsersatz. 7.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder einer separaten Haftungsvereinbarung nichts anders ergibt1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Freistellung oder jede andere gesetzliche Grundlage) – auf Schadens- und Aufwendungsersatz (nachfolgend „Schadensersatz“) nach den gesetzlichen Vorschriften.es sei denn
7.2 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (ia) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (iidie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen,
b) für Schäden aus der Verletzung sonstige Schäden, die auf einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten von uns oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
2. Im Falle b) ist unsere Haftung jedoch bei fahrlässiger Verletzung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbarenbei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden und notwendige Aufwendungen, typischerweise eintretenden Schadens begrenztbei Verzögerungsschäden durch leichte Fahrlässigkeit auf 5 % der vereinbarten Vergütung.
7.3 3. Die sich aus in Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen XI Nr. 1 - 2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Liefergegenstandes im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz4. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die auf einem Mangel der Lieferungen beruhengleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in zwei Jahren nach Ablieferungeinem Jahr seit Ablieferung des Liefergegenstandes an den Kunden, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen istFalle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. In den Fällen der Ziffern 7.2 (i) Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und 7.3 verjähren es gelten dann die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.5 Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Bestimmungen – im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter Falle einer Haftung für Vorsatz und Erfüllungsgehilfenin den in Ziffer XI. Nr. 3 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
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Schadens- und Aufwendungsersatz. 7.1 8.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder einer separaten Haftungsvereinbarung nichts anders ergibt, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Freistellung oder jede andere gesetzliche Grundlage) – auf Schadens- und Aufwendungsersatz (nachfolgend „Schadensersatz“) nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 8.2 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3 8.3 Die sich aus Ziffer 7.2 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 8.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die auf einem Mangel der Lieferungen beruhen, verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist. In den Fällen der Ziffern 7.2 (i) und 7.3 verjähren die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.5 8.5 Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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